ALG / Unterhalt?
 
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ALG / Unterhalt?

 
(@trauriger-vater)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ich hatte ja neulich schon mal nach meinen Unterhalt für meine Zwei Kinder und die Frau dazu gefragt. Da bin ich davon ausgegangen das mein Kündigungsschutzprozess schneller ist als meine Trennung aber es ist wohl doch eher umgedreht.

Also meine Frage: Bei 956€ ALG was könnte da über bleiben oder was muss ich an KU zahlen. Bin Ossi, fallst das wichtig ist. Gibt es beschränkungen bei der Auswahl einer Wohnung oder andere Beschränkungen an die ich denken muss??? :question:

Dank Euch
Trauriger Vater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2005 11:50
(@romyh)
Registriert

Hallo Du trauriger Vater!

Wenn man von den Selbstbehaltsätzen ausgeht, die offiziell gelten, beträgt die Differenz zw. deinem "Einkommen" und dem SB 181€, die du an die KM vermutlich abführen musst. Vielleicht aber auch nicht. Das entscheidet wohl das Gericht.
Geh am besten zu einem Anwalt, falls Du eine RS-Versicherung hast, so ist zumindest in den meisten Fällen eine Beratung im Familienrecht drin, ansonsten zum AG, Beratungsschein holen.

Viel Glück!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 13:44
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich möchte noch etwas anschließen:
Wenn ich an den "Grundsatz" von HartzIV denke, dann heißt es doch, dass ALG II als Existenzminium anzusehen ist. Nun stelle ich mir die Frage, wie man vom Existenzminium noch Unterhalt abdrücken soll. :knockout: Im Grunde ist jeder ALG II - Empfänger zwar unterhaltspflichtig aber zahlungsunfähig, wenn man diesem "Grundsatz" Glauben schenken darf...

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 14:15
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Trauriger Vater,

aus Deinen anderen postings ist zu entnehmen, dass über die Höhe des Unterhalts noch nicht entschieden ist und Du bislang eine Anstellung hattest. Der Unterhalt wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monaten berechnet. Arbeitslosigkeit gilt (für mindestens 6Monate) als vorübergehend.

Im Selbstbehalt ist z.B lt. Thüringer Leitlinien ein Wohnanteil von 235,00 € Warmmiete bzw. 155,00 € Kaltmiete enthalten.

Ansonsten wirf doch mal einen Blick in die für Dich tatsächlich zuständigen Leitlinien HIER

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 16:50
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo PapaNico,

Ich möchte noch etwas anschließen:
Wenn ich an den "Grundsatz" von HartzIV denke, dann heißt es doch, dass ALG II als Existenzminium anzusehen ist. Nun stelle ich mir die Frage, wie man vom Existenzminium noch Unterhalt abdrücken soll. :knockout: Im Grunde ist jeder ALG II - Empfänger zwar unterhaltspflichtig aber zahlungsunfähig, wenn man diesem "Grundsatz" Glauben schenken darf...

Bei Trauriger Vater dürfte es sich um den Bezug von ALG I handeln. Das ist ein großer Unterschied.

Bei Bezug von ALGII entfällt die Unterhaltspflicht zwar nicht, faktisch ist der Verpflichtete aber zahlungsunfähig und es kann nichts von dem ALG II gepfändet werden. Hier macht u.U. eine Abänderungsklage Sinn.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 16:57
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

@sky

Hätte man wissen sollen :red: . In diesem Sinne hast du wohl Recht!

Danke, dass ich dazulernen durfte 😉
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

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Geschrieben : 01.03.2005 16:59
(@trauriger-vater)
Schon was gesagt Registriert

Hi, danke erstmal für Eure Antworten.
Heisst das mir würden im moment 775€ bleiben und davon müsste ich alles bestreiten?
Und müsste sich die KM dann mit diesen 181€ für den zeitraum des emfangs von ALG zufrieden geben? Achso ja es ist ALG 1 noch bis Mai.
Wird ja immer trauriger !!! ;(

Tschüß Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2005 10:01
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Trauriger Vater

Heisst das mir würden im moment 775€ bleiben und davon müsste ich alles bestreiten?
Und müsste sich die KM dann mit diesen 181€ für den zeitraum des emfangs von ALG zufrieden geben? Achso ja es ist ALG 1 noch bis Mai.

Das kann man pauschal nicht beantworten. Wie gesagt, Arbeitslosigkeit gilt (zunächst) als vorübergehend. Ein Unterhaltspflichtiger hat alles zu tun, um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Es werden zwischen 20-30Bewerbungen im Monat erwartet. Ansonsten ist die Erwerbspflicht verletzt und es wird fiktiv angerechnet. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und deshalb ist eine Prognose schwierig.

Wie ist denn überhaupt der Stand der Dinge? Hat die KM einen RA beauftragt, wurde Auskunft verlangt, Klage eingereicht?

Gruss
sky

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Geschrieben : 02.03.2005 12:18
(@trauriger-vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky, nein es hat noch niemand was beim RA eingereicht. Noch leben wir zusammen in dem Haus meiner Schwiegermutter aber ich denke das meine Beziehung den Bach runter geht weil meine Frau (Lebensgefährtin) keine Einsicht zu dem was sie gemacht (Fremgegangen) zeigt. Meine Schwigermuter hält zwar zu mir aber das nüsst ja auch nicht viel. Ich bin halt im moment dabei rauszufinden was mich persönlich im fall der Trennung erwartet.

Danke und Tschüß
Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2005 15:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

dann zögere das noch ein bisschen raus, denn der Selbstbehalt soll erhöht werden.

Gruss
sky

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Geschrieben : 02.03.2005 18:11