Hallo ich habe mich einiger Zeit regestriert und mich einigermassen eingelesen.
Dennoch habe ich speziell bei meinem Fall noch Fragen. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.
Kurz die Vorgeschichte:
Ich bin Vater einer kleinen 3 monatigen Tochter.
Noch während der Schwangerschaft die Beziehung kaputt.
Die KM hat es jetzt nach bald 3 Monaten geschafft meine Vaterschaft anzuerkennen,
nachdem sie vorher ewig gebraucht hat nen Termin zu machen und ich vorher meinen Teil
erledigt habe, um den Vorgang zu beschleunigen.
Ich habe gestern jetzt endlich den Beschied bekommen dass das durch ist und dass die die KM die Beistandschaft beantragt hat. Nun meine Frage: Soll ich das Formular einfach ausfüllen oder muss ich da aufpassen ?
Hieraus ergibt sich auch eine weitere Frage: Ich wohne noch in der Wohnung die wir damals bezogen haben und habe ne WG daraus gemacht, ich zahle die komplette Miete, bekomme jedoch vom Mitbewohner anteilig Miete. Muss ich jetzt neben meinem Einkommen die zusätzliche Miete die ich bekomme auch noch auffüfhren ?
Das wäre nämlich extrem dumm weil ich dann nen paar Euro über dem untersten Satz bin.
Ach so bevor Ihr nen schlechten Eindruck bekommt, ich versuche jetzt den KU zu drücken; lege aber auch stattdessen für meine Tochter extern was an. Das ist die für meinen Eindruck bessere Methode, da ich nicht weiss wo die KM den KU versickern lässt...
Über Hilfe wäre ich dankbar.
baeckerjunge
Hi Bäcker,
wie willst Du mit miete den KU drücken?
KU wird mit Düsseldorfer Tabelle berechnet. Da ist dein bereinigtes Nettoeinkommen für einzubeziehen. Was das bereinigte Nettoeinkommen ist, steht in der Anlage der DT.
Aber da steht nix von Miete.
Und zu der WG. Du machst damit kein Plusgeschäft, also ist das doch so, als würdest du eine kleinere Wohnung gemietet haben. Ich würde es weglassen.
Gruss,
Michael
Hallo Michael!
Wenn man es genau nimmt, ist das Geld, das er vom Mitmieter bezieht aber Mieteinkommen und das wird mit zum Arbeitseinkommen gezählt. Das heißt, es zählt mit zur Berechnung des KU.
Ich denke aber, dass die Miete den Zahlbetrag nicht wirklich verändern wird. Vielleicht gibt Bäckerjunge ja mal Zahlen (EK und Mieteinnahme), dann kann man das ja leicht berechnen.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Ach so bevor Ihr nen schlechten Eindruck bekommt, ich versuche jetzt den KU zu drücken; lege aber auch stattdessen für meine Tochter extern was an. Das ist die für meinen Eindruck bessere Methode, da ich nicht weiss wo die KM den KU versickern lässt...
Mieteinnahmen gehören mit zum Einkommen.
Im übrigen deckt der Regelbetrag nach DT den notwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf umfasst alles, was das Kind im alltäglichen Leben braucht.
Es ist nicht Deine Aufgabe zu kontrollieren wie die Mutter den KU einsetzt, geschweige denn darüber zu bestimmen, wann und wieviel "Geld" dem Kind zukommen soll. Ich bin immer wieder erstaunt, wenn sich ein ET als "Kontrollinstanz" aufspielt, und das dann auch noch in einem so widerlich gönnerhaften Tonfall.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
diese Antwort:
Es ist nicht Deine Aufgabe zu kontrollieren wie die Mutter den KU einsetzt, geschweige denn darüber zu bestimmen, wann und wieviel "Geld" dem Kind zukommen soll. Ich bin immer wieder erstaunt, wenn sich ein ET als "Kontrollinstanz" aufspielt, und das dann auch noch in einem so widerlich gönnerhaften Tonfall.
hat mich dazu animiert, mich hier anzumelden. Denn dazu hätte ich noch eine Frage: Wer ist den sonst die "Kontrollinstanz"?
Ich meine damit nicht eine centgenaue Buchführung der Ausgaben für die Kinder bis zum letzten Bonbon. Aber was ist denn, wenn notwendige Ausgaben einfach nicht gemacht werden?
Zur Verdeutlichung:
Wir leben getrennt, das Scheidungsurteil ist (noch) nicht rechtskräftig und haben 2 Kinder (12J. und 15.J), die bei der KM leben. Sie bekommt 698,-€ KU, dazu 308,-€ Kindergeld, macht also 503,-€ pro Kind und Monat. Dazu kommen noch 650,-€ EU und sie kann soviel dazu verdienen wie sie möchte (zumindest bis die Jüngste 16 ist), was sie allerdings nicht tut. Sie bekam bis auf die Küche den kompletten Hausstand und bereits 6500,-€ Zugewinnausgleich. Im August kommen nochmal ca. 15.000,-€ dazu.
Darüber hinaus habe ich ihr Ende April noch 80,-€ "geschenkt". Sie bekam die Rückzahlung der Nebenkosten unseres gemeinsamen Wohnsitzes, von der mir vertraglich die Hälfte zusteht. Das "Geschenk" war allerdings damit verbunden, dass sie den Kindern neue Schuhe kauft. Die Kleine hat inzwischen Schuhgröße 38, rennt aber noch mit 36-Schuhen rum, was ja nun nicht gerade gesundheitsförderlich ist. Seitdem sind fast zwei Monate vergangen und unsere Tochter hat immer noch keine neuen Schuhe! Da die KM nicht arbeitet, hat sie die notwendige Zeit und mit dem Unterhalt auch das Geld, um ohne Probleme mal einkaufen zu gehen. Sie macht es aber nicht!
Und nun? Wer ist denn nun die Kontrollinstanz, damit unsere Tochter nicht irgendwann mit Folgeschäden wg. zu kleiner Schuhe zu kämpfen hat?
Mein Anwalt hat nur mit den Schultern gezuckt, als ich ihn darauf ansprach. Da könne man(n) halt nichts machen, außer ich kaufe ihr die Schuhe.
Als Unterhaltspflichtiger hat man überhaupt keine Rechte. Selbst wenn die KM den kompletten Unterhalt nur für sich ausgeben würde, gibt es so gut wie keine Möglichkeit, dagegen anzugehen. Erst wenn die Kinder unterversorgt und gefährdet sind, kann das JA eingreifen.
Viele Grüße
Papa9092
Hallo Papa,
dann mach doch einen eigenen Topic auf und kaufe mal fix ein Paar Schuhe. Wärst nicht der einzige. Mit beidem.
Gruss,
Michael
@ Lausebackesmama
Also,
Einkommen = 1080 Euro Netto
Miete = 250 Euro
Ergebnis : 1320 Euro
Und nun ?
@ sky
Ich kann verstehen dass dich das stört, ich kenne meine Ex nur und wie Sie mit Geld umgeht...
Deshalb bin ich vorsichtig.
Hallo baeckerjunge!
Ohne mich damit zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen möchte ich behaupten, dass Du mit gutem Gewissen die Miete angeben kannst und trotzdem im untersten Bereich der Tabelle bleibst und damit den minimalsten Zahlbetrag zu leisten hast, das dürften ab Juli 192 Euro sein nach DT bzw. 171 Euro nach BT.
Schummeln lohnt also nicht.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
jetzt am Wochenende hatte ich endlich Zeit mir um die Sachen zu kümmern.
Durch Zufall habe ich folgende Datei gefunden:
http://www.justiz.nrw.de/pdf/ddorf_tabelle.pdf .
Dort ist die Grenze 1300 Euro, ich hätte demnach 20 Euro mehr.
Ist die verlinkte pdf Datei korrekt ?
gruß bäckerjunge
Moin,
das ist die bis 30.06.2005 gültige DT. Die aktuelle, als auch die bisherige, gibt's hier im Download.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Okay, ich hab die Sachen ans JU geschickt, nun warte ich mal ab.
Allerdings habe ich bei eigenen Nachrechungen festgestellt, dass ich zwischen Unterhaltsstufe 1 und 2 schwanke.
Dies kommt dadurch, dass Ich jede Nacht (in der Nachtschicht) die ich arbeite extra sueuerfreies
Nachtgeld bekomme. Wenn ich nun ich glaube eine Woche pro Monat krank bin oder Urlaub habe,
bin ich Stufe eins ansonsten Stufe 2.
Wie wird bei solchen Fällen vorgegangen ?
Moin,
letztlich ist es vom Zahlbetrag her egal, ob du in Einkommensgruppe 1 oder 2 landest. Relevant ist es nur für den Anteil des dir zustehenden KG und somit (noch) für die ESt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
hier der der aktuelle Zwischenstand:
Der KU wurde korrekt berechnet und zu meinem bedauern hat die KM beim
hiesigen Jugendamt Bestandschaft beantragt.
Nach dem ich nun schon einmal persönlich beim Beistand im Jugendamt
war und mehrfach mit ihm telefoniert habe, kann ich jedem unterhaltspflichtigen
Vater nur empfehlen eine guten Kontakt zum zuständigen Beistand aufzubauen.
Dies erleichert einiges 😉
