Abzocke vom Jugenda...
 
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Abzocke vom Jugendamt

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(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Mitkämpfer,
anbei ein Originaltext des Jugenamtes. Ich bezahlte bisher brav meine Unterhaltsbeiträge und aufgrund einer Jugendhilfemassnahme will mich das JA nun irgendwie abzocken nur weil ich weiterhin die Beträge bezahlt habe obwohl ich das normal nicht musste ab diesem besagten 13.09. Ich war halt wie immer eingeschüchtert bei solchen Schreiben die nur Druck auf einen ausüben.
Demnach müsste ich jetzt für diese Monate das doppelte bezahlen bzw. ist die normale Zahlung jetzt in der Luft „verpufft und weg“ ??? lest hier bitte mal durch. Wer kann mir hierzu etwas sagen, vielen Dank im Voraus.

"mit Schreiben vom 14.09.2009 wurden Sie darauf hingewiesen, dass wir ab dem 13.09.2009 Jugendhilfe für XXX leisten.
In selbigem Schreiben wurde Ihnen mitgeteilt dass Sie statt des bürgerlich-rechtlichen Unterhalts nun einen öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag zu leisten haben.
Sie waren somit ab diesem Zeiotpunkt nicht mehr zur Zahlung von Unterhaltsleistungen
verpflichtet.
Wir werden die an die Kindesmutter weitergeleiteten Zahlungen daher als freiwillig geleistete
Unterhaltszahlungen ansehen und den Kostenbeitrag von Beginn der Jugendhilfeleistung - also ab 13.09.2009 – in voller Höhe festsetzen"

Ist das eine Auslegung vom JA einfach so aus der Luft gegriffen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Hast du dieses Schreiben tatsächlich erhalten?
und
2. Kann das JA das auch nachweisen (Einschreiben)?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 12:41
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo honeybo,

an wen hast du denn nach dem 13.09.10 den Unterhalt überwiesen ???

Wenn ich das richtig lese, dann hat doch das jugendamt die Bträge an die KM weitergeleitet, obwohl sie dir vorher geschrieben haben, dass du keinen Unterhalt erhalten hast.
Wobei, wie schon ausgeführt, das JA dir nachweisen muss, dass Du dieses Schreiben erhalten hast.....( also, wenn die das nicht per Einschreiben oder Zustellurkunde zugestellt haben, dann muss das wohl irgendwie nie bei dir angekommen sein....

Darüber hinaus ist das natürlich so, dass eine Behörde ja im Interesse des Pflichtigen immer den wahren Willen zu ermitteln hat. Deswegen steht da ja auch

Wir werden die an die Kindesmutter weitergeleiteten Zahlungen daher als freiwillig geleistete
Unterhaltszahlungen ansehen...."

Wenn Du nicht reagierst habe die natrülich dann auch recht mit Ihrer Behauptung, Du hast sie ja nicht widerlegt.

Also, den Damen und Herren einen Schrieb aufgesetzt in dem sinngemäß steht:

Liebe JA-Freunde.

ich hab a) keine Poste von euch erhalten, daher hab' ich brav auch immer weiter gezahlt wie bisher

und b) müsst ihr bei Unklarheit, was meine Willenserklärung betrifft, den wahren Willen erforschen.
Aber dabei helf' ich euch gerne und erkläre, dass sofern ich ab 13.09.09 keinen Unterhalt mehr leisten muss, das Geld dann natürlich zur Begleichung meines öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrags verwendet werden sollte.

Darüber hinaus verweise ich auf § 119 Abs.1 BGB.

MfG
honeybo

Warum?
Darum!

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Gruß,
Peto

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 12:57
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ganz so einfach ist es hier mit dem BGB nicht, da es sich nun um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt (da ist Privatrecht nicht die Rechtsgrundlage).

Die ab 13.09. geleisteten Unterhaltszahlungen hat die KM zu Unrecht entgegengenommen; hier wird es allerdings wohl unmöglich sein, diese zurück zu fordern.

Der Anspruch des JA besteht ab 13.09. Ich denke, hier kommt es wohl in erster Linie darauf an, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt dir diese Forderung zugänglich gemacht wurde. Es muss hier ein Bescheid vorliegen, der im Normalfall auch nicht mit normaler Post versandt wird.

Gruß aus Schwelm

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 13:06
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

hallo beppo ,peto, was guckst du,
danke erstmal für eure statements...
also,
1. Unterhalt habe ich immer an das jugendamt überwiesen, nicht direkt an die mutter, sohn wurde am 28.02.10 volljährig..
2. gut, habe das schreiben erhalten, allerdings mit normaler post ohne einschreiben, habe aber darauf reagiert mit einem schreiben, wusste ja nicht dass es heute soweit kommt, wäre das dann schon eine art "bekenntnis" von mir ? ich selbst wohne und arbeite ja in der schweiz....also postweg eh anders...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 13:44
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus honeybo,

2. gut, habe das schreiben erhalten, allerdings mit normaler post ohne einschreiben, habe aber darauf reagiert mit einem schreiben, wusste ja nicht dass es heute soweit kommt, wäre das dann schon eine art "bekenntnis" von mir ?

Oje! Du kannst somit sicherlich nicht mehr behaupten, dass Schreiben sei nie bei Dir angekommen.

Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber es gibt da so einen Spruch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht".
Der Vollständigkeit halber sollte Dir noch gesagt werden, dass Du natürlich Ex dazu auffordern kannst, den bezahlten Unterhalt zurückzuzahlen. Aber Deine Chancen stehen hier auch sehr schlecht.

Ich befürchte, Du wirst hier Lehrgeld zahlen. Beim nächsten mal wäre es somit sicherlich mehr als angebracht, solche Schreiben genau zu lesen oder bei Unklarheiten nachzufragen. Beim JA und hier.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 13:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du an das ja geleistet hast ist doch das JA dafür verantwortlich, das das Geld an die Empfangsberechtigte Person weitrgeleitet wird. Dieses entzieht sich ja deiner Einflußmöglichkeit.

Ich würde dem JA schreiben, mit den entsprechenden Nachweise, das du die Beträge andas JA überwiesen hast und das JA dir bitte nachweisen soll ,warum das Geld an die KM und nicht an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 14:05
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Tina

Stimmt!

Sorry, ich habe falsch gelesen und bin davon ausgegangen, dass honeybo an KM direkt gezahlt hat!

Anders betrachtet sieht es danach aus, als ob beim JA die rechte Hand nicht weiß, was die Linke tut.

Honeybo, jetzt könnte es evtl. auch noch von Bedeutung sein, was Du genau bei der Überweisung angegeben hast und auf welches Konto Du überwiesen hast. Ich würde da mal ganz genau hinschauen und die Schreiben abgleichen. steht eigentlich auf dem Schreiben vom JA vom 14.09.09 was von "Bescheid" drauf? Steht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 14:15
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

hi michael,
ich werde die schreiben mal abgleichen und überprüfen, fakt ist dass ich das geld auf ein jugendamt / jugendhilfe-konto überwiesen habe...ist eigentlich auch ne sauerei dass das amt dies so als "kleingeld" abhandelt und da nicht reagiert, ist auch ziemlich heftig wenn vater das geld zweimal bezahlen soll...frage ich mich ob die beamten eigentlich auch interne schulungen absolvieren inwieweit man zahlungspflichtige rechtlich verwirren und schröpfen kann...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 14:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus honeybo,

auf jeden Fall denke ich, dass Du vom JA einen ordentlichen Bescheid bekommen must, wenn sie Geld von Dir haben wollen.

Wenn Du

einen öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag zu leisten

hast, dann müsste dem IMO ein Verwaltungsakt vorausgehen und Du darüber einen ordentlichen Bescheid erhalten.
Ein einfacher Brief dürfte hier wohl nicht reichen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 15:27




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Existiert ein Titel? Wenn ja, wurde er aufgehoben (Herausgabe, Verzicht des Titelinhabers etc.)?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 15:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich weiß nicht, ob das übertragbar ist, aber: Lt. Steuerrecht zB dürfen Verwaltungsakte in die Schweiz gar nicht mit normaler Post zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung regelt das VwZG, hier besonders §§ 9 und 10 VwZG. Du musst bitte mal genau recherchieren, ob die JA-Post darunter fällt, ich meine ja.

Die Schweiz reagiert äußerst sensibel auf Verletzungen der völkerrechtlichen Abkommen. Hat das JA mit normaler Post das Schreiben zugestellt, dann dürfte dieses Schreiben als nicht zugestellt gelten. Die Folge wäre, dass der Verwaltungsakt keine Rechtswirkung entfaltet.

Gerade noch gefunden :

Ganz im Gegenteil, ein Verwaltungsakt, und nichts anderes ist ein Auskunftsersuchen nach Paragraph 117 SGB XII, stellt ein Hoheitsrecht dar, welches z.B. in der Schweiz, nur von Schweizer Behörden in Anspruch genommen werden darf. Ausländische Behörden, die in der Schweiz einen Hoheitsakt durchführen, machen sich in der Schweiz nach Artikel 27 des Schweizer Strafgesetzbuchs strafbar und müssten sich an Paragraph 9 des deutschen VwZG halten, um ein öffentlich rechtliches Auskunftsverfahren nach Paragraph 117 SGB XII in der Schweiz einzuleiten. Da es aber kein Abkommen hierzu mit der Schweiz gibt und nach Paragraph 30 SGB I selbst nach Deutschen Recht rechtswidrig wäre, kann man sich die Briefmarke eigentlich sparen.

QUELLE

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 16:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin honeybo,

zusätzlich zu allen Einwendungen würde ich Wert auf die Feststellung legen, dass im Zweifelsfall nicht Du, sondern das JA das Geld einer falschen Verwendung zugeführt hat. Und ich bezweifle, dass man gegenüber einer Behörde das Wort "Entreicherung" als Argument vorbringen kann. Wenn das Finanzamt einem Bürger zuviel Steuern erstattet oder die ARGE zuviel Leistungen ausbezahlt, würde das jedenfalls nicht funktionieren. Auch nicht mit dem Etikett "freiwillig geleistete Zuwendung".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 17:00
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

hallo oldie,
ja es existiert ein titel, dynamisch, muss wohl mit dem anwalt ihn herauspressen,also die herausgabe, verzicht, oder geht das anders...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 17:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Solange ein rechtskräftiger Titel existiert bist Du verpflichtet zu zahlen. Da kann schlecht agrumentiert werden, dass es sich um "freiwillige" Zuwendungen handelt. Erst eine Titelherausgabe bzw. rechtskonformer Anspruchsverzicht/Stundung kann daran was ändern.

mit Schreiben vom 14.09.2009 wurden Sie darauf hingewiesen, dass wir ab dem 13.09.2009 Jugendhilfe für XXX leisten. In selbigem Schreiben wurde Ihnen mitgeteilt dass Sie statt des bürgerlich-rechtlichen Unterhalts nun einen öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag zu leisten haben. Sie waren somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Zahlung von Unterhaltsleistungen verpflichtet.

Wenn in besagtem Schreiben davon keine Rede oder das JA nicht mal "Titelinhaber" war, so können sie sich m.E. darauf auch nicht berufen. Falls das JA hingegen Titelinhaber war, so können sie nicht mit Entreicherung agrumentieren bzw. Titelinhalte einfach so umdefinieren. Du würdest Dich ansonsten strafbar machen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 17:55
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
wie muss ich vorgehen wenn ich eine Herausgabe des Titels angehen möchte ?
1. Geht das nur mit Anwalt, richtig?
2. Wie sind die Chancen wenns vor Gericht geht ? bzw. ist das dann eine Entscheidung die mal so mal so ausfällt ?
3. Wie hoch belaufen sich die Kosten für so einen Vorgang ?

Bringt es überhaupt etwas diese nervige Angelegenheit anzugehen ?

Eckdaten : Sohn, 18 Jahre, in einer Massnahme für junge Volljährige, hoffnungsloser Fall, kein Schulabschluss....

Danke im Voraus für Eure Tips und Ratschläge 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2010 18:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ honeybo,

was genau hat Dir an den bisherigen Antworten nicht gefallen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2010 18:11
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Martin, nun ja, einfach mal meine gestellten Fragen mit antworten auflisten...
Habe ja noch andere Dinge gefragt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2010 18:20
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Grüzi zame

Generelle Gegenfragen an Dich:

Hast Du regelmäßigen Kontakt zu Deinen Sohn gehabt? Kontakt zu der Kindsmutter?

Wie war Dein Titel abgefasst?

Laufzeitbegrenzung  bis zum 18. Lebensjahr eintragen lassen , oder ohne Begrenzung?

Hast du auf deinen Überweisungen explizit vermerkt  für wenn der Unterhalt zu verwenden ist ?

Schreibe auch mal rein was die haben wollen von Dir an Bares für die Massnahme und was du löhnst für Deinen Sohn?

Insbesondere wenn Du schreibst „die nervige Angelegenheit“ anzugehen

Wo lebt Dein Sohn denn ? in der Schweiz oder in Deutschland ?

Liebes Grüssli
SD

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2010 19:38
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Schattendad,
ich habe zu sohn wie kindesmutter keinen kontakt aus diversen gründen,ist auch von mir nicht erwünscht.
es besteht ein unterhaltstitel, dynamisch ohne zeitbegrenzung.
ich bezahle momentan nach berechnung vom JA 420,-Euro, Sohn ist in Deutschland in einem Heim, ich wie gesagt wohne in der schweiz, bin in deutschland abgemeldet.
Auf den überweisungen die ich an das jugendamt gezahlt habe, das war ein konto des landratsamtes, eben die des JA. das heisst das geld wurde durch das JA an die kindesmutter weitergeleitet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2010 21:54




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