Servus!
Ich bin neu hier, hab Euch eben erst entdeckt. Ich mache es kurz und knapp und hoffe jmd von Euch kann mir da helfen.
Ich bin seit knapp 1 Jahr alleinerziehender Vater mit zwei Kids (8 und 3). Die Kids waren die ganze Zeit bei mir und ich habe nun durch ein seitens meiner Noch-Ehefrau angestrebtes Gerichtsverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen (und darf freundlicherweise ab 01.08. noch 250,00/mtl. Zahlungen im Rahmen der Prozeßkostenhilfe leisten!). Sie muß nichts zahlen, denn sie hat sich vor kurzem als HartzIV gemeldet. Sie hat die Kinder normalerweise jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien (wenn sie denn da ist und nicht auf Konzerten/Festivals oder Veranstaltungen feiert).
Bis einschließlich letzten Monat habe ich ihr 200,00€/mtl "Unterstützung" sowie das Handy gezahlt. Durch die neue LSt-Klasse, KV usw. wurde nach und nach das monatliche Budget knapper. Somit meldete ich ihrer SB beim Sozialamt meiner Noch-Ehefrau, das es mir nicht weiter möglich sei, ihr diese Zahlungen weiterhin zu leisten. Des Weiteren beantragte ich Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt.
Grobes wirtschaftliches Verhältnis derzeit:
Nettoeinkommen: 2400,00 (inkl. Kindergeld)
Verbindlichkeiten: 125,00 (aus der Ehe)
Verbindlichkeiten: 169,00 (durch die Trennung - Neukauf Küche/Möbel)
Kinderbetreuung: 215,00 (für beide Kids)
Miete: 650,00 (warm)
Versicherungen: 110,00
Autoversicherung, Lebensmittel, Benzin etc lass ich mal außen vor.
Zum 01.09. wird es weniger an Verdienst (ca 90%) und ich muß mich hinzukommend selbst Privatversichern.
Meine Noch-Ehefrau könnte arbeiten, will aber nicht jede Arbeit annehmen ("verdiene ich ja zu wenig") und will nun rechtliche Schritte einleiten, damit sie das Maximale an Unterhalt meinerseits bekommt.
Wie kann ich berechnen, was mir selbst (mit zwei Kindern) an Eigenbehalt rechtlich zusteht? Ich war echt immer bemüht, sie zu unterstützen aber langsam reicht es mir. Die Recherchen im Internet bringen mich immer wieder auf Seiten/Ergebnisse, bei denen es das genaue Gegenteil von dem ist, wie es mir geht (davon abgesehen, das die Mütter im Netz ganz schön vertreten sind).
Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung und Hilfe.
Grüssle
Hallo Paps,
also dein SB beträgt ggü. deiner Ex 1.000 €
Hinzu kommen die KU-Ansprüche eurer Kinder, für die du alleine aufkommst. Diese richten sich nach deinem ber. Nettoeinkommen. Die Beträge kannst du dann in der DDT nachlesen.
Die kommen also auf deine 1.000 € drauf. Auch die Kinderbetreuungkosten müßten IMO noch abgezogen werden, sowie ein Teil der ehebedingten Kredite. Sollte dann noch was über 1.000 € übrig sein, könnte ihr noch Unterhalt zustehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
dein Einkommen i.H.v. 2400 € muss um 328 € KG reduziert werden, weil dieses kein Einkommen darstellt. Den verbleibenden Betrag i.H.v. 2072 € sehe ich als durchschnittliches unterhaltsrelevantes Netto an. Dieser Betrag ist um die berufsbedingten Aufwendungen, eheprägenden Schulden i.H.v. 125 € und die Hausratersatzbeschaffung i.H.v. 169 € zu reduzieren.
Bleiben also max. 1778 € (wegen unbekannter Höhe der berufsbedingten Aufwendungen). Dieser Betrag ist um die Kinderbetreuungskosten i.H.v. 215 € zu reduzieren.
Bleiben nur max. 1563 €.
Du bekommst UHV und leistest Betreuungsunterhalt. Die Differenz zwischen UHV und KU gem. DT ist zu berücksichtigen, dann geht noch der Erwerbstätigenbonus runter und damit bist du aus der Nummer raus. Im Ernstfall kannst du noch erhöhte Wohnkosten geltend machen, weil der im SB enthaltene Anteil deutlich überstiegen ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na ja, im Zweifel wird es darauf ankommen, was für einen Richter man bekommt.
Ich hatte damals ein ähnliches Nettoeinkommen und ebenfalls zwei Kids. Als Unwägbarkeit kam mein Dienstwagen hinzu.
Mich wollte man damals vergleichsweise auf 700,- EURO Unterhalt für die Exe festnageln und im Urteil kamen dann 432,- Euronen raus.
LG, Uli
Edit: Link korrigiert
Ich bin immer noch/wieder entsetzt über dieses verlogene Dreckspack mit ihrem Kindeswohl gefasel!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:exclam: Ooohaha.. Na dann kann ja noch was auf mich zukommen. Danke aber schonmal für die Infos zum Eigenbehalt. Ich werde nun erstmal Ruhe bewahren. Mach mir mal eine Aufstellung zum bereinigten Netto-Einkommen und dann warte ich auf das Ende des Urlaubs meines Anwaltes. Wenn ich die Kosten des ersten Prozesses mit einrechne... (sie könnte ja auch einfach mal arbeiten gehen.. )
Hi
und damit bist du aus der Nummer raus. Im Ernstfall kannst du noch erhöhte Wohnkosten geltend machen, weil der im SB enthaltene Anteil deutlich überstiegen ist.
DeepThought
außerdem ist ja noch mE zu berücksichtigen:
Zum 01.09. wird es weniger an Verdienst (ca 90%) und ich muß mich hinzukommend selbst Privatversichern.
Das werden die doch hoffentlich tun? Und das berücksichtigen?
off topic: wieso musst du dich ab 01.09. privat versichern?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Um es kurz zu machen: ich bin "zu alt" für die normale gesetzliche Krankenversicherung :baby:
Um es kurz zu machen: ich bin "zu alt" für die normale gesetzliche Krankenversicherung :baby:
???
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zum 01.09. wird es weniger an Verdienst (ca 90%) und ich muß mich hinzukommend selbst Privatversichern.
Hallo,
wie sieht es denn dann mit der Versicherung der Kinder aus?
/elwu
Moin,
Um es kurz zu machen: ich bin "zu alt" für die normale gesetzliche Krankenversicherung :baby:
kann es sein, dass Du da etwas durcheinanderbringst? Mal abgesehen davon, dass Du Dein Alter mit 33 angibst: In der GKV spielt das Lebensalter keine Rolle; die Prämien sind ausschliesslich einkommensabhängig. Anders in der PKV, wo die Prämien mit dem Alter des Versicherungsnehmers steigen. Zusätzlich müsstest Du dort Eure Kinder mit eigenen Versicherungsverträgen und zusätzlichen Prämien versichern, denn eine Familienversicherung ist in der PKV nicht vorgesehen.
Allerdings dürftest Du bei einem Netto von 2.000 EUR unterhalb der Versicherungspflichtgrenze für die PKV liegen; diese liegt aktuell bei einem Jahresbrutto von 48.600 € bzw. 4.050 € monatlich. Ausnahme: Du wärest selbständig; das geht aus Deinen Posts nicht hervor. Aber auch dann dürfte eine freiwillige Versicherung in der GKV schon allein wegen der dort kostenfreien Familienversicherung die bessere Option sein.
Grüssles
Martin
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