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Abgetrennt: Unterhaltsfrage

 
(@papaschlumpf)
Schon was gesagt Registriert

@ alle:

Ich bin neu hier und muß mich erst einfinden ...

Betgreffs der Umgangskosten bin ich der Meinung, dass diese UNBEDINGT vom Brutto abgezogen werdem müssen, bevor irgendein Unterhalt berechnet wird. Warum? Bei der Trennung wird vom Gericht quasi ein Kassensturz gemacht bei dem grundsätzlich alle Einkünfte berücksichtigt werden. Der Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil ist für die Kinder wichtiger als für den besuchten Elternteil. Und letztenendes sind beide Elternteile gleichemaßen dem Wohl des/der gemeinsamen Kinder verpflichtet. Leider scheint diese Perspektive aus Sicht der Kinder sich in Deutschen Gerichten noch nicht vorgestellt zu haben, denn als ich dies meinem Richter mitteilte, schien dieser ziemlich überrascht. Insgesamt wünsche ich mir, daß diese Gesellschaft etwas mehr im Interesse der Kinder handelt. Ich möchte nicht die emotionalen Verletzungen bei den Lebenspartnern verniedlichen, doch handelt es sich in jedem Falle um halbwegs erwachsene Menschen. Die Kinder haben bei dem entstehenden Gefühlschaos nichts aber auch garnichts entgegenzusetzen. Ich habe beide Scheidungen, die meiner Eltern und meine eigene, noch gut in Erinnerung.

Zum Thema EU und Gerechtigkeit hier meine Story:  Ich zahle seit jener Verhandlung, bei der ich mich gefühlt habe, wie ein Stück Vieh auf der Schlachtbank  und alle incl. meiner Anwältin saßen wie die Geier um mich herum, rund 1000,- € EU. Meine EX hat dann mit KGKU und EV runde 2.5 k€ - das ist mehr, als wir vor der Trennung zusammen hatten. Meine Anwältin hat sich schlicht und ergreifend um nichts gekümmert als Ihre Gebühren  😡    (Ich zufällig das Glück, durch die Trennung eine Stelle im Ausland annehemen zu können (was meine EX zuvor bei anderer Gelegenheit abgelehnt hatte) und dadurch nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit plötzlich ein etwea doppelt so hohes einkommen. Daß bei der Berechnung das "Eheübliches Einkommen" vorausgestzt werden hätte müssen hat sie schlichtweg verpennt - oder hat sie gedacht laß den mal bluten, der hats ja?  :gunman:    Wie auch immer, jetzt sitze ich mit dem Urteil (die Berufungsfrist hat sie nähmlich auch noch vertrödelt).

Es geht hier nicht darum, daß ich nicht für meine Kinder aufkommen möchte - wenn´s nach mir ginge wären sie bei mir - ich weigere mich nur für die KM und deren Stall aufzukommen. Es scheint nämlich, daß sie - aus Peru stammend - ihre Geschwister (2) nach Italien und Spanien eingeschleust hat.  😡  Ich würde daher einen Verwendungsnachweis des Unterhalts daher durchaus begrüßen.  :thumbup:

Meine aktuelle Frage nun lautet: Wie lange muß ich noch EU zahlen? Was kann ich tun, um eine neue Gerichtsverhandlung herbeizuführen (außer zu kündigen)?  😉

Cheers, Rupert

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2006 01:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ursprung: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6674

Bitte Board-Regeln beachten (Nr. 5).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2006 01:37
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Betgreffs der Umgangskosten bin ich der Meinung, dass diese UNBEDINGT vom Brutto abgezogen werdem müssen, bevor irgendein Unterhalt berechnet wird.

Ich hoffe, du meinst vom Netto.

Der BGH sagt hierzu, dass bei sehr hohen Kosten der Selbstbehalt entsprechend zu erhöhen ist. Ich bekomme so für meine sehr langen Autofahrten 9cent/km; das dürfte die Kosten einer Mofa wiederspiegeln, denke ich.

Zum Thema EU und Gerechtigkeit hier meine Story:  Ich zahle seit jener Verhandlung, bei der ich mich gefühlt habe, wie ein Stück Vieh auf der Schlachtbank  und alle incl. meiner Anwältin saßen wie die Geier um mich herum, rund 1000,- € EU.

Sollen wir Dir helfen oder willst Du getröstet werden?

Meine Anwältin hat sich schlicht und ergreifend um nichts gekümmert als Ihre Gebühren

Gebühren sind ihr Ding. Kontrolle unterliegt Dir. Warum hast Du nicht gewechselt? Warum hast Du nicht die Berufung angestrengt?

Daß bei der Berechnung das "Eheübliches Einkommen" vorausgestzt werden hätte müssen hat sie schlichtweg verpennt - oder hat sie gedacht laß den mal bluten, der hats ja?  :gunman:    Wie auch immer, jetzt sitze ich mit dem Urteil (die Berufungsfrist hat sie nähmlich auch noch vertrödelt).

Du hast getrödelt. Und dein aktuelles Einkommen ist ehebedingt, da es in der Ehe vorauszusehen war, dass Du jetzt richtig Reibach machst. Was Du vor ein paar Jahren verdient hast, interssiert niemanden.

Meine aktuelle Frage nun lautet: Wie lange muß ich noch EU zahlen? Was kann ich tun, um eine neue Gerichtsverhandlung herbeizuführen (außer zu kündigen)?  😉

Ich glaube, Du kannst nur eine Abänderungsklage versuchen; genau weiss ich das aber auch nicht.

Aber mal so nebenbei. Du erzählst mir die ganze Zeit von Geld und Ausland. Siehst Du Dein(e) Kind(er) denn auch?

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 12:33