Hallo Zusammen,
habe einen 1,5 Jahre alten Sohn aus einer sehr kurzen Beziehung (2 Wochen). Kindesmutter geht zurzeit nicht arbeiten.
Nach Aufforderung RA der Kindesmutter musste ich vor 4 Monaten eine Titel für das Kind (260 Euro) und für die KM (Betreuungsunterhalt 1050 Euro)beim Jugendamt einrichten. Lebe zurzeit von 1100 Euro netto. Entgegen ihren früheren Aussagen wird die KM ab dem n. Monat nun doch ihren alten Job wieder aufnehmen. Nun habe ich einige Fragen.
1. Muss die KM mir mitteilen, wenn sie wieder arbeiten geht. Reicht es mündlich oder kann ich auf einen schriftliche Erklärung bestehen indem ich die Details abfragen kann (Ab wann, Gehalt, Stunden,...)
2. Welche Konsequenzen hat dies für meine Unterhaltszahlung. Wenn sie zb. 400€ verdient dann hätte sie 1050 + 400 = 1450€. Somit 350 Euro mehr als ich zur Verfügung.
3. Kann ich den Titel aufgrund nun geänderter Bedingungen anpassen?
4. Lt. meiner Rechnung erhält das Kind ja ( 260€ mein Anteil, fiktiv 260€ Anteil KM, 180€ KG = 700€). Ich gehe mal davon aus, das beide den gleichen Betrag für das Kind zahlen sollten.
Brauchen Kinder wirklich 700 Euro jeden Monat oder wo ist hier mein Denkfehler?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Gruß
Servus LuckyLuke!
Wurde deine Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja, habe eine Test machen lassen. Positiv.
Gruß
Hallo LuckyLuke,
Die einfachste Frage zuerst:
4. Lt. meiner Rechnung erhält das Kind ja ( 260€ mein Anteil, fiktiv 260€ Anteil KM, 180€ KG = 700€). Ich gehe mal davon aus, das beide den gleichen Betrag für das Kind zahlen sollten.
Brauchen Kinder wirklich 700 Euro jeden Monat oder wo ist hier mein Denkfehler?
Die Mutter leistet keinen Barunterhalt. Sie erbringt ihren Anteil durch Betreuung.
Dass sie dann durch den zusätzlichen Unterhalt für sich selbst doppelt für ihre Betreuung bezahlt wird ist Absicht.
Ob du den Unterhaltstitel nun durch eine Änderungsklage absenken kannst, hängt auch vom genauen Text des Titels ab.
Wenn da steht, "Ich zahle bis xx.xx.xx den Betrag Y,- und keine Ausstiegsklausel wird es schwierig.
Auch ob du einen Auskunftsanspruch hast, ist fraglich.
Hinzukommt, dass sie ihren Job, im Falle deines Erfolges, sofort und ohne Begründung wieder hinschmeißen könnte und dich wieder zur Kasse bitten könnte. Und das schneller, einfacher und sicherer als du davon los kommst.
Insofern würde ich davon absehen und mich darüber freuen, dass zumindest der Unterhalt ab dem 3. Geburtstag einigermaßen sicher vom Tisch ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin LL,
mal abgesehen davon, dass ein Anwalt einem nichts zu sagen hat: Bist Du sicher, dass Du für die Mutter Deines Kindes ebenfalls einen (separaten) Titel unterschrieben hast? Das JA ist dafür nämlich (ausser bei sehr jungen Müttern) gar nicht zuständig.
Sofern Du nur Betreuungsunterhalt für die Mutter bezahlst, weil ein Anwalt das mal so verlangt hat, kannst Du diese Zahlungen natürlich jederzeit ändern oder sogar ganz einstellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Verfolger der Daltons, 😉
insgesamt scheint der Betreuungsunterhalt damals schon recht großzügig gerechnet worden zu sein. Oder ist in
... Lebe zurzeit von 1100 Euro netto. ...
schon Fahrtkosten, Altersvorsorge, Erwerbstätigenbonus ... schon enthalten?
Wenn du also keinen Titel für die Dame erstellt hast, sollte man da nochmal mit spitzem Bleistift rechnen.
Nur so gefragt
Grüßle
PvF
Ja, ich habe beide Titel es beim Jugendamt kostenlos titulieren lassen. Habe die Unterhaltszahlung an die Mutter bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes begrenzen lassen (nicht verheiratet). 1,5 Jahre der Entbehrung sind jetzt vorbei (*freu*).
Ich bin mir jetzt gerade zwar nicht sicher aber ich meine es ist Betreuungsunterhalt was ich an die KM zahle. Da die Mutter nicht arbeiten gehen kann da sie das Kind betreuen muss. Aber nun geht sie doch wieder arbeiten. Haber keine Information darüber wieviele Stunden, was für ein Gehalt, wo,...
Gruß
Tja lieber Lucky Luke,
jetzt hast du drei Möglichkeiten (so ähnlich hat man es dir ja auch schon in deinem ersten Thraéad gesagt):
- Red mit Mutti, ob du aus der hohen Zahlungsverpflichtung heraus kommst --> Nachrechnen und dann vielleicht etwas mehr anbieten. Wir wissen zwar nicht viel über die KM aber nach der Vorgeschichte eher unwahrscheinlich
- Abänderungsklage einreichen; ist ein eher gewagtes Unterfangen. Da hat dir Beppo ja schon was dazu geschrieben. Man müsste dazu den genauen Wortlaut des Titels wissen und etwas mehr über deine finanzielle Lage. Wenn Mutti merkt, dass ein Job die steuerfreien Unterhaltszahlungen schmälert ist das Interesse aber sicher schnell vorbei!
- In den sauren Apfel beißen und die nächsten 1,5 Jahre 18.900,- € abdrücken. Ich will mir gar nicht vorstellen, was ich mir davon kaufen könnte :mad:. Immerhin hast du die zeitliche Begrenzung im Titel. Das ist schonmal ein großer Vorteil.
Grüßle
PvF
