So, nun will man den Unterhaltstitel - anspruchsgemäß - gegen mich notfalls gerichtlich durchsetzen. Es besteht ein Titel über 229,00 € nach einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung, die immer pünktlich bedient wurde. Es wurde dann vom JA als Beistand der KM 105 % gefordert und Nachzahlung ab Inverzugsetzung.
Hier wurde darüber schon mal diskutiert.
Ich zahle, wie gefordert, im Moment den Bertrag entspr. 105% der DT für 1 Kind und zuzüglich 60,00 € für die geforderte Nachzahlung. Nun möchte man das 100% wasserdicht tituliert haben. Habe das bis jetzt immer noch hinausgezögert. Grund: Durch Firmenübernahme läuft am 30.6. diesen Jahres der "Welpenschutz" als Arbeitnehmer aus. Die Geschäfte der Firma laufen nicht sonderlich gut und alle Anzeichen stehen dafür, dass entweder eine Kündigung oder zumindest Änderungskündigung mit massiver Lohneinbuße erfolgen wird. Außerdem bin ich durch meine Nierenkrankheit ziemlich angeschlagen, es geht mir auch psychisch nicht besonders, bin deswegen auch momentan krank geschrieben. Es ist also in nächster Zeit mit aller Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mein Einkommen drastisch nach unten geht. (Facharbeiterlöhne bewegen sich hier so um 9,00 €/h)
Ich befürchte somit, in naher Zukunft die Zahlung nicht in der geforderten Höhe leisten zu können.
Mein Ansinnen ist es, einen festen Betrag in Höhe von 334 € gem. 100% der DT für ein 15-jähr. Kind tituliern zu lassen. Befristet bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. (Notfalls noch die geforderte Nachzahlung)
Zahlen möchte ich, solange ich in diesem Rahmen leistungsfähig bin, die geforderten 105 % und die geforderte Nachzahlung.
Was sagt ihr dazu? Könntet ihr mir beim Wortlaut für die Titelerstellung behilflich sein?
Ich hänge auch mal die entsprechenden Schreiben des JA mit an.
Danke
telefoner
Hallo Telefoner,
die angehängte Unterlagen sind nicht gans anonymisiert...
Vielleicht sollte du nachbessern.
MfG
Steve
Danke, man ist eben manchmal schusselig. ich hoffe, jetzt passt es ...
Hallo telefoner,
Danke, man ist eben manchmal schusselig. ich hoffe, jetzt passt es ...
Auf der dritten Seite ist immer noch der Name des Kindes enthalten.
Zur Sache selbst:
Mein Ansinnen ist es, einen festen Betrag in Höhe von 334 € gem. 100% der DT für ein 15-jähr. Kind tituliern zu lassen. Befristet bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. (Notfalls noch die geforderte Nachzahlung)
Halte ich für eine sinnvolle Strategie; eventuell ist es aber aus taktischen Gründen besser, nicht den festen Betrag zu titulieren (statischer Titel), sondern tatsächlich 100% der DT (dynamischer Titel): Da es sich "nur" noch um drei Jahre handelt und es (bei Befristung auf den 18. Geburtstag!) auch keinen Alterssprung in der Tabelle mehr geben wird, wird der Unterschied bei den zu zahlenden Beträgen nach menschlichem Ermessen nicht all zu groß sein. Der wichtigere Unterschied ist in diesem Fall aber: Einen statischen Titel kann das Jugendamt allein schon aus formalen Gründen gerichtlich angreifen; den dynamischen Titel aber "nur" noch wegen der Höhe (also 100% statt z.B. 105%). Ob Jugendamt, Kindesmutter und Gericht viel Elan zeigen, deswegen aktiv zu werden, wird sich zeigen; aber eine gewisse Chance hast du, dass anschließend: genau gar nichts passiert.
Diese Chance wird übrigens deutlich besser, wenn du den 100%-Titel mit der folgenden Ansage garnierst: Du bist bis auf weiteres bereit, die 105% zu zahlen, auch wenn "nur" 100% tituliert sind; aber sobald dir die Einladung fürs Gericht ins Haus flattert, wird die Zahlung erst mal auf die titulierten 100% gesenkt, bis die Sache gerichtlich geklärt ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Doppelt Danke erst mal. Ich bin im Moment leider mit der beruflichen und auch privaten Situation etwas überfordert ...
Das JA hat mir ja am Freitag, den 6.6. den Schrieb nach Forderung der Titulierung zugesandt, mit Fristsetzung zum 26.6.
Ich habe ab dieser Woche bis zum Ende Juni geplanten Urlaub und möchte auch wegfahren. Die hier ansässigen Notare habe ich zwecks der Titulierung angerufen, die haben entweder erst Termine Ende Juli frei oder schieben Unwissen / Nichtwollen vor. So bleibt nur das JA. Anruf Freitag 11:30 - es ist zwar Sprechzeit bis 12:00, aber AB schon an, keiner zu erreichen.
Ich möchte denen am liebsten einen kurzen Schrieb mit Bitte um Aufschub bis Mitte Juli schicken, da ich im Urlaub bin ... Ob das so durchgehen wird? ich hätte dann vielleicht auch schon weitere Infos. wie und ob es beruflich weitergeht oder die Kündigung / Änderungskündigung ansteht.
Was mache ich mit den geforderten Unterhaltsrückständen. Soll/Muss ich die auch titulieren lassen im Vorfeld? Ich bin mir sicher, dass, wenn man spitz rechnet, ich derzeit unter den Bedarfskontrollbetrg von 1100 bei 105% komme. Darauf ist die Nachforderung aber aufgebaut. z.B. steht einem ALGII-Empfänger bei chronischer Niereninsuffizienz pro Tag ca. 1€ für erhöhten Lebensmittelbedarf zusätzlich zu - das gleiche Recht sollte ich doch auch haben - und schon wären die 1100 unterschritten.
Der Vorschlag von Malachit wäre auch so ungefähr das, was mir auch vorschwebt. 100% (gut, wenn das besser ist als der Festbetrag) titulieren und gut. Zahlen zumindest im Moment wie bisher. Von den anstehenden Problemen mit der beruflichen Situation muss keiner was wissen.
Versteht mich bitte nicht falsch - Ich zahle zur Zeit und wenn ich leistungsfähig bin, keine Frage. Die Aussichten sind aber alles andere als rosig, da muss ich jeden Cent umdrehen.
telefoner
Hallo telefoner,
Ich möchte denen am liebsten einen kurzen Schrieb mit Bitte um Aufschub bis Mitte Juli schicken, da ich im Urlaub bin ...
Genau so. Oder, ums etwas präziser zu formulieren, da du wegen Urlaub nicht am Wohnort bist.
Kannst ja außerdem auf die Selbstverständlichkeit hinweisen, dass der Unterhalt auch ohne den Titel wie bisher überwiesen wird, und gleichzeitig für Mitte Juli um einen Terminvorschlag für die Titulierung bitten. Und dann wartest du einfach mal ab, ob der Amtsschimmel auch unter diesen Randbedingungen immer noch in Richtung Gericht traben möchte ...
Der Vorschlag von Malachit wäre auch so ungefähr das, was mir auch vorschwebt. 100% (gut, wenn das besser ist als der Festbetrag) titulieren und gut.
Ich meinte damit, dass ein dynamischer Titel (a) etwas weniger Angriffsfläche bietet als ein statischer Titel und (b) dass das damit verbundene Risiko in deinem Fall überschaubar ist.
Versteht mich bitte nicht falsch - Ich zahle zur Zeit und wenn ich leistungsfähig bin, keine Frage. Die Aussichten sind aber alles andere als rosig, da muss ich jeden Cent umdrehen.
Yep. Und da unsere feine Rechtssprechung sowohl Arbeitslosigkeit als auch Krankheit ohne Ansehen der tatsächlichen Gründe für selbstverschuldet, und mindestens sechs Monate lang hinsichtlich einer Unterhaltssenkung als unerheblich zu betrachten pflegt, ist dein Verhalten in dieser Sache m.E. absolut nachvollziehbar, um nicht zu sagen: das einzig vernünftige Verhalten.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
(...) und (b) dass das damit verbundene Risiko in deinem Fall überschaubar ist.
Wirklich wichtig ist dabei die Befristung auf den 18. Geburtstag, die muss auf alle Fälle in den Titel rein. Aber das hattest du ja selber auch schon längst erkannt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was würdest du mir für eine Vorgehensweise betreffs der geforderten Titulierung für die Nachforderung empfehlen? Sind für mich immerhin 60 € pro Monat, deren Erhebungsgrundlage auf 105% beruht. Freiwillig Titulieren oder nicht?
telefoner
Hallo telefoner,
Was würdest du mir für eine Vorgehensweise betreffs der geforderten Titulierung für die Nachforderung empfehlen?
Ich bin mir da einigermaßen unsicher.
Wenn ich's mir recht überlege, dann hat die Nachforderung in einem Titel genau gar nichts zu suchen! Der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Titel ergibt sich nämlich daraus, dass der laufende Unterhalt für das Kind abgesichert wird, aber damit hat die Nachforderung für die Vergangenheit eigentlich mal nichts zu tun.
Von daher würde ich einen Rechtsanspruch auf eine Titulierung von Unterhaltsschulden erst mal verneinen; das Bestehen der Schulden kannst du ja meinetwegen in einem ganz normalen Vertrag festschreiben lassen und auch die vorgesehene Ratenzahlungsregelung - der wesentliche Unterschied zwischen einem Titel und einem normalen Vertrag ist dabei der, dass aus dem Titel sofort vollstreckt werden kann, aus dem normalen Vertrag aber nicht. Und genau dieses würde ich auch für korrekt halten, denn während es, platt gesagt, beim laufenden Unterhalt darum geht, dass das Kind nichts mehr zu essen kriegt wenn die Unterhaltszahlung ausbleibt, ist genau diese Gefahr nicht gegeben, wenn der rückständige Unterhalt für bereits vergangene Zeiträume nicht gezahlt wird.
Aber, wie gesagt: Ich bin mir unsicher. Insofern hoffe ich, dass jetzt einer von den Kollegen hier aufkreuzt, und obige Meinung entweder bestätigt, oder aber als völligen Unsinn enttarnt 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
So ist es.
Einen Titel für die Vergangenheit gibt es nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wir haben Sie somit nochmals im Namen der Kindesmutter dazu aufzufordern, bis zum
17.04.2014 die aktuelle Verpflichtung zur Unterhaltszahlung in Abänderung der notariellen
Urkunde v. 07.09.2009, Notar xxx, wie folgt beurkunden zu lassen:
Erklärung überdie Verpflichtung, ab 01.03.2014 monatlich im Voraus Unterhalt in Höhe von
105,0 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe nach § 1612 a Abs. 1 Bürgerliches
Gesetzbuch, abzüglich der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes für ein
zweites Kind (§ 66 EStc, § 6 BKGG) zu zahlen und für den Zeitraum 01.10.2012 bis
28.02.2014 einen Betrag in Höhe von 1.895,00 € nachzuzahlen. Der Rückstand ist ab
01.03.2014 in monatlichen Raten von mindestens 60,00 € mit einer Schlussrate von 35,00 €
zu begleichen.
Die Zahlung des laufenden Unterhalts und der Rückstände sind an o. g. Kind zu Händen des
gesetzlichen Vertreters vorzunehmen.
Ergo ist eine solche Forderung seitens des JA nach Titulierung der Nachforderung nicht rechtens und auf freiwiller Basis auch nicht angebracht, oder?
Telefoner
Genau so. Oder, ums etwas präziser zu formulieren, da du wegen Urlaub nicht am Wohnort bist.
Kannst ja außerdem auf die Selbstverständlichkeit hinweisen, dass der Unterhalt auch ohne den Titel wie bisher überwiesen wird, und gleichzeitig für Mitte Juli um einen Terminvorschlag für die Titulierung bitten. Und dann wartest du einfach mal ab, ob der Amtsschimmel auch unter diesen Randbedingungen immer noch in Richtung Gericht traben möchte ...
Ich hab da mal was vorbereitet ...
Sehr geehrte Frau Sachbearbeiterin,
Bezüglich Ihres Schreibens vom 04.06.2014, eingegangen am 06.06.2014, zur Aufforderung der Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtungserklärung bitte ich Sie, auf Grund meiner urlaubsbedingten Ortsabwesenheit, um Fristverlängerung bis Mitte Juli. Bitte unterbreiten Sie mir einen Terminvorschlag, bevorzugt ab ca. 17:00 Uhr in Ihrem Hause. Bitte haben Sie Verständnis, dass Briefpost bis einschließlich 30.06.2014 nicht von mir entgegen genommen werden kann.
Selbstverständlich wird, auch ohne den geforderten Titel, so wie bisher auch, der Unterhalt für Name der Tochter in bisher titulierter Höhe von 229,00 € zuzüglich des geforderten Mehrbetrages und der geforderten Nachzahlung, weiterhin gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
telefoner
Geht das so in Ordnug? Gleichzeitig habe ich daran gedacht, meinen Briefkasten für die Zeit der Ortsabwesenheit zuzukleben, so dass mir niemand (unschöne) Post einwerfen kann. Auch o.k. ?
Hi,
einen Titel für rückständigen Unterhalt kann es sehr wohl geben. Dieser unterliegt dann auch der 30jährigen Verjährungsfrist.
Ich würde beim Notar zwei Titel erstellen lassen, wenn die Nachzahlungssumme korrekt ermittelt ist. Und diese dann der Mutter im Original und dem JA zur Kenntnis in Kopie zukommen lassen. Für den laufenden Unterhalt an die Befristung bis zum 18. LJ denken.
Und denen mitteilen, dass Du drei Wochen im Urlaub bist, würde ich nu wieder gerade nicht tun. Das geht die ja mal nix an.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
einen Titel für rückständigen Unterhalt kann es sehr wohl geben.
Aha!
Hast du dafür ne Quelle?
Gibt es auch eine Pflicht, einen solchen zu erstellen?
Was für einen Sinn soll das haben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
einen Titel für rückständigen Unterhalt kann es sehr wohl geben.
Hast du dafür ne Quelle?
Irgendein beliebiges, nicht näher bestimmtes UH-Verfahren zwischen Erwachsenen ... AZ egal.
Außergerichtliche Einigungsversuche
+ Geplänkel zwischen den Anwälten um die Höhe des Unterhalts nach der Auskunftserteilung
+ lange Zeit zwischen Antragstellung und Termin bei Gericht
= 1. Titel wg. Nachzahlung + 2. Titel für künftige monatliche UH-Rate
beides tituliert vom Gericht - oder in Ausnahmefällen - außergerichtlich nach Einigung.
Was für einen Sinn soll das haben?
Welchen Sinn haben überhaupt lange Fristen vor der Terminierung einer Gerichtsverhandlung?
Steuerersparnis durch Personalknappheit bei Gericht?
Du fragst nach all den Jahren hier wirklich noch nach der Sinnhaftigkeit von bestimmten Phänomenen?
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Beppo,
Hast du dafür ne Quelle?
Gibt es auch eine Pflicht, einen solchen zu erstellen?
Was für einen Sinn soll das haben?
vor dem Ding steht dann nicht "Unterhalts-", sondern "Schuld-"(Titel). Und natürlich geht das; es ist einfach eine schriftliche Verpflichtungserklärung eines Schuldners, einen bestimmten Schuldenbetrag - ggf. zuzüglich bestimmter Zinsen und Gebühren - in vorgegebenen Raten an eine bestimmte natürliche oder juristische Person zu bezahlen. Die Alternative sind Zwangsmassnahmen bis hin zur Vollstreckung und Abgabe der EV.
Einen Sinn erkenne ich durchaus darin. Auch wenn "geübte" Schuldner sich nicht einmal dadurch dauerhaft beeindrucken lassen.
Im übrigen stimme ich @LBM zu: Das jemand im Urlaub ist, geht niemand anderen etwas an; ich würde einfach schreiben "Bin persönlich verhindert bis zum... und kann auch danach nur wochentags zwischen ... und ... Uhr."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja, das meinte ich. Sie kann ihn auffordern, ihr freiwillig zu unterschreiben, dass der Rückstand x besteht und er diesen in y Raten bezahlen wird oder sie kann es einklagen, so wie jeder andere Bürger eine ihm zustehende Forderung titulieren oder sich gerichtlich bestätigen lassen kann.
Sie "muss" ja auch tätig werden, damit ihr hinterher nicht die Verjährung um die Ohren fliegt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, als "normalen" Schuldtitel ja. Als Unterhaltstitel rückwirkend nein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin telefoner,
das Ansinnen den Mindestunterhalt befristet bis zum 18. Geburtstag zu titulieren, halte ich ebenfalls für einen gangbaren Weg.
Dennoch erneut der Hinweis:
Ob sich KM (und JA) damit zufrieden geben, steht in den Sternen.
Wenn nein: So der "alte" Titel nicht befristet war, stellt die Befristung des "neuen" Titels diesen gegenüber dem "alten" in Teilen schlechter dar.
Angriffsfläche wird es in jedem Fall (der sich nicht mit 100% der Vorgabe deckt) geben, schützen kannst Du Dich davor nicht.
Das soll Dich nicht davon abhalten, es wie geschildert zu versuchen (reagieren kannst Du immer noch), sondern lediglich vermeiden, dass Du später behauptest:
"Das hat mir keiner gesagt."
Gruß
United
So, bis jetzt alles friedlich, keine böse Post während meiner Urlaubsabwesenheit. Hatte mir heute einen Termin beim JA geben lassen. Alles nett und freundlich - bis ich der netten Dame mitteillte, heute nichts zu unterschreiben und erst prüfen zu lassen. "Das hatten wir ja noch nie ..." und gleich frostige Stimmung. Die noch frostiger wurde, als ich bemerkte, dass die Befristung zum 18. Lebensjahr fehlt. "Es wäre dafür kein Platz mehr auf der Urkunde vorhanden ..." Ich kam mir reichlich verarscht vor! Die allgemeine Meinung, die auch die Meinige ist, dass das JA versucht generell Unterhaltsverpflichtete (Männer!) zu übervorteilen und zu beschei..en fand ich hier wieder mehr als plump bestätigt. Das JA - dein Feind und Gegner! :gunman:
Genug der bösen Worte.
Hier ist mal der besagte Titelentwurf
Schaut doch bitte mal drüber, ob das so o.k. ist, wenn noch die Befristung bis zum Ende des 18. Lebensjahres hineinkommt (war es in der Scheidungsfolgevereinbarung ja auch).
Die Geschichte mit der Nachzahlung wollte sie auch unbedingt hier mit drin haben. Da hatten sich ja die Geister schon darüber geschieden. Letztendlich, wenn es titulierungsfähig ist, dürfte es doch eigentlich gleich sein, ob das so in dem Unterhaltstitel mit drin steht oder extra. Was würde das letztendlich für mich ausmachen?
Bauchschmerzen bereitet mir eher die Geschichte, dass ich ja eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung (Seite 1) (Seite 2) habe, in der eine Summe genannt wird, die bis zum Ende des 18. zu zahlen ist. Ist dieser Teil der Scheidungsfolgevereinbarung dann mit der neuen Unterhaltstitelurkunde ordnungsgemäß rechtlich aufgehoben? Nicht, dass ich dann noch in die Falle gelockt werde und den in der Scheidungsfolgevereinbarung stehenden Betrag trotzdem zu zahlen habe. Ich trau der Ex (mit Unterstützung des JA!!) hier alles zu! Übrigens fehlt in der neuen Beurkundung auch noch die Nummer der Urkundenrolle der Scheidungsfolgevereinbarung. Die muss natürlich auch noch nachgetragen werden.
Danke fürs Drüberschauen.
telefoner