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Abi-Fahrt

 
(@robo66)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

meine Tochter (17 1/2) und mein Sohn (19) werden in 2013 die Schule mit Abitur abschließen. Im Mai steht damit die "obligatorische" Abifahrt an.

Gestern teilte mit meine Tochter per SMS mit, dass sie mit ihrer Mutter beschlossen haben, dass jedes Elternteil die Hälfte zu tragen hat. Ich habe
spontan zu meiner Tochter am Telefon gesagt, dass ich hierzu nicht bereit bin. Wenig später erhielt ich dann eine SMS von ihr, dass sich dann ein Anwalt zu diesen Thema mit mir in Verbindung setzen würde.

Ergänzend muss ich dazu erwähnen, dass meine Kinder zu Weihnachten von meinen Eltern und meinem Onkel Geldbeträge zur freien Verfügung geschenkt bekamen, die für die Abifahrt ausreichen würden. Vermutlich würden sie dieses Geld aber lieber anderweitig verbrauchen.

Inwieweit fällt eigentlich eine Abifahrt, die ja bekanntlich den Charakter einer privaten Urlaubs- und Vergnügungsfahrt hat, unter das Thema Mehrbedarf?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 00:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi robo,

bei der Minderjährigen ist das Geldvom laufenden KU anzusparen. Das würde ich der Tochter auch so mitteilen.

Beim Volljährigen sind ja beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. Sollte das noch nicht der Fall sein, wäre das ein gegebener Anlassdie KMmal darauf hinzuweisen, dass du dann eben mal überprüfen müßtest, inwieweit sie ihrerPflicht ebenfallsnachkommt.Im ünbrigen wäre auch hier vom laufenden KU anzusparen.

GrußTIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 00:39
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Moin Robo,

Es gibt zu dem Thema "Klassenfahrten" verschiedene Ansichten und Rechtsprechungen. In dem Fall würde ich das Schreiben des Anwalts abwarten.
Ich zitiere hier bafoeg-aktuell:
Bei den Fällen Internat, Klassenfahrt, Kommunion/ Konfirmation sowie Schüleraustausch entscheiden die Familiengerichte danach, ob der Kindesunterhalt nach den Stufen 1-5 oder nach einer höheren Stufe der Düsseldorfer Tabelle » gazahlt wird. Bei den Fällen der Stufen 1-5 ist der Unterhalt deutlich geringer, daher sind diese Kosten eher als Sonderbedarf anzusehen.

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/sonderbedarf.html

Ich denke nicht, dass die Kinder ihre Klassenfahrt selbst finanzieren müssen. Zumal die "Geldgeschenke" zu Weihnachten ja auch nicht dafür vorgeehen sind (es sei denn die Verwandten haben diesen speziellen Verwendungszweck bei der Übergabe fixiert).

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 03:06
(@robo66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

grundsätzlich halte ich eine Beteiligung beider Elternteile für richtig. Bei einer Abifahrt handelt es sich aber m.E. nicht um eine reguläre Klassenfahrt, die eine Schulveranstaltung darstellt, sondern eher um einen privat organisierten Urlaub, bei dem pädagogische Aspekte oder die Stärkung der Klassengemeinschaft im Vordergrund steht.

Es geht mir hier aber auch sehr um die Art und Weise. Es wird nicht gefragt, ob ich mich beteiligen könnte, geschweige das Wort "bitte" verwendet, sondern ich werde informiert, dass es so beschlossen wurde.

Ich denke nicht, dass die Kinder ihre Klassenfahrt selbst finanzieren müssen. Zumal die "Geldgeschenke" zu Weihnachten ja auch nicht dafür vorgeehen sind (es sei denn die Verwandten haben diesen speziellen Verwendungszweck bei der Übergabe fixiert).

In der Vergangenheit (insbesondere auch zu der Zeit, als wir noch eine "intakte" Familie waren) bestand immer Einigkeit darüber, dass die eher überdurchschnittlich ausfallenden Geldgeschenke meines Onkels auch bei der Finanzierung von Schullandheim, Musikschule verwendet werden.

Viele Grüße
robo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 09:41
(@robo66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei dem pädagogische Aspekte oder die Stärkung der Klassengemeinschaft im Vordergrund steht.

..... NICHT im Vordergrund steht ...

Im Eifer des Gefechts habe ich hier etwas vergessen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 09:44
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo robo66,

du siehst das, denke ich ganz richtig. Ich weiß nun natürlich nicht, wie das genau an der Schule deiner Kinder organisiert wird. An mittlerweile vielen Schulen, auch an der, an der ich tätig bin, ist die Abifahrt seit langem schon keine Schulveranstaltung mehr, sondern eine von Schülern selbst organisierte Vergnügungsreise, in die weder Schule noch einzelne Lehrkräfte involviert wären. Also rechtsanwaltlich unterstützte Forderungen kannst du getrost ignorieren.
Gegenüber den Kindern würde ich auch gar nicht juristisch argumentieren.

Es geht mir hier aber auch sehr um die Art und Weise. Es wird nicht gefragt, ob ich mich beteiligen könnte, geschweige das Wort "bitte" verwendet, sondern ich werde informiert, dass es so beschlossen wurde.

Genau das würde ich Ihnen auch so mitteilen. Genau wie du würde ich mich weigern, mich auch nur mit einem Cent zu beteiligen, wenn ich von meinen Kindern auf diese Art und Weise angegangen worden wäre. Aber die jungen Erwachsenen sollen auch auch verstehen lernen, dass es auch anders ginge....
Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 10:34