Abgetrennt von &quo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abgetrennt von "Ehegattenunterhalt"

 
(@tools)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

Ich schiebe den Beitrag noch mal nach oben, weil ich mit derselben Unwissenheit konfrontiert bin.

In der Trennung wurde sich über eine Stufenklage verglichen. Der Text ist wie beim Treaderöffner ähnlich.

Mangelfall.. ermittelt wurde ein Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt in xxx Höhe.
Keine zeitliche Begrenzung, oder Anlehnung an die DDT.

Weder im Scheidungsurteil noch in dem Protokoll zur Scheidung, wird auf den Vergleich in irgendeiner Art Bezug genommen. Die Scheidung war 10 Wochen nach der Unterhaltsklage.
Eine Scheidungsfolgevereinbarung wurde nicht geschlossen.
Zum Zeitpunkt der Scheidung war das Kind 16 Jahre alt.

Also, ich habe 12 Wochen nach Rechtskraft der Scheidung den Text auf dem Überweisungsträger, der auf  EU xxx /KU xxx lautete, in KU xxx geändert. An der Gesammtsumme habe ich nichts geändert, um nicht später  voll gegen die Wand zu laufen.

Mir wurde gesagt, in der Trennung kann nur über Trennungsunterhalt verhandelt werden, auch wenn er als Ehegattenunterhalt im Urteil auftaucht. Mit dem Tag der Scheidung verliert der Vergleich, was den Ehegatten/Trennungsunterhalt angeht, seine Grundlage. Der KU aus dem Vergleich ist weiterhin gültig.

Die Stunde der Wahrheit dürfte mich im Herbst treffen. Spätestens dann, wenn das Kind im Dezember 18 Jahre alt wird und keine Ausbildung gefunden hat. Die Kürzung in dem Kindesunterhalt, der auch rechnerisch gegen Null gehen könnte, dürfte meine EX auf den Plan rufen, da sie und die HARZ4 Behörde, von einem nachehelichen Ehegattenunterhalt ausgehen.

Gruß
Tools
_________________________
Anm.: Forenrgel Nr. 5 beachten!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2008 05:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Abgetrennt von Ehegattenunterhalt

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2008 09:26