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Änderung KU bei Umzug

 
(@riviera)

Hi zusammen,

folgende Geschichte:

Die Söhne (14+17)meines Mannes leben seit der Scheidung bei der Mutter, leider in keinen guten Zuständen.
Das hat dazu geführt, dass der große Sohn gestern zu den Eltern der Exfreundin gezogen ist.

Exfreundin und er verstehen sich super gut und auch ihre Eltern mögen den Sohn super gerne.

Das der Sohn nicht zum Vater zieht liegt alleine daran, dass die Mutter damals einfach 540km einfache Strecke weggezogen ist und der Sohn jetzt ne berufsbezogene Schule besucht, dies auch beenden möchte.

Gestern hat das Gespräch stattgefunden, wo die Eltern, der Sohn und dessen Mutter geklärt haben, dass der Sohn dort bleiben darf. Seine sämtlichen Sachen wurden geholt. Mein Mann hat damit auch kein Problem, allerdings hat er auch kein SR und ist somit sowieso erstmal machtlos. Der Sohn hat aber mit seinem Vater entschieden, wenn die Mutter blockt, dann beantragen sie gemeinsam das SR oder AbR.

Egal, Sohn wohnt nun dort seit gestern, aber offiziell ist da nichts.

Es besteht aufgrund einer Abänderungsklage ein Titel für zwei Kinder, mein Mann zahlt je Kind 222,-€.
Nun müssen ja beide Elternteile KU zahlen, wobei die Mutter meinte, wenn der Sohn was braucht, soll er vorbei kommen und gut.
Kein Zustand wie alle befinden, auch eine Weiterleitung des Kindergeldes wird nicht funktionieren.

Frage:
Was machen wir jetzt mit dem Titel? Geht das nur per Gericht? Sprich die Abänderung, da beide zahlen müssen für das Kind?

Noch was:
Aus der Arbeitslosenzeit meines Mannes gibt es einen Rückstand, den sie ständig versucht hat zu vollstrecken, bislang ohne Erfolg. Er ist kein Drückeberger sondern hat seit Jahren die ehebedingten Schulden zu tilgen, Schulden, die sie verursacht hat,auch nachdem er schon ausgezogen war. Deshalb war die Situation nicht leicht. Seine Einstellung ist aber schon, dass man KU zu zahlen hat.

Auch der Rückstand ist ja der Anspruch des Kindes, nicht der Mutter.

Frage:
Muss jetzt der Rückstand aufgrund des Umzuges, Auszuges bei der Mutter aus der Vollstreckung herausgenommen werden? Und wie läuft das?
Sie kann ja eigentlich nicht Geld fordern, welches der nun ausgezogene Sohn beansprucht.

Bitte um Hilfe und bedanke mich vorab für Antworten!!!

Gruß riviera


Zitat
Geschrieben : 04.10.2006 11:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin riviera,

knifflige Situation...

Bei auswärtig untergebrachten Kindern, auch wenn sie nicht volljährig sind meine ich, sind beide Eltern unterhaltsverpflichtet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.

Dies nun genau festzustellen bedarf auf jeden Fall der anwaltlichen Beratung.

KG-Anspruch hat, wer dauerhaft das Kind betreut. Dies macht die KM ja nun nicht. Ich würde zunächst versuchen sie zu bewegen, dass sie der Ummeldung zustimmt. Mit der Ummeldung sollte dann das KG von der Familienkasse auf ein vom Kind benanntes Konto überwiesen werden.

Die Frage ist grundsätzlich, wann das Kind volljährig wird und es ob sich lohnt, für eine vielleicht kurze Zeit so eine Welle zu veranstalten.

Der rückständige Unterhalt ist von all dem nicht berührt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2006 11:59
(@riviera)

Hi Deep und hi @all,

der Stand derzeit:
Eine polizeiliche Ummeldung kann man laut Bürgeramt ab einem Alter von 16 Jahren ohne die Unterschrift eines SR-berechtigten machen lassen. Heißt, Sohnmann kann selbst die Ummeldung vornehmen.

Die Kindergeldstelle sagt:
Der Elternteil, der das KG bezog und über das Wissen verfügt, dass das Kind nicht mehr im Haushalt lebt, hat dies der Familienkasse umgehend mitzuteilen. Man hat Auskunfts- bzw Mitteilungspflicht gegenüber der F-Kasse, da das Kindergeld dem Einkommenssteuergesetz unterliegt. Eine Nichtmitteilung kann ein Bußgeld und ein Verfahren nach sich ziehen, so jedenfalls die direkte Auskunft von dort.
Ebenso haben wir erfahren, dass in der jetzigen Konstellation derjenige den Anspruch auf das Kindergeld hat, der den höheren Unterhalt an das Kind zahlt.
Die Kindergeldstelle sendet dem Vater nun die Unterlagen zur Beantragung vorsorglich zu.

Abgesehen von der Jugendhilfe darf kein anderer (hier also die Eltern seiner Exfreundin wo er wohnt) das KG beantragen, zumindest würden die das Geld nicht bekommen. Bei der Jugendhilfe ist das anders, eine Zahlung an das Jugendamt (Kostenstelle) direkt ist machbar, da das Kindergeld der Mindestsatz ist, der durch die Eltern zu zahlen ist.
Da der Sohn aber privat untergekommen ist und nicht im Heim oder im betreuten Wohnen, müssen die Eltern hier aktiv werden.

Thema KU:
Es geht nicht darum eine Welle bezüglich des KU zu machen. Aber Madam hat einen Titel und solange ncihts offizielles existiert oder sowas, kann sie den Anspruch weiterhin durchsetzen.

Im Übrigen will der Sohn ebenfalls das Muttern zahlt, weiß er doch, dass sie wenig Rücksicht nach der Trennung vom Vater auf dessen Situation genommen hat und er meint, er hat den Anspruch darauf.

Mein Mann ist selbständig und sie hat mehrfach versucht zu vollstrecken, wenns mal später mit der Zahlung wurde.
Für ihn steht also einiges auf dem Spiel.

Sohn und Vater sind sich einig und haben sich für einen kurzen klaren Brief entschieden, aus dem mit Fristsetzung hervorgeht, was umgehend zu erledigen ist.
Auch, weil sie ja meinte, wenn er quasi "nen Toast oder ne Salami" braucht, dann kann er ja vorbei kommen. Sie kann doch nicht solange er bei ihr wohnte auf Recht und Titel bestehen und nun wo er weg ist, sagen, ach mönsch, wir machen hier muschelmuschel.
Zu schlecht sind die jahrelangen Erfahrungen, als das sich Vater und Sohn auf sowas einlassen.

Die Frage ist, wie ist der Gang der Dinge. Ich kenne nur den Wechsel von einem Elternteil zu anderem, aber nicht den Wechsel in die Familie der Exfreundin wo dann beide zahlen müssen.

Ein Konto? Problem, denn das muss sie ja für ihn eröffnen und damit hat sie Zugang zum Konto, das will der Große nicht, da die Mutter bereits ein von Vater und Mutter eröffnetes Konto beider Kinder geplündert hat. Das Geld hat sie auf den Kopf gehauen, das wissen die Kinder.
Und der Vater kann aufgrund des nicht vorhandenen SR das Konto für seinen Sohn nicht eröffnen, was der Sohn aber gerne hätte.

Wie können die beiden nun erreichen, dass der Titel für den jüngeren und den Großen neu und separat geschaffen wird und wohin soll die Zahlung dann gehen?

Und wieso ist der Rückstand von allem unberührt? Was meinst du damit?

Soweit ich weiß, wird Rückstand bei Vollendung der Volljährigkeit an den der den Anspruch hat = Kind fällig. Gilt dies nur für Volljährige?
Der KU ist doch Sache der Anspruchsberechtigten, also die Kinder und der gesetzliche Vertreter darf oder muss die Rechte diesbezüglich wahren. Das würde doch hier bedeuten, da der Große nciht mehr zuhause wohnt, hat er separat das Recht auf Zahlung der Unterhaltsschuld, sprich des KU-Rückstands.
Klar, er kann ihn noch nicht rechtlich geltend machen, da minderjährig, aber da muss es doch ne Lösung für den Jungen geben.

Im Klartext: Der Sohn weiß um die ehebedingten Schulden, so denen auch die Zahlung der ehemaligen Ehewohnung gehört, aber nur, weil sie ihn damals nicht aus dem Mietverhältnis durch Nichtmitwirkung entlassen hat. Sie hat dann einfach keine Miete mehr gezahlt, sie mussten ausziehen und die Schulden in Höhe von 8.000,- Euroten zahlen wir alleine ab. Der Sohn meint, wenn sein Vater diesbezüglich und auch bei anderen ehebedingten Schulden alleiniger Zahler ist, dann kann der Vater sich a) Zeit nehmen um die KU Schulden zu tilgen und b) will er quasi ausrechnen, was ihm nach Abzug der indirekten KU-Zahlungen durch Schuldentilgung überhaupt noch zusteht.

Um es klarer zu machen:
Die Mutter hatte nach dem Umzug nach Niedersachsen Vorschuss beantragt. Vater war gerade arbeitslos.
Wir haben dann die Nachweise erbracht über die laufenden Zahlungen, die alleinig der Vater leistet.
Die Sachbearbeiterin, die ursprünglich eine Ratenzahlung mit dem Vater haben wollte, hat nach Durchsicht der Unterlagen gemeint, der Vater zahlt indirekt KU und die Vorschusskasse würde insoweit keine Ansprüche mehr an ihn stellen.
Der Vater hat schriftlich mitgeteilt bekommen, dass die Vorschusskasse den Vorschuss in Höhe von über 5.000,- Euro nicht zurückgezahlt bekommen will, sie hat ihn aus seiner Schuld entlassen. Ist echt wahr, könnte das Schreiben hier einfügen als Beweis für meine Ehrlichkeit.

Das alles weiß der Sohn und er sieht es wie die Vorschusskasse.

Welchen Rechtsschritt müssten denn nun beide gehen, denn auf Gemuschel wollen sich Sohn und Vater nicht einlassen.
Abänderungsklage? Führt der Weg zum Jugendamt?

Was können sie tun?

Gruß riviera, die um Verständnis bittet, wenn der Text etwas verwirrend ist und deshalb gerne nachträglich erklärt


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 14:26