Hallo an die Profis,
ich habe eine große BITTE, da ich selber nicht im Stande bin mir ne verlässliche Mangelfallberechnung zu machen. Ob das mal jemand durchrechnen kann??
Ich habe drei Kinder im Alter von 5,7,12. Für meine Große (12), soll ich Unterhalt ab dem 1.1.2010 laut dyn.Titel mit 94,2% nach Stufe 3 zahlen (310,-€).
Mein Einkommen beträgt 1420,-€ netto, da ich ab dem 1.3.2010 gottseidank wieder arbeiten darf. :thumbup:
Nun sind in der Berechnung für meine Große meine zwei jüngeren noch nicht drin. Kann mir jemand das mal ausrechnen?
Ich will dann auch demnächst meinen Titel ändern lassen, was wahrscheinlich nur über ne Klage gehen wird, da sich meine EX sehr bockbeinig stellt und entfernt jeglicher Realität lebt. Und dazu brauche ich verlässliche Zahlen, damit ich was in der Hinterhand habe, falls es wieder zu den üblichen Beschwichtungsversuchen seitens des Amts kommt.
besten Dank im vorraus
Grüße von Urtyp
Hallo Urtyp,
Im Prinzip musst du den regulären Anspruch der 3 Addieren und in Relation zu dem Verfügbaren Einkommen stellen.
Mit dieser Quote multiplizierst du den jeweiligen Anspruch.
Kind 1 = 334,-
Kind 2 = 272,-
Kind 3 = 225,-
Summe: 831,-
Dein verfügbares Einkommen oberhalb deines SB von 900,- beträgt aber nur 520,-
520 / 900 = 0,58
Mit diesem Faktor werden die obigen Beträge multipliziert.
334 * 0,58 = 193,-
272 * 0,58 = 157,-
225 * 0,58 = 130,-
Summe: 520,- Passt!
Du könntest auch warten bis das jüngste 6 wird. Dann verschiebt sich die Quote etwas und du vermeidest, dass du das dann wieder alleine tragen musst.
Denke auch daran, dass du ein 12tel deines Jahreseinkommen zugrunde legen musst und ggf. noch zusätzliche Altersvorsorge und Spesen abrechnen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Herzlichen Dank, für die schnelle Hilfe.
Bin dann mal auf das Amt und den Anwalt gespannt und wie sich das ganze entwickeln wird.
MfG
Moin Urtyp,
für solche Aufgabenstellungen gibt es Unterhaltsrechner wie >>>DIESEN<<<.
Bei Deinem Einkommen wirft dieser diese Zahlbeträge aus:
Alle Unterhaltszahlungen betragen : 828
Die Verteilungsmasse ( Einkommen abzüglich Selbstbehalt) beträgt : 449
Der Unterhaltsanspruch für 1. Kind; beträgt 317 zu zahlen sind nur 122
Der Unterhaltsanspruch für 2. Kind; beträgt 364 zu zahlen sind nur 147
Der Unterhaltsanspruch für 3. Kind; beträgt 426 zu zahlen sind nur 185
Der Unterschied zu Beppos Rechnung liegt vermutlich darin, dass das Programm noch eine Pauschale von 71 EUR für berufsbedingte Aufwendungen in Anrechnung gebracht hat, aber die Richtung und Grössenordnung ist dieselbe und der Unterschied nur ein paar EUR.
Was mich allerdings noch interessieren würde: Warum kommen die beiden jüngeren Kinder in den bisherigen Berechnungen nicht vor? Die sind angesichts ihres Alters ja nicht erst gestern vom Baum gepurzelt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ein Unterschied ist auch noch, dass Brille richtigerweise die Tabellenbeträge der DT gequotelt hat und ich die Zahlbeträge, nach Abzug des KG.
Dieses ist aber falsch, weil dadurch auch das KG gequotelt würde.
Der Unterschied ist aber auch nicht groß.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
@ Brille, das mit meinen zwei Jüngeren liegt daran, dass ich seinerzeit die Urkunde als Selbständiger unterschrieben habe und meine jüngste noch nicht geboren war. Es kommt noch hinzu, das ich bis jetzt so dumm war und es als gegeben hingenommen habe, was mir das JA geschrieben hat. Zudem wollte ich nicht das mir die Differenz immer als Schuld aufläuft, weil ich mich nun auch im inso befinde, deswegen zahlte ich immer den vollen Unterhalt trotz meiner zwei kleinen. Damit ist nun Schluß. Ich bete nur das wenn ich vor Gericht klage , diese auch erfolg haben wird. Ich bin nicht zahlungsunwillig sondern zahlungunfähig aufgrund meines geringen (aber der Wirtschaft in D und dem Beruf entsprechend) Einkommens. Nur geht das in die Köpfe meiner :gunman: Ex und den :gunman: JA Bearbeiterinnen nicht rein. Soll mir mal einer von denen zeigen wie man aus einem Eimer mit 5 Äpfeln drin 10 Äpfel holen soll.
Dennoch Danke euch beiden für die Berechnung des ganzen.
MfG
Hallo,
hier mal der Stand der Dinge.
Habe nun die Mangelfallberechnung vom JA und zahle 180,- mtl.. Da ich im Gespräch mit der SB heraushören konnte das meine EX absolut gegen eine freiwillige Änderung des Titels ist, werde ich auf Änderung klagen. Einen Termin beim Anwalt habe ich nächsten Dienstag und hoffe nur das der Herr Rechtsverdreher auf meiner Seite steht und nicht gegen mich schießt.
Über den weiteren Verlauf und deren Folgen halte ich euch auf dem laufenden.
Grüße
Hallo und guten Morgen,
War nun gestern beim Anwalt, scheint ganz ok zu sein der Typ. Habe ihm den Fall geschildert.
Er will es erstmal auf die freundliche Art versuchen, d.h. er setzt ein Schreiben auf, in dem meine Ex gebeten/aufgefordert wird endlich Vernunft anzunehmen und mir immer Ende des Jahres ein Bestätigungsschreiben aushändigenn soll, was mir wiederum bestätigt das mit den geleisteten Unterhaltszahlungen (Mangelfall) der U-Anspruch für das Jahr abgegolten ist. Sollte sie das nicht tun, wollen wir es riskieren und bei Gericht Klage einreichen. Frist ist Ende Mai, spätestens dann gibts was neues vom Anwalt.
Bis dahin ciu
