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Abgetrennt: Kindesunterhalt bei 1.300 netto

 
(@andyla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich komme mit der ganzen sache irgendwie nicht klar vieleicht kann mir ja hier wer helfen. Ich verdiene 1300euro brutto vieviel müsste ich zahlen da es mein erstes kind ist weil das wird in der düsseldorfer tabelle nicht gezeigt da geht es erst bei 1500netto los. Danke schonmal Gruss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2010 00:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*abgetrennt*

Moin,

die Düsseldorfer geht nicht bei 1.500 los (>hier<). Sie startet mit der Angabe "bis 1.500", womit die Einkommen von Null Euro bis Eintausenvierhundertneunundneunzig Euro abgedeckt sind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2010 00:53
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Dein Zahlbetrag bei ca. 969,00€ bereinigten Netto wären theoretisch 69,00€. Der Mindestunterhalt liegt jedoch bei 317,00€ abzüglich hälftiges Kindergelt.
Die lieben Richter usw. versuchen Dir den Mindestunterhalt mittels fiktiver Einkommen reinzuwürgen (ebenso das JA).

Mein Tipp an Dich...versuche eine gütliche Einigung und dann musst du schauen, dass du Dein Einkommen etwas real erhöhst.

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2010 15:27
(@andyla)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiss nicht kann sein das ich es verpasst habe. Ich hatte gefragt ob jemand weiss vieviel man zahlen muss wenn man nur 1300brutto bekommt denn die tabelle beginnt erst bei 1500netto wer echt toll wenn mir jemand helfen könnte. Das ist mein 1 kind gruss Andreas.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 19:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Andreas!
Die antwort wurde Dir bereits **hier** vor ein paar Tagen gegeben!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 19:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*erneut abgetrennt*

Mach dich bitte mit den Forenregeln vertraut.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 20:40