Hallo zusammen! Kurz zur Sachlage:
Ich bin geschieden, wir haben 2 Söhne 13+16, gemeinsames Sorgerecht, ich leiste Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (2 Titel vom Jugendamt)
Nun wird der ältere Sohn ab 01.08.2012 zu mir ziehen und somit wird einiges anders!
Die KM verlangt nun eine Prüfung der Unterhaltsvoraussetzungen da 2 Jahre nun wieder um sind, ist ja ihr gutes Recht.
Fragen:
1. Wenn ich anzeige dass sich ab 01.08.2012 die Voraussetzungen ändern da der Ältere zu mir zieht, kann dann der Unterhalt auch für den jüngeren Sohn wieder geändert werden? Ist doch für 2 Jahre festgelegt!
2. Kann ich vorher schon die Unterhaltsansprüche gegen die KM anfordern oder muss ich warten bis die Änderung eingetreten ist?
( Wegfall beider Titel da sie sich ja aufheben würden ist zu einfach, macht sie nicht mit;-) Ist ja zu einfach!)
3. Wie ist die Änderung beim Kindergeld zu beantragen?
Mir fallen bestimmt noch einige Fragen ein und manche werden sagen, dass hatten wir doch alles schon! Ich aber nicht!
Bisher habe ich meine Söhne am WE und in den Ferien bei mir gehabt und sonst nur gezahlt! Mit anderen Sachen bisher noch nichts zu tun gehabt.
Vielen Dank im Voraus und Grüße
Mathias
Hallo,
ab 01.08. bist du kindergeldberechtigt. Am besten du meldest das mit Kopie der Meldebescheinigung der Kindergeldkasse.
Du kannst Unterhalt von der KM verlangen, du benötigst für die Berechnung die gleichen Unterlagen wie die die sie von dir bekommt.
Der Titel für den Ältesten ist dann herauszugeben. Was soll sich am Unterhalt für den jüngeren ändern? Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidt nicht zwischen Betreuungs- und Barunterhalt.
Sophie
Danke für die zügige Antwort!!!
Mein Gedanke war, da unsere Verdienste fast gleich sind, die beiden Titel aufzuheben bzw zurückzugeben!
Sie zahlt für den Älteren, ich zahle das gleiche für den Jüngeren! Also linke Tasche, rechte Tasche! Muss doch nicht sein.
Und wenn sich die Voraussetzungen durch einen der Beiden mal wieder ändern sollten, der eine ist ja Älter, kann man ja wieder nen Titel neu beantragen.
Danke, Mathias
Hallo,
wenn die KM den Unterhalt überweisen möchte bzw. Unterhalt erhalten möchte, dann ist das einfach so. An deiner Stelle würde ich dann den Dauerauftrag für den ältesten einstellen und für den jüngeren weiterhin ausführen lassen.
Sophie
Moin Mathias,
Nun wird der ältere Sohn ab 01.08.2012 zu mir ziehen und somit wird einiges anders!
Magst Du ein wenig zu den Hintergründen des Umzugs mitteilen ?
Mein Gedanke war, da unsere Verdienste fast gleich sind, die beiden Titel aufzuheben bzw zurückzugeben!
Rechnerisch magst Du hier Recht haben (insofern beide Söhne noch zur Schule gehen) ...
... dieses Ansinnen würde ich derzeit aber noch für mich behalten (und bis zum tatsächlichen Umzug warten).
Denn ob sich Madame tatsächlich der finanziellen Folgen des Wohnsitzwechsels bewusst ist, vermag ich nicht zu beurteilen (auf einmal vermutlich mehr als 600 Tacken weniger im Portemonnaie zu haben, weil die Betreuung eines 16jährigen entfällt, könnte durchaus schmerzhaft sein).
Es soll Mütter geben, die beim Sich-Darüber-Bewusstwerden auf die Idee kommen, "ihre" Kinder mit Luxus-Artikeln und Liebe zu überhäufen, um einen solchen Wechsel doch noch zu verhindern ...
Besten Gruß
United
Moin United,
(auf einmal vermutlich mehr als 600 Tacken weniger im Portemonnaie zu haben, weil die Betreuung eines 16jährigen entfällt, könnte durchaus schmerzhaft sein).
das dürfte noch erheblich mehr sein. Bereits beim Mindestunterhalt der untersten Einkommensgruppe von 334 € ergibt sich die Rechnung:
- 334 € für Sohn 1 nicht mehr bekommen
- 184 € Kindergeld für Sohn nicht mehr bekommen
- 334 € für Sohn 1 bezahlen müssen
Das summiert sich bei Madame schon zu einem monatlichen Minus von 852 € - ohne dass davon ihre Miete einen Euro billiger wird. Die paar Lebensmittel oder Klamotten, die sie dann weniger kaufen muss, kompensieren diesen Betrag in keiner Weise. Das ist ein durchaus starkes Motiv, Sohnemann zu bestechen, bei ihr zu bleiben - oder Unterhaltszahlungen zu verweigern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey zusammen,
Unterliegt aktuell bei Tabelle Stufe 4 - 115% = 490 minus 92 Hälfte KG = 398 je Kind = 796 z.Z. von mir an die KM
Ab 01.08.2012
Tabelle Stufe 3 - 110% = 469 je Kind ??? KG bekommt ja jeder von uns Beiden für`s Kind das bei ihm/ihr wohnt!
Somit gegenseitig 0,00 ??? Damit fehlen ihr 980€ je Monat!!!!
Richtig??
Hallo,
aus Erfahrung kann ich sagen, dass der erhaltene Unterhalt - so war es zumindest bei mir - komplett fürs Kind inkl. Kindergeld draufgegangen ist monatlich. Teilweise sogar mehr. Gut, die Miete war noch da, aber das ist verkraftbar und auch einen Unterhalt zu zahlen ist möglich ohne das man zum Mangelfall wird.
Ich habe dann allerdings nach 6 Monaten eine kleinere Wohnung gehabt, weil ein ganzes Zimmer für ein Kind was nur "mal" kommt war mir schlicht zu teuer, dies Geld konnte ich anderweitig gebrauchen.
Aber: ich sehe das Geld bei euch nicht als auschlaggebenden Faktor.
Sophie
Mein Ansinnen ist, nicht durch irgendeinen Fallstrick wie : "hätte man frühzeit ankündigen müssen, etc." dazu verdonnert zu werden den Unterhalt für Beide auch nach dem Umzug noch weiter bezahlen zu müssen damit sie die Möglichkeit hat Veränderungen in der z.B. Wohnsituation vorzunehmen.
Auch wenn es bei uns nicht nur ums Geld geht, ist das trotzdem ein Grund der zu beachten ist!
Mich freut es natürlich außerordentlich, dass unser älterer Sohn zu mir ziehen will 😉
Mathias
Zu den Gründen die United angefragt hat.
Der Ältere der Beiden ist seit etwa 1. Jahr absolut regelmässig in jeder freien Zeit (WE,Ferien, etc.) bei mir und wir verstehen uns BLENDEND!! Vorher hat er sich auch schonmal ne Auszeit bei den Besuchen am WE genommen.
Ich bin nicht der sogenannte Schönwetter-Papa der sich immer die tollsten Sachen am Wochenende einfallen läßt, sondern auch oder grade bei mir gibt es Regeln an die sich alle halten müssen. Ich bin auch nicht der Diener der den Jungs alles nachträgt, bei mir helfen sie den Tisch abzuräumen, einzukaufen, KiZi aufzuräumen etc. Auch die sogenannten Bespasser wie Playstation, PC, DVD sind recht klar geregelt.
Wie der Große mir sagt, ist aber genau dieser gleichberechtigte Umgang zwischen uns und die Regeln für alle, etwas auf das er sich verlassen kann und somit sehr gut damit leben kann!
Der Kleinere ist wohl noch nicht so weit und verzichten auch schonmal auf ein Treffen am Wochenende um dann die Playstation oder die Mutter (falsche Reihenfolge) für sich allein zu haben. Aber auch bei ihm ist der Kontakt so gut, dass die wichtigeren Fragen die er hat auch mit mir besprochen werden!
Auch dies ist für mich sehr erfreulich!
Vielleicht ist es einfach so, dass die Mutter den Jungs in dieser Lebensphase (Pubertät, etc.) nicht die Erfahrungen weitergeben kann die ich zu vermitteln habe?
Weiterhin hat sich der Große eine Schule bei mir in der Nähe ausgesucht um hier sein Abitur zu machen. Deswegen der Umzug zum 01.08.2012 also in den Sommerferien! Bisher wohnen sie ca 12 Kilometer entfernt!
Wie bereits gesagt, freuen wir uns auf die gemeinsame Zeit und ich hoffe, das sowohl er als auch ich unser gemeinsames Leben gut Meistern werden!!
@Holzi: Zu deiner Unterhaltsrechnung: FALSCH! KU wird nicht gegeneinander aufgerechnet. Wenn sie nicht leistungsfähig ist, dann bekommst du nix für das Kind das bei dir lebt, zahlst für das andere aber voll weiter - zusätzlich zum EU wenn es diesen gibt natürlich (Auch in diesem Fall gibt es keinen Automatismus der besagt das wenn jeder ein Kind betreut kein EU mehr fließt).
Ach ja, hat Sie einen Titel für den KU, dann kann sie den natürlich fröhlich vollstrecken lassen solange sie ihn hat und es keinen Gerichtsbeschluß zur Änderung gibt.
Moin Habakuk,
das
Wenn sie nicht leistungsfähig ist, dann bekommst du nix für das Kind das bei dir lebt, zahlst für das andere aber voll weiter - zusätzlich zum EU wenn es diesen gibt natürlich
wurde bereits hier
Mein Gedanke war, da unsere Verdienste fast gleich sind, die beiden Titel aufzuheben bzw zurückzugeben!
geklärt. Auch für EU dürfte es da kaum Gründe geben.
Ja, man darf Unterhaltsansprüche juristisch nicht gegeneinander aufrechnen; wenn das Ganze streitig verläuft, ist das auch eine schlechte Idee. Sofern die Erwachsenen vernünftig sind, können sie aber trotzdem frei miteinander vereinbaren, was sie wollen; etwa "jeder kommt für das Kind auf, das bei ihm lebt und kriegt für dieses Kind auch das KG".
Die wenigsten Trennungen bedeuten "Krieg bis auf's Messer" und "ich will, was mir zusteht". Das wird in einem Forum wie diesem nur leicht mal vergessen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.