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ALG II - Bewerbungsobliegenheit

 
(@Flieder)

Hallo an alle,
ich bräuchte mal Eure Hilfe bezüglich zwei Fragen:

Mit wieviel ALG II kann man rechnen, wenn man zwei Kinder hat (12 u. 15 Jahre),ca. zwei Jahre lang einen 400,-€ Job hatte und diesen nun verloren hat?

Die zweite Frage von mir wäre eine Frage zur Bewerbungsobliegenheit.  In manchen Gerichtsurteilen - auch in dem vom 13.10.2009, welches im "Ticker" zu lesen ist, wird bemängelt, dass der Unterhaltsschuldner sich nicht genügend um einen Arbeitsplatz gekümmert hat.
Wie sieht das aus bei Unterhaltsbezieher, die mindestens Halbtags arbeiten müssen. Wann kann man hier bei Gericht davon ausgehen, dass man sich ausreichend beworben hat?  Wird hier ein ähnliches Maß angenommen wie bei dem obigen Gerichtsurteil: Um einen Job zu finden müsste man einen Arbeitstag (8 Stunden) damit verbringen einen Job zu suchen. (So das Urteil)

Wären das dann bei einer fiktiven Halbtagsstelle 4 Stunden pro Tag, die man investieren müsste um einen Job zu finden?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Flieder

Zitat
Geschrieben : 13.10.2009 17:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für ALG-2 ist die nicht mehr vorhandene nicht sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit unerheblich.

Die finanziellen Aspekte kannst du >hier< nachlesen. Was dort nicht steht: KG und KU werden auf den Bedarf angerechnet. Ein evtl. Restbetrag wird dem Elternteil angerechnet.

Der erwerbsfähige Bedürftige muss alles unternehmen, um wieder in den Job zu kommen. Das Jobcenter/die ARGE wird ihm hierzu, ähem, "Vorschläge" unterbreiten. Häufig werden ad hoc irgendwelche Qualifizierungsmaßnahmen aufgezwungen. Es gibt keine Mindesanzahl Bewerbungen. Jedoch wird sicherlich eine sog. Eingliederungsvereinbarung getroffen, in der dann halt was steht und zu erfüllen ist.

Ein Familiengericht hat mit diesen Vorgängen zunächst nichts zu tun. Es sei denn, der Unterhaltsbegehrende macht einen eigenen Unterhaltsanspruch geltend. Hier kann aber max. Ergebnis sein, dass eben kein Unterhalt zu zahlen ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2009 18:42
(@Flieder)

Hallo Deep,
danke für die Antwort. Das wägt ein wenig Hoffnung in mir...
Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 17:53