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Altersvorsorge bei Selbständigen

 
(@gustav32)
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Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach weiteren Informationen rund ums Thema Kindesunterhalt auf dieses Forum gestoßen und hoffe mir kann jemand noch einige Fragen beantworten.

Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe und bisher meinen Unterhalt immer pünktlich und in vereinbarter Höhe bezahlt. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Jugendamt wo ich und meine neue Ehefrau alles offen legen muss.

Soweit so gut. Nun habe ich mich ein wenig informiert, denn ich bin selbständig und Dinge die ich nicht angebe, werden halt auch nicht berücksichtigt und auf Hilfe vom Jugendamt brauche ich wohl nicht zu hoffen.

Bei der Altersvorsorge darf ich ja als selbständiger 24% meines Bruttoeinkommens abziehen. Neben meiner Zahlung in LV und RV habe ich gelesen zählt auch die Tilgung eines Eigenheims dazu. Wie sieht es mit Beiträgen in einen Bausparvertrag aus, wenn dieser bei Zuteilung zur Tilgung des Darlehens des Eigenheims genutzt wird? Das Darlehen sowie der Bausparvertrag laufen auf meine neue Frau und mich, das Haus wegen der Selbständigkeit aber nur auf meine neue Frau, was allerdings wegen Zugewinn im Extremfall wiederum zur Hälfte mir gehören würde. Kann sich das Jugendamt deswegen quer stellen, obwohl der Darlehensvertrag auf uns beide läuft? Zählen die Sparraten für den besagten Bausparvertrag auch zur AV?

Wenn die Tilgung des Hauskredites anerkannt wird, darf das Jugendamt hin gehen und mir wieder den Mietvorteil, weil ich ja keine Miete zahlen muss ansetzen als Einkommen? Ich glaube nur die Differenz zwischen Miete für dieses Objekt und Lasten in Form von Schulden, oder? Und das geschieht dann auch unabhängig von dem Abzug als AV, oder irre ich mich?

Nun noch eine Frage. Ich habe bisher nur die Einkommenssteuerbescheide von 2008, 2009 und 2010. Den Abschluss von 2011 habe ich noch nicht und er wird wohl auch erst Ende des Jahres gemacht. Die drei genannten Jahre habe ich mit allen Unterlagen dem Jugendamt gegeben. Können die trotzdem 2011 auch noch fordern ohne Bescheide und erstellten Abschluss?

Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank schon mal.

Gustav


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2012 22:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn du 2011 noch nicht hast, kannst du es denen auch nicht geben.
Das kann man dir nicht anlasten.
Und das JA schon gar nicht.

Die Anforderungen an die Altersvorsorge sind erstaunlicherweise recht gering.
Der Bausparer ginge auf jeden Fall, egal wofür.

Das mit dem Haus deiner Frau dürfte etwas schwieriger werden. Das ist vermutlich Überzeugungsarbeit.
Nur musst du auf gar keinen Fall das JA überzeugen.
Die haben absolut nichts zu entscheiden. Auch wenn sie gerne so tun.

Du hast Ihnen Auskunft zu geben und sie können dir dann vorschlagen den Titel zu erhöhen.
Aber wenn du das nicht willst, können sie dich nur verklagen.
Natürlich solltest du, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, einen höheren Titel erstellen aber eben nur, wenn du selbst, mit unserer Hilfe zu dem Ergebnis gekommen bist, dass ein höherer Titel begründet ist.
Aber wenn nicht, eben nicht.

Das Gleiche gilt für den Mietvorteil.

Ich bin der Meinung, dass du keinen Mietvorteil hast, da dir das Haus nicht gehört und deine Frau das Recht hat, dich da kostenlos drin wohnen zu lassen.

Allerdings würde ich dann darauf verzichten auch deine Altersvorsorge da rein zu stecken. Die Kombination könnte dem Richter ein Stirnrunzeln entlocken.
Nur auch das disktutiert man nicht mit den Trilobiten vom JA sondern macht es so, wie man es für richtig hält und wartet, ob sie einen verklagen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 23:18
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

danke für Deine schnelle Antwort. Das unser Haus nur auf meine neue Frau läuft, weiß das JA bisher nicht. Da der Darlehensvertrag nur in Kopie an das JA gegangen ist, und da stehen wir beide drauf, gibt es für die momentan keinen Hinweis darauf das ich nicht Eigentümer sein könnte.

Somit werden Sie wahrscheinlich die Tilgung als Altersvorsorge gelten lassen müssen. Hoffe eben nur das Sie mir wegen 2011 keinen Stress machen und sich mit 2008-2010 zufrieden geben werden.

Bin sehr gespannt wie die Berechnung aussieht. Meine Ex-Frau hat leider nicht berücksichtigt, dass Sie, sollte mehr Unterhalt bei der Berechnung vom JA raus kommen, Ihr dann eventuell das Wohngeld gestrichen wird und sie somit unter Umständen gar nichts von dieser Aktion hat, aber das wird sich zeigen.

Ist es richtig, dass es danach erst nach zwei Jahren zu einer neuen Berechnung kommen kann? Dann sind nämlich wahrscheinlich beide Kinder in Ausbildung und eine Tochter bereits volljährig, sodass dies wahrscheinlich das letzte Mal sein wird, wo wir noch den kompletten Unterhalt zahlen müssen. In zwei Jahren wird das eventuell vorhandene Einkommen aus Ausbildung ja angerechnet, die zeit ist also absehbar  :).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2012 23:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut aber wenn sie denken, dass das Haus mindestens zur Hälfte dir gehört, denken sie auch, dass du einen Wohnvorteil hast. Und der ist vermutlich größer als die Altersvorsorge.
Aber anscheinend hast du noch nicht realisiert, was ich oben geschrieben habe:
Das JA kann denken, was es will. Du entscheidest.
Und ja, i.d.R. kann nur alle 2 Jahre gefragt werden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 23:50
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Also der Wohnvorteil wird nicht höher sein, denn ich denke den kann man mir auch nur zur Hälfte anrechnen und der wird denke ich mit dem Mietwert abzgl. der mir entstehenden Kosten (Zinsen) errechnet. Daraus würde ich dann die Hälfte als Wohnvorteil ansehen, da ja eine Hälfte meiner neuen Frau gehört, oder?

Der Tilgungsanteil ist jedoch um einiges höher. Ich habe in 2008 Sondertilgung v. 16500€ und in 2009 sogar 33000€ gemacht. Auch hier habe ich aber wieder nur die Hälfte angegeben als Altersvorsorge für mich.

Das das JA nichts entscheiden kann habe ich gelesen, aber welche Alternative habe ich schon? Wenn das JA alles akzeptiert was ich geltend gemacht habe und das errechnet was ich erwarte, lohnt sich ein Gang vor Gericht wegen den zwei Jahren nun denke ich nicht mehr. Für meine Ex wird es hart genug, denn die bisher von mir freiwillig noch zusätzlich zum Unterhalt geleisteten Zahlungen (Urlaube, Nachhilfe, Kleidung, Steuernachzahlung meiner Ex) sind jetzt auf jedenfall vorbei. Natürlich werde ich jetzt wohl etwas mehr zahlen müssen, letzte Berechnung ist ja bereits zwei Jahre her und bei mir hat sich einiges geändert, aber Sie hat halt den Nachteil, dass jeder Euro mehr an Unterhalt bei Ihr das Wohngeld schmälert und bei mir ab sofort eben außer der reihe auch nichts mehr zu holen ist, selbst Schuld!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2012 23:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das klingt nicht so, als wenn du um jeden Kobo kämpfen musst.
Schließlich erhöht sich der KU je 400,- mehr nur um 20-40€.

Also wenn du die evtl. Erhöhung mit der Streichung freiwilliger Leistungen kompensieren kannst, würde ich mir keinen großen Kopp machen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.05.2012 00:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zu ergänzen wäre auch, dass Du dem JA NICHT Auskunft über das Einkommen Deiner Frau geben musst. Das geht die einen feuchten Kehricht an!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 29.05.2012 00:22
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Hi Lausebackesmama,

genau das habe ich auch gedacht. Meine Frau hat dann aber mit der Dame vom JA telefoniert und die sagte, dass meine Frau, aufgrund der Tatsache das Sie mich geheiratet hat, dazu laut BGB verpflichtet sei. Allerdings muss ich ja auch die Steuerbescheide vom FA vorlegen und da steht sie ja auch zwangsläufig mit drin. Allerdings hat meine Frau der Dame vom JA ausdrücklich schriftlich untersagt diese Info an meine Ex weiterzugeben, mal schauen ob sie sich daran hält. Eine Rolle für die Berechnung würde es ja nur bei einem Mangelfall spielen, den haben wir ja nicht.

Allerdings finde ich es eine Frechheit meine neue Frau in die Sache mit rein zu ziehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 00:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allerdings finde ich es eine Frechheit meine neue Frau in die Sache mit rein zu ziehen.

Und eine Dummheit, dass auch noch zu tun, nur weil das JA pfeift.

Die Angaben im Steuerbescheid kann man schwärzen.
Oder einen Aufteilungsbescheid vom FA anfordern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 00:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Boah ist diese JA-Tusse dummdreist.

Deine Frau ist nicht für Unterhaltszwecke Deiner Kinder auskunftsverpflichtet, weil sie nicht in gerader Linie mit ihnen verwandt ist. Und um Auskunftsansprüche für DICH geht es ja gar nicht.

Ich würde mir für die Steuerbescheide was einfallen lassen und die der Tante auf keinen Fall so zur Verfügung stellen, dass die da irgendwie was draus schließen kann, was Deine Frau verdient. Schon aus Prinzip und sowieso.

Grr.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 00:41




(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmal für Eure Antworten. Leider habe ich erst gestern dieses Forum entdeckt und somit also wirklich die Dummheit begangen und den Steuerbescheid mit samt den Angaben von meiner Frau an das JA gegeben. Tja aber das zeigt mir, wenn die gute Dame vom JA bereits bei so unbedeutenden Angaben wie bei dem Einkommen meiner Frau, was Sie ja groß nicht verwenden kann, schon zu schummeln anfängt dann prüft mein Anwalt ganz genau den Bescheid.

Das zeigt wieder wenn man nicht selber versucht schlau zu werden und seine Rechte raus zu finden, dann hat man verloren. Genauso ist das mit dem Tilgungsanteil vom Haus, den hätte ich beinahe nämlich auch nicht angegeben, nur die RV & LV, aber zum Glück habe ich diesen Zusatz noch im Internet gelesen, denn das macht bei mir ja wie geschrieben schon eine Menge aus.

Freu mich schon drauf die Berechnung zu lesen und die Begründung von der Dame vom JA warum dies oder das nicht anerkannt wird, eins ist mir jetzt klar, die lernt mich alleine schon für die Lüge meiner Frau gegenüber kennen.

Danke für Eure Hilfe!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 08:38