Hallo zusammen,
mal wieder ratlos hier 🙂
Meine Frage heute ist, ob es möglich ist, dass ich den KU für meine beiden Kinder um den Betrag kürze, den ich zu tragen habe, wenn sie bei mir sind.
Konkret: wir fahren demnächst 3 Wochen nach Schweden, in dieser Zeit versorge ich ja die Kinder und es entstehen natürlich Kosten durch die Kinder, die bei einem Urlaub ohne sie nicht entstehen würden. Dieser Urlaub ist auch nur dadurch möglich, da meine Partnerin einen Großteil trägt. Ich möchte aber auch einen Anteil dazu beitragen können.
Die KM hat diese Vorgehensweise auf Nachfrage abgelehnt. Soweit ich weiß, wäre ein Abzug rechtlich nicht haltbar, moralisch aber durchaus.
Wenn ich das jetzt so machen würde, würde ich mir dadurch ein faules Ei ins Nest legen, v.a. in Bezug auf die beiden Verfahren bzgl. EU in der Ehezeit und EU in der Nachehezeit (hier sind Schreiben eingegangen, die jeglicher Beschreibung spotten...) ?
Unterscheiden die Gerichte zwischen Vätern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern und Vätern, die ihren Kindern auch etwas bieten möchten?
Vielen Dank schon im voraus für eure Antworten :thumbup:
Gruß Ratlos :question:
Hallo Ratlos,
es ist nicht rechtens den KU zu kürzen.
Wenn du den KU kürzt bei bestehendem Titel läufst du in das Risiko der Zwangsvollstreckung. Für deine weiteren Verfahren dürftest auch ziemlich unglücklich da stehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke, Deep für die klare Antwort, werd ich wohl besser mal die Finger davon lassen auch wenn ich innerlich koche über die KM und diese Art der Rechtssprechung :gunman:
🙁