Hallo,
habe heute mein ALG2 Bescheid bekommen, aus dem hervorgeht, das ich nur noch 600 Euro incl. Mietzuschuss bekomme. D.h. das meine Ex-Frau jetzt nicht, wie bei der ALH alles über 750 pfänden kann.
Nun muß ich Änderungsklage einreichen, um nicht weiterhin ca. 700 Euro unterhalt für meinen
7 Jährigen sohn und meine Ex zahlen zu müssen.
Da mein Anwalt sein Mandat nieder gelegt hat ( kann an mir nichts mehr verdienen), weis ich nun nicht wie der formale Weg ist um diese Klage einzureichen. Kann mir jemand helfen ?
Außerdem hat mir ein Richter gesagt, das es im Bereich des OLG München, keine Mangelfallberechnung gibt. Es ist immer der Regelsatz für Kinder zu zahlen.
Kann das sein ?
Da mich meine Ex schon in die Verbraucherinso getrieben hat und zusätzlich mein Konto
gepfändet hat, frag ich mich wie da wer noch Geld holen will ....
Danke für eure hilfe
Hallo Inso,
erstmal herzlich Willkommen bei Vatersein.
Also geh mal zum Gericht und hol Dir einen Beratungsschein.
Danach wanderst bitte zu nem anderen Anwalt und bringt die Abänderungsklage zum laufen.
Der Richter damals hat wohl eher an die Sozialkassen gedacht, als sich an den Gesetzen zu halten.
Es ist wohl richtig, daß der Mann alles dazu tun muß, um den KU zu sichern, heißt für Dich Bewerbungen schreiben bis der PC raucht.
Also Du mußt auch klar zeigen, daß Du willig bist.
Jeden Tag also ne Bewerbung.
Zur Not auch im Aldi Regale einräumen oder schlicht Toiletten putzen.
So ist das halt.
Aber die Abänderungsklage müßte auf jeden Fall Erfolg haben, da man grundsätzlich einem nackten Mann nicht mehr in die Tasche fassen kann.
Also...nur Mut.
Gruß
Melly
Ps: grad im Raum München gibt es doch soviele Arbeitsplätze...zur Not auch mal flexible sein und aufs Land fahren, grad im Tourismus ist da immer Geld zu verdienen.
In der Küche werden immer gesunde Leute gebraucht.
