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[abgetrennt] Rückkehr nach Deutschland; geringer KU, Unterhaltspflichtverletzung

 
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

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Hallo,

ich habe ähnliche Situation wie cicero, deswegen stelle ich mal die Frage hier.

Mal angenommen, der Vater würde aus dem Ausland einen KU zahlen, aber deutlich weniger als in D betitelt. Sagen wir mal ein Drittel oder noch weniger. Ausserdem hat der Vater noch TU-Schulden, betitelt.

Wie wahrscheinlich ist die Strafverfolgung nach §170 in diesem Fall? Ändert sich etwas grundsätzlich, wenn man den letzten Job in D selbst gekündigt hat?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 22:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Kommt darauf an, welches Ausland der Vater gewählt hat. Allgemeingültige Aussagen sind hier äusserst schwierig, ohne die konkreten Umstände zu kennen.

Aber: Wer ist "man"? Ich meine den "man", der gekündigt hat. Falls es der "man" ist, welcher jetzt im Ausland lebt, halte ich es für verdammt voarausschauend, sein Arbeitsverhältnis in D. zu kündigen (auch, wenn "man" es selber tut). Nur der
Zumal der engere Sinn hinter §170 StGB auch belegt werden muss (Absichtsnachweis über niedere Beweggründe).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 01:35
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,

danke für die Antwort.

das Ausland = Ost-Europa, nicht-EU
man = Vater. Also Vater kündigt seinen relativ gut bezahlten Job und geht ins Ausland (wo er 50% seines Lebens verbracht hat). Würde z.B. ein alleinstehender pflegebedürftiger Vater dort von den "niederen Motiven" etwas ablenken?

Ansonsten verstehe ich deinen Standpunkt und kann mir gut vorstellen was der Tatrichter in meinem Fall denken würde  😡

Trotzdem die Frage: ich gehe ins Ausland und zahle von dort den mindest-KU gemäß DT. Betitelt wurden ca. 100€ mehr. Ausserdem wird es wahrscheinlich noch Gerichtsbeschluss wegen dem Sonderbedarf geben. Und TU-Schulden.

Muß ich die Anwendung von §170 befürchten?  Ich habe nicht vor zurückzukehren, kann aber nicht ausschliessen das ich hin und wieder nach D zur Besuch kommen werde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 20:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn der Vater den Mindest-KU zahlt halte ich es für unwahrscheinlich, dass er hierbei nach Strafprozessordnung im Ausland verfolgt werden würde. Gerade in solchen Fällen, wo enorme Kosten bei der Rechtsverfolgung entstehen würden, wird das öffentliche Interesse besonders hoch gelobt. Anders gesagt, es existiert kein öffentliches Interesse. Die Existenz des Kindes nach deutschem Gesetz ist gesichert - alles andere ist für den Staat so gut wie uninteressant. Das wird mehr oder weniger Dein Privatvergnügen sein, die Ansprüche von Kind und Dir auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2011 11:24