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Abgetrennt: KU geht vor Selbstbehalt ?

 
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich muss mehr unterhalt zahlen und bin somit unter meinem selbstbehalt,

als antwort bekam ich das kindesunterhalt vor dem selbstbehalt liegt.

hauptsache die frau lebt wie gott in frankreich.

mfg steffen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 17:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo steffen,

als antwort bekam ich das kindesunterhalt vor dem selbstbehalt liegt.

Wer hat das gesagt?

Der SB hat dir zu bleiben und könnte nur im Rahmen einer Pfändung unterschritten werden, da dann ja andere Freigrenzen gelten. ODer bist du arbetislos, dann vermidenrzt sich der SB auf 770 €.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 17:16
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

bei mir ist es so, ich zahle meinen unterhalt schon immer und das sind für meine 2 Mädels 354,00 euro

da meine große jetzt 6 jahre alt geworden ist bekamm ich vom ja ein schreiben wo drinn stand das es

ab dem 1,1.2008 einen höheren mindestunterhalt gibt.

von 177,- euro auf 202,_euro.

das ja hat einfach so entschieden ohne mich zu prüfen dabei mussete ich erst vor 2 monaten

bei der arge alles offenbaren wo herauskam das es mir zz nicht möglich ist mehr zu zahlen

als das bisherige von 177euro pro kind.

wenn die arge so entscheidet da meine ex von da aus ihr geld bekommt und das ja anders dann frage ich mich.

meine kinder leben in eisenach und ich in Bad hersfeld, angeblich hätte ich auch wenn ich im "westen" lebe nur anspruch auf den mindestsatz vom "osten" da meine kinder dort leben.

ich verdiene 1200 netto mit nachtschicht zuschlag und überstunden  manchmal auch nur 1000 euro und soll jetzt für die kleine 202 euro und für meine große 245 euro zahlen.

das ja sagte es zu mir wo ich stellung nehmen wollte.

steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 17:41
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

m.E. ist Osten und Westen nach der neuen Unterhaltsreform gleich.

Dir steht somit ein SB von 900,00€ zu. Solltest Du darunter liegen, da der Kindesunterhalt dementsprechend tituliert ist, wäre ein Abänderungsklage angebracht.

Wenn Du den KU in voller Höhe weiter bedienst, hast Du Anspruch auf Sozialleistungen (Sozialgeld).

Gruß

Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 17:57
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

wie ist das , ich muss bis morgen zum jugendamt und soll die neuen urkunden unterschreiben,

muss ich das so akzeptieren ich hoffe nicht.

nehme morgen das schreiben von der arge mit wo es schwarz auf weiß steht es nicht mehr geht.

was gebt ihr mir für einen rat, bin für alles dankbar.

steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 18:06
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Du wirst gar nichts beim Jugendamt unterschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Such Dir erst einmal einen Anwalt und lass Dich beraten.

Gruß

Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 18:11
(@snipersteffen07)
Schon was gesagt Registriert

danke für die schnelle antwort,

genau das werde ich machen.

bis später

gruß steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 18:21