Änderung des KU ab ...
 
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Änderung des KU ab 2008 durch Vorschusskasse????

 
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was passiert ab 2008?

Ich habe seit 05/2006 ein neues Urteil zwecks KU von 64€. Zu diesem Zeitpunkt wurde der KU von 1100€ bereinigtes Einkommen brechnet. die 64 € sind für meine Tochter (4). Zur berechnung wurde aber auch meine heutige Ehefrau und mein Sohn (0) herangezogen. Die 300€ Erziehngsgeld meiner Frau wurden auch angerechnet.
Im August 2007 verlanget der RA meiner EX Auskunft und ich hatte 1 Monat zuvor einen neuen Job. Der RA wollte nun von mir 106 € KU die ich auch seit 09/2007 zahle. Seit 11/2007 muß ich jetzt alles an die Vorschusskasse zahlen die aber von mir Anfang 2008 wieder Auskunft haben wollen.
Wie oft muss ich denn Auskunft erteilen und kann die Vorschusskasse mir einfach eine neue Berechnung vorlegen, die ich dann bezahlen muß?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 15:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sealjet,

üblicherweise nicht vor Ablauf von 2 Jahren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sich die Einkommenssituation um mehr als 10 % verändert.

Allein eine Neuberechnung aufgrund der Unterhaltsreform ist nicht statthaft.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 15:31
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tina,

also heißt das, das die Vorschusskasse nicht einfach neu berechnen kann, wenn sich großartigt nichts geändert hat.
Wie sieht es denn mit der Änderung der Sterklasse aus? Ist das ein Grund neu zu berechnen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 15:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

das könnten sie anführen. Geht es denn allein um die Rückzahlung oder auch um die Änderung des KU?

Bei der Rückzahlung könnte es sein das diese Frist gar nicht gilt, sodnern das du jede Einkommensänderung melden mußt.

Tina *dich da nochmal nachlesen muß*


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 15:43
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Also,
meine Ex wollte 08/2007 wissen wieviel ich verdiene. Dabei kam dann heraus das ich jetzt 106 € zahlen soll. Habe ich auch sofort getan, weil ich nicht wieder zum RA wollte, habe aber nichts unterschrieben. Kurze zeit später meldete sich das JA und wollte die 106 € selber haben weil EX Unterhaltsvorschuss bekommt und es einfacher ist für das JA wenn ich das Geld ihnen überweise und das JA meiner EX den Unterhalt überweist. Meine EX bekommt wohl etwas mehr dadurch.
Aber durch den Wechsel auf Steuerkl. 3 habe ich natürlich mehr, aber bei der Berechnung vom Gericht wurden ja die 300 € Erziehungsgeld meiner Frau angerechnet. Wir sprechen also von 1400 € damals und heute sind es nicht viel mehr. Aufjedenfall keine 10%.


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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 15:53
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Kurze zeit später meldete sich das JA und wollte die 106 € selber haben weil EX Unterhaltsvorschuss bekommt und es einfacher ist für das JA wenn ich das Geld ihnen überweise und das JA meiner EX den Unterhalt überweist. Meine EX bekommt wohl etwas mehr dadurch.

ja, durch den Forderungsübergang. Die Unterhaltsvorschusskasse stockt auf den Unterhaltsvorschussbetrag auf und holt sich den Betrag, den Du nach Leistungsfähigkeit zahlen kannst, bei Dir zurück.

Aber durch den Wechsel auf Steuerkl. 3 habe ich natürlich mehr, aber bei der Berechnung vom Gericht wurden ja die 300 € Erziehungsgeld meiner Frau angerechnet. Wir sprechen also von 1400 € damals und heute sind es nicht viel mehr. Aufjedenfall keine 10%.

Kindesunterhalt orientiert sich immer an der Lebensstellung der Eltern, was bedeutet: Bessere Steuerklasse = ggf. höheres Einkommen = ggf. mehr KU. Im Mai 2006 war die Berechnung durch das Gericht. Warum die 300€ Erziehungsgeld bedarfsmindernd bei Deiner Ehefrau angerechnet wurden, erschließt sich mir nicht. Wie hoch ist denn jetzt das Einkommen der Ehefrau?

Zur Auskunft: Meines Erachtens handelt es sich um zwei Gläubiger (Unterhaltsvorschusskasse; Kind, vertr. d. d. Mutter). Somit können beide völlig unabhängig voneinander Auskunft gem. § 1605 BGB verlangen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

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Geschrieben : 04.01.2008 16:38
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ehefrau hat jetzt ein einkommen von 0 € und betreut unseren Sohn von 2 Jahren. Das JA hat mir gegenüber doch keinerlei Rechte. Ich habe den Titel/ Urteil doch, das JA hat mir gegenüber nichts.


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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 16:47
 sky
(@sky)
Registriert

Das ist komplett falsch. Aber wenn Du sowieso alles besser weißt, braucht sich hier auch keiner mit einer Antwort abmühen.


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Geschrieben : 04.01.2008 18:28
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry, aber deswegen frage ich doch, dann sage mir doch wie es abläuft. Deswegen bin ich doch hier.


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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 18:36
 sky
(@sky)
Registriert

Durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss ist die Forderung aus dem Titel an das JA übergegangen, vgl. § 7 UVG deshalb auch der eigene Auskunftsanspruch, vgl. § 6 Abs. 1-3. Zudem kann das JA den bestehenden Titel über 64€ aus Mai 2006 angreifen. Ob das erfolgreich wäre, ist eine ganz andere Sache.

Letztendlich ist doch ausschlaggebend, dass sich seit Titulierung Dein Einkommen geändert hat (jetzt ca. 1400€) und die jetzige Ehefrau durch die Unterhaltsreform nun auf dem 2. Rang  ist und erst berücksichtigt wird, wenn der Kindesunterhalt gedeckt ist.


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Geschrieben : 04.01.2008 19:52




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das Einkommen hat sich geändert aber hauptsächlich durch die Steuerkl. 3, sollte nun meine Frau wieder arbeiten wechseln wir auf 4/4 und dann??? Bleibt auch nicht mehr so das meiste übrig.
Muß das JA den Titel denn auch durch eine Abänderungsklage abändern lassen?
Kann das JA einen eigenen  Titel erstellen?
Weil ohne Titel wird mir der Unterhalt auch nicht beim Kinderzuschlag angerechnet. Wie z.b. jetzt die 106 €.


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Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 11:30
 sky
(@sky)
Registriert

Ja das Einkommen hat sich geändert aber hauptsächlich durch die Steuerkl. 3, sollte nun meine Frau wieder arbeiten wechseln wir auf 4/4 und dann??? Bleibt auch nicht mehr so das meiste übrig.

Bleibt immer noch die Nichtberücksichtigung der jetzigen Ehefrau. Schließlich sind bei einem bereinigten (?) Netto von 1400€ immerhin 500€ an die beiden Kinder zu verteilen. Da komme ich auf mehr als 106€.

Muß das JA den Titel denn auch durch eine Abänderungsklage abändern lassen?

Ja.

Kann das JA einen eigenen  Titel erstellen?

Ohne Deine Unterschrift - nein.


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Geschrieben : 05.01.2008 14:32
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

1400€ bereinigt aus Stk. 3
Bei Stk. 4 habe ich um einiges weniger.?
die 106€ sind von 09/2007, da hatte ich auch noch Stk.4


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Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 15:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe noch mal nachgerechnet: Hätte bei Stk.4 1260€ bereinigtes Einkommen, wobei mein Beitrag zur Riesterrente dieses Jahr um ca. 20 € steigt. Also nur 1240€.

Gruß Marco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 15:21
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Vorschusskasse zahlt doch nur 125€. Oder??
Wenn ich der UVK 125 € überweise stellen diese doch keine weiteren ansprüche oder?
Wenn die UVK meine Unterlagen bekommt, kann sie diese der KM weiterleiten?

Gruß Marco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 19:28
 sky
(@sky)
Registriert

Die Vorschusskasse zahlt doch nur 125€. Oder??

Ja, siehe z.B. >HIER<

Wenn ich der UVK 125 € überweise stellen diese doch keine weiteren ansprüche oder?

Ja, soweit keine Rückstände vorhanden sind.

Wenn die UVK meine Unterlagen bekommt, kann sie diese der KM weiterleiten?

Darf die UVK nicht.

Grüsse
sky


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Geschrieben : 11.01.2008 19:36
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Will die UVK überhaupt Unterlagen wenn ich 125 € freiwillig zahle?


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Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 19:50