Hallo,
nachdem ich nun Jahre der Ruhe hatte von den Forderungen der Ex bzgl. KU gehts heute wieder los.
Ein netter gelber Brief vom JA lag in meinem Briefkasten, mit der Bitte!!! um Auskunft und den Vorschlag einer gemeinsamen Einigung bzgl. KU.
Hier mal die Fakten:
- 2009 Versäumnisurteil über KU kassiert 647,00€
- 2013 - 2 Kinder 14 Jahr und 16 Jahre alt
- Einkommen ca. 2400 netto
- Entfernung Wohnort / Arbeitsort ca. 400km zzgl. Arbeitswohnung zu Arbeit täglich ca. 14 km
- Miete Arbeitswohnung 420,00 warm zzgl. 100 € Heimatwohnung (Teile mir die Wohnung mit meiner Mutter in SN aus finanziellen Gründen)
Macht meiner Meinung nach folgende Rechnung:
46 Heimfahrten x 2 x 400km x 0,25€ / 12 = 766€ (hälftig angerechnet)
220 x 0,30€ x 14km / 12 = 77€
Wohnungskosten anteilig 420€ + 100€ - 360€ = 160€
Altersvorsorge 120€
Summe: 1660€ für KU Berechnung
= Stufe 2 = 356€ pro Kind = 712€
= 1660€ - 712€ = 948€ -> Mangelfall
Nun rechnen die sich ja im Mangelfall eh alles schön, daher folgende Idee:
Ich gehe am Arbeitsort zu JA und lasse zwei befristete Titel mit je 356€ erstellen und lasse mir gleich das Versäumnisurteil "rausnehmen". Schicke das an das JA zum Heimatort und es ist Ruhe?!?!
Die KM ist natürlich immer noch Hartz IV und geht nebenbei für 8h x 6 Tage pro Woche für 190€ netto Briefe austragen. Das bedeutet, dass die Kohle die ich den Jungs so nebenbei immer zu stecke nun in den "offiziellen" KU fliesst, Hartz sinkt...Mehrwert der Jungs - Summe X.
Leider geht die gute auch nicht ans Telefon und ist in irgendeiner Form zugänglich...
Tips nehme ich gerne an.
Viele Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi papi,
was hindert Dich, eine Wohnung "um die Ecke" zur Arbeit zu nehmen und dort komplett hinzuziehen?
Doppelte Haushaltsführung und dann noch zusätzlich Wegekosten zur Arbeit wirst Du im Mangelfall als Deinen persönlichen Luxus bewertet bekommen.
Gruss von der Insel
Moin
Der Mangelfall funktioniert nur, wenn der Mindestunterhalt gefährdet ist, also 334€ pro Kind. Alles darüber ist angemessener UH - und hier hast Du Verhandlungsmasse, selbst ggü. der Arge. Von daher:
Titel über 334€ pro Kind, das wären zusammen 668€. 1660€ - 668€ = 992€ - m.E. ein guter Kompromiss (unter Berücksichtigung Deiner Aufwendungen). Nur, was ist mit Umgangskosten? Hast Du keinen Umgang, fallen keine Umgangskosten an, fallen sie wegen Deines Hauptwohnsitzes nicht an? Alles Fragen, die noch eine Rolle spielen könnten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
jobmäßig war ich gezwungen mich umzusiedeln. In der Heimat waren Einkünfte in dieser Höhe für mich nicht zu erwirtschaften.
Gleich nach meinem Ortswechsel im Jahre 2009 habe ich das Urteil kassiert mit der Höhe des KU's und nun geht der Mist schon wieder los.
Umgang mit den Jungs habe ich regelmäßig (zumindest mit dem Kleinen)...der Große ist ja schon sooooo Erwachsen und braucht väterliche Zuwendung nur monitär ;-(.
Wie gehe ich nun am besten mit dem JA Schreiben um?
Lohnscheine fertig machen und hinsenden?
Wieder abwarten was denen da einfällt?
Die setzen mich "rückwirkend" in Verzug (gültig)?
Meine Idee war:
Ich gehe hier am Arbeitsort zum JA, lass 2 Titel (befristet) erstellen mit jeweils 350€ unter der Maßgabe der Herausgabe der Versäummnisurteile.
Schicke das denen in Schwerin zu und das wars dann hoffentlich.
Damit dürften dann die Herrschaften in der Heimat Probleme bekommen, wenn die noch mehr wollen...oder?
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi papi,
die Kinder haben Anspruch auf die Einkommensauskunft, das hätte schon vor zwei Jahren geltend gemacht werden können. Einfach irgend etwas zu titulieren entbindet Dich nicht von Deiner Verpflichtung dazu. Auch bei einem fremden Jugendamt rechnen lassen zählt nicht. Also belege Dein Einkommen, liste Deine Kosten auf und warte ab, was die wollen. Ach ja, auch wenn da höflich "Bitte" steht, ist das eine verbindliche Aufforderung.
Eine Titeländerung nach oben ist immer einseitig möglich ("verpflichtet sich, in Abänderung des VU vom ... zu zahlen"), da muss auch niemand irgend etwas herausgeben. Allerdings könnte das nachträgliche Einfummeln einer Befristung daneben gehen. Aber wieso willst Du jetzt überhaupt mit einer Titulierung ankommen? Lass die einfach rechnen und fordern und leg für die Monate ab Inverzugsetzung ein paar Euros beiseite, damit Du sie später nachzahlen kannst.
Mehr als die 334 pro Kind (siehe oldie) würde ich nicht freiwillig anbieten.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
werde Deinen Ratschlag befolgen und mal schauen was passiert.
Vielen Dank...halte Euch auf dem laufenden.
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
ich habe jetzt vor dem guten Mann vom JA folgende Mail zukommen zu lassen:
Sehr geehrter Herr XXX,
mit großem Erstaunen habe ich von Ihnen 2 Schreiben bekommen, wo Sie im Auftrag der Kindsmutter von AAA und BBB, eine neue Unterhaltsberechnung herbeiführen möchten.
Anbei habe ich Ihnen meine Gehaltsscheine (Weihnachts - & Urlaubsgeld ist monatsweise ins erhöhte Grundeinkommen includiert) in den Anhang gestellt.
Das durchschnittliche Nettoeinkommen entspricht 2159€ monatlich.
Abzugsfähig sind:
Fahrtkosten zwischen Arbeitsstätte und Heimatwohnort (Miete Heimatwohnort 100,00€ & Arbeitsstätte 420,00€).
46 x 372km x 2 x 0,3€ / 12 = 818,44€
Fahrtkosten Arbeitswohnung und Arbeitsstätte
220 x 10km x 2 x 0,3€ / 12 = 55,00€
Altersvorsorge
50€
Bereinigtes Nettoeinkommen
2159,00€
- 881,44€
- 55,00€
- 50,00€
- 100,00€ (Umgangskosten)
________________________
1072,56€ Berechnungsgrundlage KU
Derzeit zahle ich lt. Gerichtsurteil Kindsunterhalt in Höhe von 647,00€.
Ich bin bereit ab 10/2013 den Kindsunterhalt für beide Kinder in Höhe von 334,00 x 2 zu zahlen.
Weitere Forderungen lehne ich ab, zumal ich auch noch für beide Kinder eine zusätzliche private Krankenversicherung (die dann ggf. gekündigt werden müsste) zahle.
Sollte Frau XXX der Meinung sein, Ihre Forderungen ausweiten zu wollen, so wird Sie den Gerichtsweg beschreiten müssen.
Anhand der aufgeführten und belegbaren Kosten, sollte allen Seiten klar sein (zumal erhöhte Wohnungskosten noch nicht einbezogen worden sind), dass mehr als das Maximum meinerseits bereits gezahlt ist und wird. Zumal im einen evtl. Gerichtsstreit die Zahlung auch nach unten gehen kann.
Einen weiteren Hinweis den Sie Frau XXX geben sollten/könnten...jeden Cent den ich mehr zahle, wird Ihr von den Hartz IV Leistungen eh wieder abgezogen werden.
Sollte die Kindsmutter auf Titel bestehen, so sind diese auf das 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Ist das Schreiben aus Eurer Sicht so ok?
Über Tips wäre ich dankbar.
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
Einen weiteren Hinweis den Sie Frau XXX geben sollten/könnten...jeden Cent den ich mehr zahle, wird Ihr von den Hartz IV Leistungen eh wieder abgezogen werden.
solche Hinweise solltest Du Dir besser verkneifen; es gibt hier kein "ist doch egal, ob der Steuerzahler oder ich", denn es ist nicht die Aufgabe von H4, Dich finanziell zu entlasten.
Die "erhöhten Wohnkosten" und/oder erhöhte Fahrtkosten werden Dir ebenfalls nicht helfen; die führen bestenfalls zur Gegenargumentation "Sie brauchen keine zwei Wohnsitze, das ist Ihr Privatvergnügen".
Sollte die Kindsmutter auf Titel bestehen, so sind diese auf das 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes zu begrenzen.
auch das ist der falsche Weg: Du selbst musst diese Begrenzung in den Titel schreiben; den bekommst Du nicht mundgerecht vorgefertigt. Deine Ex als gesetzliche Vertreterin Eurer Kinder kann einen Titel verlangen; der steht den Kindern zu.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi papi74,
erstmal würde ich das nicht per Email machen, sondern als Brief. Desweiteren würde ich es wie von @Inselreif vorgeschlagen machen:
Also belege Dein Einkommen, liste Deine Kosten auf und warte ab, was die wollen.
Wieso machs Du schon eine eigene Rechnung auf? Lass die doch erstmal rechnen und warte ab.
Vor allem diesen Teil würde ich komplett streichen (auch das Erstaunen aus dem Eingangssatz - wieso Erstaunen eigentlich?):
Sollte Frau XXX der Meinung sein, Ihre Forderungen ausweiten zu wollen, so wird Sie den Gerichtsweg beschreiten müssen.
Anhand der aufgeführten und belegbaren Kosten, sollte allen Seiten klar sein (zumal erhöhte Wohnungskosten noch nicht einbezogen worden sind), dass mehr als das Maximum meinerseits bereits gezahlt ist und wird. Zumal im einen evtl. Gerichtsstreit die Zahlung auch nach unten gehen kann.Einen weiteren Hinweis den Sie Frau XXX geben sollten/könnten...jeden Cent den ich mehr zahle, wird Ihr von den Hartz IV Leistungen eh wieder abgezogen werden.
Sollte die Kindsmutter auf Titel bestehen, so sind diese auf das 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes zu begrenzen.
Das sind unnötige Drohungen und unhaltbare Rechtsauffassungen Deinerseits, die einem versierten Bearbeiter höchstens ein Lächeln abringen. Punkte wie die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr können Gegenstand späterer Verhandlung sein oder Du schreibst das einfach in den Titel rein, wenn denn eine Einigung über den KU-Betrag erfolgt ist und hoffst, dass die Dich dann nichtverklagen. Hat hier aber jetzt noch nichts zu suchen.
LG,
Mux
Hallo,
ok ich habe es abgeändert und dann schaue ich einfach mal.
Danke
Vg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
für beide Kinder eine zusätzliche private Krankenversicherung (die dann ggf. gekündigt werden müsste) zahle.
ist vorab abzugsfähig, schreib sie dazu.
Gruss von der Insel
Hallo,
in der obrigen Sache habe ich nun vor 3 Wochen meine geforderten Unterlagen dem JA zukommen lassen.
Hier hatte ich angeboten den KU "freiwillig" auf 668€ anzuheben und hatte ja meine "Berechnung" mit in den Anhang gestellt.
Nun höre ich nichts mehr von dem Verein...
Sollte ich mal nachharken?
Ist es ein gutes Zeichen das da Ruhe ist oder eher die Ruhe vor dem Sturm?
Sollte ich ab dem 1.10.2013 den "angebotenen" Betrag zahlen und gut ist es...?
Vielen Dank für Eure Vorschläge.
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
nun hatte ich gestern Post im Briefkasten von dem Jugendamt.
Seit August zahle ich "freiwillig" den Betrag von 2x334€ und man ist aber der Meinung 2x 352€ haben zu wollen.
Ich habe um deren Kostenberechnung gebten und habe als Antwort erhalten:
Wir haben genau gerechnet, Sie können uns gerne Ihre Rechnung nochmal zukommen lassen.
Es sind in Summe letztendlich nur 36€ mehr...jedoch will ich nicht noch mehr Geld zahlen, wenn es von der anderen Seite (Hartz IV) wieder abgezogen wird.
Jedesmal wenn die Jungs bei mir sind: Papa ich brauch ne Jacke, Papa ich brauche Shirts und Schuhe usw..
Nun ja... Die Frage ist, würde ein Prozess zugelassen werden bei einem Abänderungswunsch von ca. 5% Unterschied?
Könnte ich auch das Glück haben, meine derzeitige Zahlung zu reduzieren?
Brauche ich selbst bei Klageeinreichung und Erwiederungsantrag einen RA?
Wenn die Klage abgeschmettert werden würde, wer zahlt dann die Kosten meines RA's?
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin p74,
Es sind in Summe letztendlich nur 36€ mehr...jedoch will ich nicht noch mehr Geld zahlen, wenn es von der anderen Seite (Hartz IV) wieder abgezogen wird.
da ist ein Denkfehler drin: Die Höhe bemisst sich nach Deinem Netto; nicht danach, was auf H4 angerechnet wird, wenn man dort die Maximalbeträge zugrundelegt. Und auch die Reihenfolge ist eindeutig: Erst kommt der Unterhalt; dann wird ein eventuell verbleibendes Loch gestopft. Dass der Abzug von doppelten Wohnkosten und Umgangskosten bei Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht durchgeht, hatten Dir bereits einige sachkundige User geschrieben.
Jedesmal wenn die Jungs bei mir sind: Papa ich brauch ne Jacke, Papa ich brauche Shirts und Schuhe usw..
das sind Anschaffungen, die eindeutig aus dem KU zu leisten sind. Aber das musst Du mit der KM klären; es gibt juristisch keine Möglichkeit, zu sagen "ich behalte einen Teil des Unterhalts ein und kaufe davon Klamotten".
Nun ja... Die Frage ist, würde ein Prozess zugelassen werden bei einem Abänderungswunsch von ca. 5% Unterschied?
natürlich wird der zugelassen, warum denn nicht? Dürfte Dein AG Dein Gehalt unwidersprochen um 5% kürzen?
Könnte ich auch das Glück haben, meine derzeitige Zahlung zu reduzieren?
das weisst Du erst hinterher.
Brauche ich selbst bei Klageeinreichung und Erwiederungsantrag einen RA?
ja, in Unterhaltsfragen seit einiger Zeit immer.
Wenn die Klage abgeschmettert werden würde, wer zahlt dann die Kosten meines RA's?
Du. Möglicherweise sogar, wenn Du gewinnst; dann heisst es "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Möglicherweise sogar, wenn Du gewinnst; dann heisst es "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben".
Das sollte mich wundern. In meinem Fall wurden die Kosten des Unterhaltsverfahrens der Gegenseite aufgebürdet.
Gruss,
gardo
Danke für die schnellem Antworten...
ich will den KU gar nicht reduzieren. Lt. Gerichtsurteil aus dem Jahre 2009 müsste ich 647,00€ zahlen. Jetzt zahle ich freiwillig schon 668€ und damit ist der Mindest-KU "gedeckt".
Meine doppelten Wohmkosten kommen daher zu stande, dass ich im Norden meine Heimat habe und hier im Süden nur berufsbedingt bin. leider sind meine Verdienstmöglichkeiten im Norden so eingeschränkt, so dass ich den Mindest-KU nicht zahlen könnte.
Nach meinem Verständnis sollte doch jetzt (bei Bezahlung des Mindestunterhaltes) auch die höheren Kosten anerkannt werden. Mir geht es nicht darum den KU zu senken...aber noch mehr will ich den nicht erhöhen.
Wenn ich alle meine Kosten zusammennehme...naja egal.
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin p74,
ich will den KU gar nicht reduzieren. Lt. Gerichtsurteil aus dem Jahre 2009 müsste ich 647,00€ zahlen. Jetzt zahle ich freiwillig schon 668€ und damit ist der Mindest-KU "gedeckt".
wenn der Mindest-Unterhalt gedeckt ist, mindert das üblicherweise durchaus die Beisswut von Ämtern und Gerichten: Aber: Einkommenszahlen und Absetzbeträge von 2009 sind heute ggf. Makulatur; jedenfalls nichts, auf das Du Dich berufen könntest. Dieses Argument geht bei einer streitigen Auseinandersetzung als erstes fliegen; um die Vorlage aktueller Zahlen kommst Du dann nicht herum.
Nach meinem Verständnis sollte doch jetzt (bei Bezahlung des Mindestunterhaltes) auch die höheren Kosten anerkannt werden. Mir geht es nicht darum den KU zu senken...aber noch mehr will ich den nicht erhöhen.
Dieses Denken ist gefährlich: Auf Dein Verständnis oder Deine Logik kommt es nämlich nicht an. Familienrecht ist wie Fussball: Der Mann in schwarz sagt, wann ein Tor gefallen ist, wann es eine gelbe Karte gibt und wann jemand im Abseits steht - ganz egal, was Du als Experte auf der Tribüne gesehen haben könntest.
Grüssles
Martin
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Hallo Martin,
vielen Dank erstmal für die Auskünfte. Hab dem JA nochmals mitgeteilt, dass ich die 334€ bezahle und beim Rest...muss dann ggf. das Gericht entscheiden.
Meine Unterlagen (aktuelle) hat ja das JA...ich sehe es nicht ein über den Mindest KU hinaus zu zahlen, nur weil meine Kosten nicht anerkannt werden sollen.
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Meine doppelten Wohmkosten kommen daher zu stande, dass ich im Norden meine Heimat habe und hier im Süden nur berufsbedingt bin. leider sind meine Verdienstmöglichkeiten im Norden so eingeschränkt, so dass ich den Mindest-KU nicht zahlen könnte.
Gerichte sehen in solchen Fällen gerne die Alternative "kein Problem, dann zieh eben in den Süden und spar die Kosten"
Man könnte noch darüber nachdenken, das, was Du zahlen musst und möchtest, in Abänderung des Urteils von 2009 zu titulieren.
Wir reden hier zwar über Beträge, bei denen es kostenmässig egal ist ob nun 300 oder 400 Euro jährlicher Mehrunterhalt eingeklagt werden.
Aber wenn Du am Ende mit Deiner Rechnung durchkommst und nur wegen der Nichttitulierung zu sagen wir mal 30% verlierst, könnten Dir auch 30% (oder, "gerundet" die Hälfte) der Kosten aufgebrummt werden.
Gruss von der Insel
Hallo,
also als Mensch der seine Ruhe haben will....habe ich nun sämtliche Forderungen der Gegenseite beglichen.
Nun hatte ich "ironischer Weise" einen Teilbetrag als Kind XXX Weihnachtsgeschenk betitelt.
Jetzt kommt doch glatt Post vom JA:
Sehr geehrter Herr Papi,
da der eine Betrag als Weihnachtsgeschenk genannt ist, überweisen Sie umgehen den Betrag nochmals als Kindsunterhalt.
Jetzt bekomme ich langsam so richtig Hass auf die KM und dem JA Fuzzi.
Grrrrr.... :gunman: :gunman: :gunman:
Vg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.