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Alttitel

 
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe gerade festgestellt, dass der Titel für KU umgerechnet werden muss, da er vor 2008 erstellt wurde.
Nach der Formel kommt aber mehr raus als wenn ich jetzt direkt nach schaue.

Mit der Bitte um Hilfe, da ich wohl einfach zu dusselig bin, das auszurechnen.

Der Titel besagt: 142 % des Regelbetrages (das Kind ist 7 Jahre alt)

LG
Phili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2012 22:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und nu?

Ist ja schauderhaft, was ist aber denn jetzt deine Frage?

Wie alt dein Kind sein muss bis du 142% bezahlen musst, oder wie hoch dein Einkommen sein muss um das bezahlen zu können?

Grüssle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2012 23:23
(@Inselreif)

Hi Phili,

wenn ich davon ausgehe, dass (wie bei den JA-Urkunden üblich) nichts zum Kindergeld aufgenommen wurde.
Dann sind die 142% RegelbetragsVO in der zweiten Altersstufe auf 108,1% DT umzurechnen (271 Zahlbetrag + 77 hälftiges Kindergeld / 322 Mindestunterhalt).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2012 23:29
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ups..... nein, ich hab mich wohl falsch ausgedrückt.

Der Titel wurde 2005 ausgestellt mit jeweils 142 % des Regelbetrages der 1., 2., und 3. Altersstufe, abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind ab 2005.

Von September 2010 bis März 2012 habe ich Unterhaltsvorschuss erhalten, da der Vater nicht leistungsfähig war (Hartz IV). Nun kommt er seit April 2012 der Zahlung wieder nach und ich habe gedacht, ich liege richtig mit 327,- Euro als Zahlbetrag. Jetzt habe ich gesehen, dass man den alten Titel umrechnen muss. Somit erscheinen mir die 327,- zu hoch. Irgendwo habe ich da einen Denkfehler. Bei allem was ich ausrechne, komme ich auf Abenteuerwerte, die weit über den 327,- liegen. Das kann nicht stimmen und ich hab wohl gerade einen Knoten im Gehirn.

Fair sollte es schon sein und daher möchte ich den genauen Zahlbetrag wissen.

LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2012 23:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wir haben hier irgendwo noch ne Umrechnung. Da ist es gut erklärt.

Guggst du hier Abschnitt E

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 00:04
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

OK, ich versuch es nochmal....

(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100  = Prozentsatz neu
Mindestunterhalt der jew. Altersstufe

(245 + 92) x 100 = 123,90 %
              272

245 x 123,9 % = 303,55 = 304,-

Richtig?

Wenn das so stimmt, weiß ich jetzt auch, wo ich falsch gedacht habe.

LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 00:26
(@Inselreif)

Hi Phil,

Du hast zwei Gedankenfehler:
- Hälftiges Kindergeld am Stichtag 01.01.2008 waren 77,-
- Mindestunterhalt Altersstufe 2 am 01.01.2008 waren 322,- (vor Abzug Kindergeld!)

Ausserdem ist mir nicht ganz klar, wie Du auf 245,- Zahlbetrag kommst. Hast Du noch den damals gültigen Betrag nach Altersstufe 1 genommen?
Der Trick dabei ist, dass zwar die Verhältnisse vom 01.01.2008 gelten aber für jede Altersstufe eine eigene Rechnung aufgemacht wird. Als Zahlbetrag ist also einzusetzen, was am 01.01.2008 nach dem RegelbetragsVO-Titel theoretisch in Altersstufe 2 zu zahlen gewesen wäre.

Und die untere Rechnung muss dann lauten 364,- x Prozentsatz - 92,- hälftiges Kindergeld = Zahlbetrag.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 10:10
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif,

trotz der Erklärung und des Rechenbeispiels.... ich schnall es einfach nicht.

Hinzu kommt, dass 2011 der Wechsel in die nächsthöhere Altersstufe war.

Mindestzahlbetrag der 1. Altersstufe am 01.01.2008 = 202,-, Kindergeld 1/2 = 77,-
Mindestzahlbetrag der 2. Altersstufe am 01.01.2008 = 245,-, Kindergeld 1/2 = 77,-

Mindestzahlbetrag der 1. Altersstufe am 01.01.2011 = 225,-, Kindergeld 1/2 = 92,-
Mindestzahlbetrag der 2. Altersstufe am 01.01.2011 = 272,-, Kindergeld 1/2 = 92,-

Hilfe  :redhead:

LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 13:46
(@Inselreif)

Hi Phil,

also noch mal ganz langsam.

100% des Regelbetrags nach RegelbetragsVO Altersstufe 2 wären am 01.01.2008 (theroretisch denn sie lief einen Tag vorher aus) 245,- gewesen.
Bei Dir sind 142% des Regelbetrags tituliert abzüglich hälftiges Kindergeld. Damit hast Du per 01.01.2008 einen fiktiven Zahlbetrag in Altersstufe 2 von (245,- x 142%) - 77,- = 270,90 bzw. weil Unterhalt immer aufgerundet wird 271,-
Mindestunterhalt nach §1612a BGB am 01.01.2008 waren 322,- in Altersstufe 2.

Damit rechnen wir jetzt am 01.01.2008 um: (271 fiktiver Zahlbetrag alt + 77 hälftiges Kindergeld / 322 Mindestunterhalt neu) = 108,1%

So, und jetzt bewegen wir uns mit diesen 108,1% wieder in die Gegenwart:
Mindestunterhalt nach §1612a BGB heute sind 364,- in Altersstufe 2.
Das ergibt einen Unterhalt von 364,- x 108,1% = 393,48 bzw. aufgerundet 394,-. Davon geht dann aber noch das hälftige (heutige) Kindergeld ab, so dass 394,- - 92,- = 302,- bleiben.

Jetzt ok? (ich weiss, das ist gruselig)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 19:46
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif,

hab vielen lieben Dank für die Rechnung.

Ja, es ist gruselig und ich wäre aufgeschmissen ohne Euch. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich es immer noch nicht begriffen habe.  :redhead: Was bin ich froh, dass Ihr Euch auskennt.

Danke und liebe Grüße
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 23:08