Hallo Lupuss,
im Text oben steht beschrieben, dass Ex während der gesamten Ehezeit berufstätig war, ist, d.h. mit abrupt ist da nix, steht auch so bestätigt durch Ex im Schriftverkehr!!
Wenn ich das vorliegende Urteil nicht anfechte könnte man bei einer späteren Klage argumentieren, dass ich ja die erste Klage akzeptiert habe. Nebenbei angemerkt, bin ich wieder beim AG, hier ist ja im Urteil oben eine gewisse Schieflage bezüglich des modifizierten UR erkennbar.
Ich muss noch hinzufügen...immer schön bei den Tatsachen die oben stehen bleiben:
1. Arbeitssituation ist nicht abrupt.
2. Über das erste Jahr der Trennung (02.2006) sind wir schon raus
3. Trennungsunterhalt wurde im Vergleich (06.2007) ausgekegelt.
Danke
Hallo euro1,
natürlich heißt Änderungsklage, dass sich irgendetwas geändert haben muss. In diesem Fall jedoch hat das AG hat den Weg vorgezeichnet und die Vollzeiterwerbstätigkeit festgeschrieben. Das dürfte ohne Probleme so zu akzeptieren sein.
Die Richtlinien der OLGs sind in ihrer Gesamtheit ein Zeichen dafür, dass die Einheitlichkeit in der Rechtsprechung weiterhin in weiter Ferne liegt. Die Konkreten Richtlinien des OLG Celle zeigen, dass dieses Gericht die Interessen des betreuenden Elternteils besonders schützen möchte. Dieses geht dann zu Lasten des Unterhaltspflichtigen. Man braucht dann schon gute Argumente, wenn man dagegen durchdringen möchte. Ob diese guten Argumente vorhanden sind und ob die Gegenseite vielleicht auch ebenfalls gute Argumente ins Feld führt, weiß ich natürlich nicht.
Ich persönlich sehe mehr das Risiko als die Chance für einen Gang zum OLG.
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß
Thorsten
Ja, im Prinzip gebe ich dir Recht, die vollschichtige Erwerbsobliegenheit ist im Urteil Thematisiert, aber:
Keine klaren Fakten,
kein klares Datum,
nur WischiWaschi
Wenn ab dem 15 birthday meiner Tochter nun Ganztags gearbeitet werden soll muss man zuvor einen solchen job in der tasche haben.
Dazu gehört ein Bewerbungsprozess, Gespräche und Vertrag.
Naaaa und wenn das nicht gleich klappt, ist wieder mal ein Jahr vergangen.
So zum krönenden Abschluss legt man sich noch ne angebliche Depression zu, das medizinisch zu entkräften dauert auch wieder mal munter nen Jahr.
So macht sich Vater Staat die Altersozialfälle von morgen. Super Idee, die Rentenkasse auf diese Art und Weise zu entlasten denn wenn das Rentenkonto nicht bedient wird, welches jetzt im Rahmen des Versorgungsausgleich schon gefüttert worden ist, wird es ganz schnell ,mir nichts dir nichts, verfrühstückt.
Und Ex mach große Augen und will dann wider Geld weil ja nun zu alt zum Arbeiten bzw. findet keinen entsprechenden Arbeitsplatz.
Machen denn alle die Augen zu??
Hallo,
Dazu gehört ein Bewerbungsprozess, Gespräche und Vertrag.
Klar, aber es liegt jetzt an der Ex, dieses alles nachzuweisen. Wenn nämlich ihre Bemühungen unterhalb des Zumutbaren liegen, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet.
Das bedeutet für Dich, dass Stellenanzeigen für Bauzeichnerinnen in voller Beschäftigung in der Nähe der Ex einen ganz besonderen (finanziellen) Wert darstellen. So können die Bemühungen der Ex ganz leicht überprüft werden.
Das Wischiwaschi des Gerichts gilt es einfach zu ertragen und das Beste daraus zu machen. Das Gericht kann man sich eben nicht aussuchen!
Gruß
Thorsten
Hallo Thorsten,
hier noch einmal der Text aus dem Urteil:
Nehmen wir das mal aueinander:
Das Gericht weist bereits jetzt darauf hin, dass die Antragsstellerin verpflichten sein wird, ab Vollendung des 15. Legensjahr der Tochter vollschichtig erwerbstätig zu sein.
Das heiß nicht das sie ab sofort sich bewerben muss wiel: s.u.
Eine Befristung der Unterhaltszahlung zum jetzigen Zeitpunkt scheitert lediglich daran, dass eine solche nur dann möglich ist, wenn die relevanten Umstände vom bloßen Zeitablauf abhängen.
Ex wird erst tätig werden wenn klage ins Haus flattert. Wenn klage zu früh dann Kind noch nicht alt genug, wenn Klage zu spät, zahle ich schön weiter. Wenn keine Klage dann zahle ich bis mein konto glüht.
Kann dagegen bei der Erstentscheidung noch nicht abschließend beurteilt werden, ob durch die Kinderbetreuung die ehebedingten Nachteile vollständig und nachhaltig durch eine neu aufgenommene Vollzeittätigkeit ausgeglichen werden, weil der Bedürftige noch keiner Ganztagstätigkeit nachgeht bzw. nachgehen muss, ist über die Begrenzung des Anspruchs erst im Abänderungsverfahren zu entscheiden (Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6 Auflage, 6- Kapitel Rand - Nr. 420a
Ist das die richtige Vorgehensweise jemand zu motivieren wieder voll in den beruflichen Alltag einzusteigen? Naa dann such ich mir mal nen Job der nett ist, wenn das Gehlt nicht so gut muss der Alte den Rest ausgleichen.....
im Resultat haben wir dann ne volle Runde, inkl der offenlegung Gehalt, Zinzeinkünfte, Steuer, gewonnen und werden dann mal wieder so richtig nackig gemacht.
Ich bleib dabei, Lachnummer, ist reif für die Bildzeitung!!
Hallo, habe ich das alles richtig verstanden?
Trotzdem danke für Antworten.
Hallo,
Das Gericht weist bereits jetzt darauf hin, dass die Antragsstellerin verpflichten sein wird, ab Vollendung des 15. Legensjahr der Tochter vollschichtig erwerbstätig zu sein.
Das heißt: Die Antragstellerin muss entweder vollschichtig erwerbstätig sein oder die Unzumutbarkeit dieser Verpflichtung nachweisen.
Unzumutbar bedeutet z.B., dass eine derartige Stelle zu diesem Zeitpunkt in zumutbarer Entfernung (ca. eine Stunde einfache Fahrt) einfach nicht vorhanden ist. Dazu sind von der Antragstellerin entsprechende Nachweise vorzulegen. Bereits ein Gegenbeispiel wird in der Regel dazu führen, dass dieser Vortrag misslingt und somit ein fiktives Einkommen berechnet wird.
Da das Gericht bereits jetzt darauf hinweißt, wird die Antragstellerin bereits jetzt auch schon nachweisbar aktiv werden müssen (zumindest mit Vorbereitungen).
Das klingt für mich nicht so schlecht!
Wenn Du nun ebenfalls Deine Vorbereitungen triffst, was soll da dann schiefgehen?
Gruß
Thorsten
Bereits ein Gegenbeispiel wird in der Regel dazu führen, dass dieser Vortrag misslingt und somit ein fiktives Einkommen berechnet wird.
Woher nimmst Du die Absolutheit Deiner Aussagen ??!! Das ist und bleibt alles Auslegungssache. Wenn die Ex aufgrund einer Einkommensfiktion der öffentlichen Hand auf der Tasche läge, kannst Du Gift darauf nehmen, dass eine solche Fiktion nicht stattfinden wird!
Uli
Hallo Uli,
vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Daran hat sich nichts geändert.
Gruß
Thorsten
vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Daran hat sich nichts geändert.
Das ist richtig und steht somit im Widerspruch zu Deinen Ausführungen wie etwa:
Bereits ein Gegenbeispiel wird in der Regel dazu führen, dass dieser Vortrag misslingt und somit ein fiktives Einkommen berechnet wird.
Uli
Hallo,
anbei ein paar "gefühlte Faktoren" von meiner Seite.
Wenn für das vorliegende Urteil kein Einspruch erfolgt kann man von einer "schweigenden Zustimmung" ausgehen.
>>Dann kommt Änderungsklage.
Als gegnerischer Anwalt würde ich argumentieren, dass nicht schon im ersten Urteil widersprochen wurde.
>> Wie vorher erwähnt, muss man bei einer Abänderungsklage alles wieder durch den Wolf drehen, alle Belege beibringen und sich wieder mal nackig machen.
Ex wäre blöd wenn sie mit dem vorliegende Urteil einen Job suchen wird, erst wenn eine Abänderungsklage kommt, nach erster Verhandlung wenn dann doch mal angemerkt wird "Sie müssen ganztags" werden Bewerbungen geschrieben und für diesen Zeitraum der Orientierung darf man(n) fröhlich weiter zahlen.
Andere Sicht:
Direkt Revision, Ziel Befristung auf Vollendung des 15. Lebensj. Ist eine klare Ansage weil bis dahin sollte nen Job vorliegen, (Anmerkung: Jobs im erlernten Beruf im Umkr. von 25KM sind definitiv vorhanden) .
Vorteile: Andere Richter, und .....evtl. etwas gesetzeskonformere Urteile
Wenn es doch mit dem Job Probleme geben sollte das kann Ex ja klagen.
Was mein Ihr??
Hallo Uli,
ich gehe einmal davon aus, dass niemand in der Lage ist, Entscheidungen eines Gerichts zuverlässig vorherzusagen. Und ich gehe weiterhin davon aus, dass dieses allgemein bekannt ist. Somit sind auch die Ausführungen hier nicht eins zu eins umsetzbar.
Würde nun aber eine persönliche Meinung, und nichts anderes ist ein namentlich gekennzeichneter Beitrag, immer mit den Zusätzen "könnte", "würde", "vielleicht" usw. versehen werden, wäre so ein Thema schnell unlesbar da unübersichtlich.
Ich hätte auch schreiben können:
Es bestehen gute Chancen, mit einem umfassend recherchierten Gegenbeispiel, das geeignet ist, dem Vortrag der Antragstellerin in wesentlichen Teilen entgegenzutreten, den erkennenden Richter dazu zu bewegen, ein fiktives Einkommen in welcher Höhe auch immer in die Unterhaltsberechnung mit einfließen zu lassen.
Ich hatte den Eindruck, dass euroset1 schon weiß, wie er meinen Beitrag einzuordnen hat. Immerhin sucht er ja nach einem qualifizierten RA für das Verfahren am OLG Koblenz.
Wir machen ja alle hier keine Rechtsberatung!
Gruß
Thorsten
Hallo euroset1,
nur zur "schweigenden Zustimmung":
Alles das, was im ersten Urteil drinsteht, wird zur Grundlage für alle weiteren Klagen auf Abänderung. Wird also ein Sachverhalt, der im ersten Urteil nicht berücksichtigt worden ist, später geltend gemacht, obwohl er sich nicht verändert hat, so wird er nicht berücksichtigt.
Einfach gesagt: Hat der erste Richter etwas "vergessen", muss man in die nächste (und meist auch letzte) Instanz gehen, damit es berücksichtigt wird.
Gruß
Thorsten
Hallo euroset,
das Urteil ist für dich ein Totalschaden.
Der Titel besteht, und es wird so kommen wie von dir vorhergesagt, dass "Ex" nichts macht und du dann in einem Jahr erneut klagen musst. "Ex" findet dann evtl keinen Job bzw. kann nicht aufstocken auf Vollzeit, und du bist wieder auf den guten(?) Willen des Gerichtes / Richters angewiesen. Der hat seine Einstellung ja im Urteil schon klar ausgedrückt: In einem Jahr sehen wir weiter, und wenn "Ex" dann keinen Job findet, wird er ihr vielleicht fiktives Gehalt unterstellen - oder wahrscheinlich eher nicht. Der Prozess kann sich unendlich (u.U. jahrelang) in die Länge ziehen, und solange zahlst du weiter - evtl. bis an dein Lebensende.
Das zumindest ist meine Einschätzung der Situation.
Kann es vor dem OLG noch schlimmer kommen? Ich glaube es kaum. Daher würde ich es riskieren, auch wenn es Geld kostet.
Gruß
Martin
Moin euroset1,
Ich war gerade dabei etwas zu formulieren und habe es nun weggeschmissen!
Schmusepapa hat das viel treffender formuliert.
Genauso sehe ich das auch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ich sehe das auch eher wie schmusepapa.
Sofern die Bewerbungsgespräche der KM alle im Sande verlaufen (Im Bewerbungsgespräch zweimal husten und nach dem Betriebsrat fragen ... sowie eine Depression und ein wackliges Knie andeuten) hast du möglicherweise tatsächlich einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Ich ziehe nicht aus.
Hallo Euro....
erstmal tut es mir leid, da ich allzugut mit Dir mitfühlen kann.
Wie Du in meinem Thread weiter unten lesen kannst musste auch ich bitter erfahren dass wir Männer von allen Seiten nur verar....t werden..
Ich an Deiner Stelle würde auf jeden fall in Revision gehen...die Gründe hast Du oben selber gut dargelegt.
Sollte in meinem Fall es nicht zu einem Vergleich nach meinen Vorstellungen kommen werde auch ich in Revision gehen bei einem Urteil welches mir nicht passt.
Es tut mir leid für Dich.
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.