Hallo,
das Thema gab es sicherlich schon das eine oder andere Mal, doch wollte ich in Bezug auf die revidierte Düsseldorfer Tabelle tagesaktuell fragen.
Also, es gibt einen Titel über knapp 300,- Euro aus 2008, den ich monatlich per Dauerauftrag bediene.
Nun kamen zwischenzeitlich mit meiner neuen Partnerin (nicht verheiratet) 2 Kinder, für die es das GSR gibt.
Wir wohnen zusammen und wir leben von meinem Einkommen, da sie im Mutterschutz ist.
Kann ich bzw sollte ich nun beim JA bzw FamG eine Änderung des Titels beantragen oder ist die neue D-Tabelle so gestiegen, als dass sich der ganze Aufwand nicht lohnt?
Danke vorab für eure Hinweise!
Wie soll denn das JA oder FAmG wissen, dass du zur Zeit sogar für vier Personen unterhaltspflichtig bist? 3 Kinder und die neue Partnerin wegen Erziehungsurlaub.
Geh zum JA, nimm die Vaterschaftsanerkennungen der Kinder mit und vielleicht habt ihr ne Bescheinigung für den momentanen Erziehungurlaub, deine Lohnbescheinigungen. Die können dir, wenn du nett fragst, auch weiterhelfen. Den Titel musst du auch mitnehmen. Zuständig ist dann das JA für das unterhaltspflichtige Kind. Vielleicht kannst du dich ja dann mit der KM ohne Gericht einigen. Wenn nicht, müsst du es darüber ändern lassen.
Geburtsurkunden der Kinder nicht vergessen.
A life lived in fear is a life half lived
Hi de,
wie alt ist denn das Kind? 300,- sind weniger als der Mindestunterhalt der dritten Stufe (also ab 12 Jahre) und nicht weit über dem Mindestunterhalt der zweiten Stufe - da würde ich mir gut überlegen, ein Fass aufzumachen.
Gruss von der Insel
Mal abgesehen, dass er den Unterhalt weiterhin bedienen sollte und es eine Erwerbsobliegenheitspflicht gibt, sollte er die anderen Kindern beim JA melden. Für die ist er ja auch unterhaltspflichtig im weitesten Sinne.
Wieso ist das ein Fass aufmachen? Mein LG sollte die Unterlagen für unser gemeinsames Kind auch beim JA seiner anderen Kinder abgeben.
A life lived in fear is a life half lived
Ja, aber nur dann wenn sowieso neu berechnet wird, was hier nicht der Fall ist. Präventiv abgeben bringt mE gar keinen Vorteil und zu Gunsten des Barunterhaltspflichtigen macht das JA keine Neuberechnung. Nur wenn der betreuende Elternteil kommt und darum bittet.
Von daher wäre die Strategie, erst mal zu prüfen, ob überhaupt eine (signifikante) Verringerung möglich ist und dann mit der KM in Gespräche einzusteigen, die dann ggf. selbst das JA auf den Plan ruft.
Ich sehe bei der Summe von 300,- ganz allgemein (da wir keine weiteren Details kennen) eher die Gefahr, dass jemand auf die Idee kommen könnte, mehr zu fordern und die Sache nach hinten losgeht - trotz der "vielen" Unterhaltsverpflichtungen. Deshalb erst genau prüfen und dann losrennen.
Gruss von der Insel
Hallo de9809,
ich denke, wir brauchen zuallererst die Information, wie viel Einkommen du derzeit hast; denn sonst ist jede Aussage zum Thema kaum mehr als Kaffeesatzleserei.
Außerdem bitte das Alter der drei Kinder.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Abend allerseits,
also, ich habe vier Kinder im Alter von 13, 4, 1, 1 Jahren.
Das 4-jährige Kind wohnt nicht bei mir und mein Einkommen liegt bei etwa 40.000,- p.a. brutto.
Generell will ich auch kein Fass aufmachen; wenn überhaupt eine Reduktion angesagt wäre, würde ich das Geld eh in einen Sparvertrag stecken.
Hallo de9809,
das ist eine vergleichsweise einfache Berechnung.
also, ich habe vier Kinder im Alter von 13, 4, 1, 1 Jahren.
Das 4-jährige Kind wohnt nicht bei mir und mein Einkommen liegt bei etwa 40.000,- p.a. brutto.
Dein durchschnittliches Nettoeinkommen dürfte sich damit in der Gegend von 2.075 Euro pro Monat bewegen (Lohnsteuerklasse I, da du mit der neuen Partnerin ja nicht verheiratet bist). Das dürfte auch nach Bereinigung gerade eben so noch in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle sein, eventuell nur Zeile 2; was aber völlig egal ist, denn bei vier Kindern wirst du so oder so nach Zeile 1 heruntergestuft. Somit also rechnerische Zahlbeträge von 334 Euro für das dreizehnjährige Kind, 225 Euro für das vierjährige Kind, sowie 222 Euro bzw. 209,50 Euro für die einjährigen Kinder (ab dem 3. Kind ist das höhere Kindergeld zu berücksichtigen). In Summe: Unterhaltsverpflichtungen im Wert von 990,50 Euro. Das macht dich, bei ca. 2.075 Euro netto, im Moment wahrscheinlich noch nicht zum Mangelfall (auch nicht mit dem ab Januar geltenden erhöhten Selbstbehalt von 1.000 Euro); denn gerade im Mangelfall würden Abzugsposten für berufsbedingte Kosten u.ä. sehr kritisch hinterfragt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mehr als Mindestunterhalt ist da schon rein rechnerisch nicht drin; weniger aber auch nicht, da (noch) kein Mangelfall. Wenn also für das vierjährige Kind ein Titel über knapp dreihundert Euro besteht, dann ist der inzwischen definitiv zu hoch. Versuche zunächst, dich mit der Mutter dieses Kindes zu einigen, dass sie diesen zu hohen Titel eintauscht gegen einen Titel über den Mindestunterhalt; falls sie nicht mitmacht, halte ich es für dringend nötig, dass du diesen Titel per Gericht aus der Welt schaffst. Das gilt um so mehr, falls es sich dabei um einen dynamischen Titel handelt (und wahrscheinlich ist das so), denn in diesem Fall bist du in richtig dicken Schwierigkeiten, sobald das Kind 6 Jahre alt wird und der Unterhalt deshalb aufgrund der neuen Altersgruppe dann auf ungefähr dreihundertfünfzig Euro steigt. Da es üblicherweise eine Weile dauert, so einen "falsch gewordenen" Titel ändern zu lassen: Fang' lieber gleich damit an ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ja, aber nur dann wenn sowieso neu berechnet wird, was hier nicht der Fall ist. Präventiv abgeben bringt mE gar keinen Vorteil und zu Gunsten des Barunterhaltspflichtigen macht das JA keine Neuberechnung. Nur wenn der betreuende Elternteil kommt und darum bittet.
Also mein LG hat das so gemacht, es besteht auch bisher kein Titel. Tut aber hier nichts zur Sache.
Ich finde die Aufschlüsselungen immer interessant von euch.
A life lived in fear is a life half lived