Hallo Leute,
ich lese seit geraumer Zeit immer mal hier im Forum und mir wurden schon viele Fragen beantwortet.
Mein Freund hat eine 4-jährige Tochter, für die er regelm. Unterhalt zahlt.
Nach der Trennung von der KM hat er dies die ersten Monate nicht getan und so haben sich Schulden angehäuft,
die er seit 2 Jahren abzahlt.
Er hat einen Titel i.H.v. 177 € aus dem Jahr 2005, zahlt jedoch immer 200 €, um die Schulden abzutragen.
Nun wollte ich berechnen, wie lange er noch diese höhere Summe zahlen muss.
In den letzten Jahren kam es zu Änderungen der Unterhaltstabelle, ausgehend davon, dass sein Gehalt gleich geblieben ist, hätte er dann ab 2007 nur noch 175 € und ab 2009 172 € zahlen müssen? Oder gelten diese neuen Tabellen nur für Titel, die dann erstellt werden?
Auf Nachfrage von JA hab ich die Info bekommen, dass er jetzt nur noch 172 € zahlen müsste,
die KM hat die Info bekommen, dass es bei 177 € bleibt. Muss man bei jeder Tabellenänderung einen neuen Titel erwirken?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Auf Nachfrage von JA hab ich die Info bekommen, dass er jetzt nur noch 172 € zahlen müsste,
die KM hat die Info bekommen, dass es bei 177 € bleibt. Muss man bei jeder Tabellenänderung einen neuen Titel erwirken?
Hallo,
nur wenn wir den Wortlaut des Titels wissen, können wir die Frage nach dem Zahlbetrag korrekt beantworten. Und braucht nicht nur bei Tabellenänderungen keinen neuen Titel erwirken, sondern das kann man schon gar nicht.
/elwu
Danke elwu für deine schnelle Antwort,
im Titel steht: Ich verpflichte mich, dem Kind im Voraus zu Händen des jeweiligen gestzlichen Vertreters bis zum 1. eines Monats vom 1.11.2005 an den Betrag von 219 € azgl. 42 € anzurechnendes Kinder geld = 177 € und gemäß § 2 der Regelbetrag-Verordnung an 1.11.2005 42 € anzurechnendes Kindergeld, ab 1.2.2011 34 € anzurechnendes Kindergeld und ab 1.2.2017 25 € anzurechnendes Kindergeld zu zahlen. (jeweils 116,5 % des jew. Regelbetrages der 1., 2. und 3. Altersstufe)
Hoffentlich hilft dir das weiter.
Deinen 2. Satz kann ich leider nicht verstehen/nachvollziehen.
MfG Meggie
Hallo,
es gilt §36 ZPOEG:
Ist einem Kind der Unterhalt aufgrund eines vollstreckbaren Titels oder einer Unterhaltsvereinbarung als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten, gilt der Titel oder die Unterhaltsvereinbarung fort. An die Stelle des Regelbetrags tritt der Mindestunterhalt. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes tritt ein neuer Prozentsatz. Hierbei gilt:
a) Sieht der Titel oder die Vereinbarung die Anrechnung des hälftigen oder eines Teils des hälftigen Kindergelds vor, ergibt sich der neue Prozentsatz, indem dem bisher zu zahlenden Unterhaltsbetrag das hälftige Kindergeld hinzugerechnet wird und der sich so ergebende Betrag in Verhältnis zu dem bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts geltenden Mindestunterhalt gesetzt wird; der zukünftig zu zahlende Unterhaltsbetrag ergibt sich, indem der neue Prozentsatz mit dem Mindestunterhalt vervielfältigt und von dem Ergebnis das hälftige Kindergeld abgezogen wird.
Der Mindestunterhalt war/ist in der ersten Altersstufe 281€. Daraus ergibt sich: 177 + 77 = 254 / 281 = 90%. Zahlbetrag also (sofern sich der Mindestunterhalt und das Kindergeld nicht ändern):
bis 5J: 177€
ab 6 bis 11J: 213€
ab 12J: 262€
/elwu
Dann bleibt es also bei den 177 € und die Änderungen der Unterhaltstabellen haben bei diesem Titel keine Bedeutung?
Die Tabellen haben sich für ältere Kinder erhöht, das spielt dann für uns keine Rolle, wenn die Kleine 12 wird z.B.?
Dann nehmen wir einfach die Tabelle vom Stand 2005?
Das Kindergeld hat sich in der Zeit allerdings verändert, wie ist das zu berücksichtigen?
Danke für die ausführliche Erklärung.
MfG Meggie
Dann bleibt es also bei den 177 € und die Änderungen der Unterhaltstabellen haben bei diesem Titel keine Bedeutung?
Hallo,
wie bereits geschrieben: Zahlbetrag (sofern sich der Mindestunterhalt und das Kindergeld nicht ändern):
bis 5J: 177€
ab 6 bis 11J: 213€
ab 12J: 262€
/elwu
wie bereits geschrieben: Zahlbetrag (sofern sich der Mindestunterhalt und das Kindergeld nicht ändern):
Hallo,
Korrektur, du hast recht, da sich das Kindergeld ja bereits geändert hat, sieht es bei Rechnung mit 254/281=90,4% so aus:
bis 5J: 170€
ab 6 bis 11J: 209 €
ab 12J: 248 €
/elwu,
war halt schon spät... Rechnet das bitte mal jemand nach? 🙂
Guten Morgen,
die Zahlen gefallen mir schon besser, auch wenn ich mal anmerken muss, dass ich diese Berechnungen für Laien total undurchsichtig finde. Wer sich das wieder ausgedacht hat. :crash:
Du hast jetzt 90,4% (bzw. für 2005 90%) errechnet, im Unterhaltstitel stehen aber 116,5%, warum dieser Unterschied und was sagt mir der Prozentsatz? Wozu brauch ich den?
MfG Meggie
Moin,
die "komischen" neuen Prozentwerte resultieren aus dem neuen Unterhaltsrecht. Früher war die Regelbetragsverordnung Ausgangsbasis, heute ist es der doppelte Kinderfreibetrag gem. EStG. Darüber musst du dir aber keinen Kopf machen, weil das Ergebnis das selbe ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ok, dann nehm ich das so hin.
Ist ärgerlich, dass seit dem Titel (2005) so viele Änderungen waren - Kindergeld, die Berechnung, die Tabellen.
Das werd ich als Laie wohl nicht nachvollziehen können.
Um die Restschuld zu berechnen werd ich einfach die günstigste Variante für meinen Partner wählen,
dann kann sich die KM wegen der Restschuld mit dem JA in Verbindung setzen.
Nicht, dass das hier falsch rüber kommt, unser Verhältnis zur Kindsmutter ist recht gut,
er wird ihr das so erklären und ich denke auch nicht, dass es da Probleme geben wird.
Es wäre schön, wenn noch jemand eine Rückinfo geben kann, ob die 170 € so stimmen,
sonst würde ich das Thema schließen wollen. =)
Danke nochmal für die Antworten.
