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Änderung des Unterhaltstitels gefordert

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(@Inselreif)

Die Geschichte mit der Nachzahlung wollte sie auch unbedingt hier mit drin haben. Da hatten sich ja die Geister schon darüber geschieden. Letztendlich, wenn es titulierungsfähig ist, dürfte es doch eigentlich gleich sein, ob das so in dem Unterhaltstitel mit drin steht oder extra. Was würde das letztendlich für mich ausmachen?

Entscheidend ist: wo kommt der "Rückstand" her?

Waren das Zahlungen, die aufgrund des alten Titels zu zahlen waren? Dann wären sie auch aus dem alten Titel vollstreckbar. Bzw. wären sie vermutlich teilweise nicht mehr, weil für einige Monate die Einrede der Verwirkung greifen könnte. Verpfichtest Du Dich jetzt zur Zahlung, greift diese Einrede nicht mehr. Von daher ist der Zusatz sehr kritisch zu sehen. Andererseits: Wenn die Gegenseite sich damit zufrieden gibt und aufgrund dieser Verpflichtung weder Vollstreckung betreibt noch Zinsen titulieren lässt, könnte das ein paar Euro wert sein.

Warst Du aber damals schon in Verzug gesetzt und gilt damit der neue Zahlbetrag schon seit damals, dann wäre eigentlich die Titulierung "xxx,xx seit dem 01.10.2012" korrekt. Aber auch hier kann man es so sehen, dass es keinen Blumentopf bringt, sich um die (betragsmässig gleiche) Formulierung zu streiten und dafür die Ratenzahlung zu riskieren.

Ist dieser Teil der Scheidungsfolgevereinbarung dann mit der neuen Unterhaltstitelurkunde ordnungsgemäß rechtlich aufgehoben?

Der neue Titel ersetzt den alten und der Betrag geht nach oben. Also doppelt zu zahlen wäre da nichts.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2014 15:23
(@telefoner)
Schon was gesagt Registriert

Entscheidend ist: wo kommt der "Rückstand" her?

Der alte Titel wurde selbstverständlich immer bedient. Bin allerdings zur erhöhten Zahlung durch das JA in Verzug gesetzt worden und habe eine ganze Weile eine "angeregte" Korrespondenz geführt.

Daher die geforderte Nachzahlung.

Gebracht hat es nichts. Angedacht war ursprünglich nach dem Motto "Leben und Leben lassen" die Zahlsumme des alten Titels im Gegenzug zu anderweitigem finanziellen und materiellen Erlass der Ex gegenüber einen Ausgleich herzustellen, der für beide Parteien auskömmlich erschien.

Leider war ich damals mit der Situation absolut überfordert, kannte das Forum noch nicht und hatte einen beratenden Anwalt, der aus heutiger Sicht eine mehr als fragwürdige Kompetenz zeigte. Das Ergebnis war dann die für mich alles andere als positive Formulierung in der Scheidungsfolgevereinbarung, vom gegnerischen Anwalt aufgesetzt. Pech gehabt, selbst schuld.

telefoner


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 15:46
(@telefoner)
Schon was gesagt Registriert

Die Geschichte mit der Nachzahlung wollte sie auch unbedingt hier mit drin haben. Da hatten sich ja die Geister schon darüber geschieden. Letztendlich, wenn es titulierungsfähig ist, dürfte es doch eigentlich gleich sein, ob das so in dem Unterhaltstitel mit drin steht oder extra. Was würde das letztendlich für mich ausmachen?

Da fällt mir noch eine Frage dazu ein:

Sollte der Unterhaltstitel von der KM gerichtlich angefochten werden (ich möchte 100% statt der mit spitzem Stift gerechneten und geforderten 105% titulieren lassen), steht dann automatisch die mit darauf stehende Rückstandszahlung zur Diposition? Also ist dann gewissermaßen das gesamte Papier nichtig?

Das würde ja einerseits den Streitwert erhöhen, andererseits könnte die Summe doch nachträglich auch von mir im von der KM möglicherweise eingeleiteten Streitfall als zu hoch angesetzt befunden werden, da die Berechnung durch das JA  auf 105% - Basis gemacht wurde.

Wenn sie Ruhe hält, tue ich es auch ... Wenn nicht, hätte man zumindest ein kleines "Druckmittel", oder?

Damit ich hier nicht falsch verstanden werde, es geht mir hier nicht um paar Euro hin oder her - keine Problem, solange Arbeit und Gesundheit o.k. ist, bin ich bereit, auch die geforderten 105% zu zahlen, auch wenn es schon eng ist. Da es aber mit beidem nicht zum Besten steht, würde es im Ernstfall recht eng und jeder Euro kann nur 1 x ausgegeben werden.

telefoner


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2014 18:46
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