Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und wollte mich kurz vorstellen. Ich bin 43, verheiratet und habe 2 Kinder aus meiner ersten Ehe. Meine Kinder sind 14 und 16 Jahre alt.
Ich habe nun mal wieder folgendes Problem.
Das Jugendamt pfändet seit Jahren den Kindesunterhalt direkt von meinem Arbeitslohn. Meine Ex Frau hat eine Beistandschaft. Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom JA das ich knapp 1500 zusätzlich zum regulären Unterhalt nachzuzahlen hätte. Es stand in dem Schreiben jedoch nicht wieso... schließlich werde ich ja jedes Monat gepfändet, der Unterhalt geht ja gleich von meinem lohn weg. Es hieß dann Es ginge um einen Monat im Jahr 2014. Ich habe dann meinen Arbeitgeber kontaktiert der mir bestätigte das regelmäßig IMMER alles abgeführt wurde. Ich habe dann auch sogar meine Verdienstbescheinigung kopiert wo das ja auch zu sehen ist. Plötzlich hieß es vom Jugendamt es sei doch nicht 2014 , sondern es handele sich wohl um 2013.
Gut, dann hab ich wieder alles rausgesucht- kopiert und hingeschickt, denn ja auch im jahre 2013 wurde immer alles bezahlt.
Siehe da, plötzlich hieß es vom Jugendamt es ginge wohl doch nicht um 2013 sondern um 2011.
Wieder fragte ich nach um welches Monat denn genau. Darüber konnte mir keine Auskunft gegeben werden.
Mein Arbeitgeber teilte mir heute mit, das er das schreiben vom JA nicht anerkennt - da daraus nicht ersichtlich ist wieso noch mehr gepfändet werden soll.
Das Jugendamt will mich aufgrund der angeblichen Rückstände ja bis 700,00€ und noch bissl was runter pfänden. Ich bin völlig fertig und komme mir total veralbert vor.
Können die denn einfach behaupten das ich rückzahlungen aus 2011 zu zahlen hätte? Ohne zu wissen um was es genau geht ? Ich kann ab 2011 jeden Monat , bis Dato durch Verdienstbescheinigung / Kontoauszüge belegen das ich immer gezahlt habe bzw das immer abgeführt wurde.
Trotzdem habe ich das gefühl beim jugendamt gegen Mauern zu rennen. Diese Sachbearbeiterin will mich bis ans Minimum pfänden ohne das sie mir sagen kann weshalb und warum. Ich habe furchtbare angst.
Ich war heute dann auch beim Anwalt weil ich alleine gegen diese Menschen nicht mehr ankomme. Ich habe immer gearbeitet und immer gezahlt für meine kinder, und trotzdem wird man wie der letzte Dreck ausgenommen und behandelt.
Ich bin wieder verheiratet und habe eine tolle frau, sie unterstützt mich seit 6 Jahren und hat immer alle Höhen und tiefen mit mir durchgestanden. Aber ich weiß nicht ob ich die Kraft habe den Kampf mit dem Jugendamt nochmal durch zu stehen. Es ist ein teufelskreis.
Hallo,
also aus der Ferne ist das schwer einzuschätzen.
Aber vorstellbar wäre, dass es Unterhaltsrückstände gibt, die bisher nicht beglichen wurden. Es wurde ja nur der laufende Unterhalt gepfändet. Eine Gehaltspfändung kommt eigentlich auch nicht von alleine.
Kann es sein, dass z.B. Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde und nun zurückgefordert wird? Hat das JA unter Umständen Unterhalt gestundet (und eben nicht erlassen)?
Wenn die Ansprüche tatsächlich nicht bestehen hilft nur rechtlich dagegen vorzugehen.
VG Susi
Hallo.
Ab 2011 begann die Lohnpfändung. Und alles was vorher war, 2010 , 2009 hätten da Rückstände sein sollen - was auch nicht sein kann, hätte das bei der Insolvenz mit angegeben werden müssen, da ich nämlich da in die Insolvenz gegangen bin.
Ich habe auch zig schreiben vom JA rausgekramt, z.B nach Erhöhungen des KU , das KEINE Zahlungen / Forderungen mehr offen sind.
Und nun das? Nun wollen die mich auf 700,00€ pfänden nur weil sie nen Pfändungstitel haben? Und KEINE kann mir sagen wofür überhaupt. Es wird ja auch mein Arbeitgeber beschuldigt ( da der ja die Pfändungen regelmäßig abführt)
Hallo,
dadurch wird es leider auch nicht klarer. Aber, es ist vermutlich schon so, dass gepfändet werden kann, weil ein Titel vorliegt. Aber es gibt auch Schulnderschutz, d.h. falls es tatsächlich eine Pfändung versucht wird musst Du eine Vollstreckungsschutzklage anstreben, denn nur dann wird auch geprüft ob die Ansprüche berechtigt sind.
Wie sowas geht muss Dir ein juristisch bewanderter sagen.
Wichtig ist dabei, dass tatsächlich keine weiteren Ansprüche bestehen. Bei Insolvenzen gibt es die Besonderheit, dass Unterhaltsschulden davon ausgenommen werden können. Aber wie gesagt, dass musst Du wissen und ansonsten hilft vermutlich nur ein Anwalt.
VG Susi
Genau, lass das prüfen. Wenn es kein titulierter aufgelaufener Schuldbetrag ist, sondern laufender Unterhalt, wären die Beträge aus 2011 auch verjährt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok. Ich Danke euch. Hab heute auch noch ein paar alte Emails gefunden ( Gott sei dank hab ich alles über die Jahre aufgehoben ) ich hoffe es bringt auch was. Jedenfalls habe ich emails vom Jugendamt gefunden, wo sie mir damals geschrieben haben das alles bis 2013 beglichen ist.... und außerdem pfänden sie mich ja seit ende 2011 und das lohn Büro von meiner Arbeit hat mir auch sofort die nachweise zugeschickt das alles abgeführt wurde. Habe es gleich meinem Anwalt weitergeleitet. Ich hoffe der Albtraum hat bald ein ende.