Abgetrennt: KU bere...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abgetrennt: KU berechnen

Seite 2 / 2
 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Lebensversicherung wird abgezogen, aber nur soweit sie 4% vom Brutto nicht übersteigt.

Bei einer Mangelfallberechnung könnte sie bei gerichtlicher Klärung auch außen vorgelassen werden.

Und nochmal kurz dazu:

ufpassen das sind lächerliche 10000 wenn überhaupt, davon noch  die hälftige Gebühr vom Notar ist noch zu bezahlen.

Eigentlich hab ich mich mit der Ex Frau darauf geeinigt dass ich für die summe kein Unterhalt zubezahlen ist also 10000/440 22,7 Monate.

Das kannst du mit deiner Exfrau so ausmachen. Ist aber dann die Frage, wie das bei der Berechnung für dein "neues" Kind zu Buche schlägt

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei einer Mangelfallberechnung könnte sie bei gerichtlicher Klärung auch außen vorgelassen werden.

Ja, das

Alternativ könnte man Dir an die Berücksichtigung der AV gehen... ggf. auch der berufsbedingten Aufwendungen.

hab ich auch schon befürchtet.

Ich denke mal, dass es dem Rittmeister hier ans Eingemachte geht. Da ist Finanzplanung und Optimierung wohl anzuraten...

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:26
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Ach so! :redhead:Die Altersstufen hab ich irgendwie für jedes Jahr die neue im Hinterkopf gehabt.4.5.6.usw

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 20:42
Seite 2 / 2