Ich habe für den Januar Unterhalt nach alter Tabelle abzüglich neuer Kindergeldsätze gezahlt.
Ich erhielt heute folgende Mail von der KM:
"Bis Freitag keine Nachzahlung = Pfändung - also überleg dir gut, was du tust
und an welchen Stelle du trotzig Korinthen vor dich hinkackst..."
(hehe: Adrenalin pur!!!)
Wie sind denn eigentlich die geltenden Fristen für eine Nachzahlung. Ich dachte eigentlich eher an 2 Wochen als 2 Tage. Wie seht ihr das?
Moin,
Unterhalt nach alter Tabelle abzüglich neuer Kindergeldsätze gezahlt.
naja, sich aus beiden Systemen das jeweils Beste herauszupicken (und damit die grundsätzliche Kenntnis der neuen Gegebenheiten zuzugeben) war vielleicht nicht besonders clever. Man kann sich dann zumindest nicht auf Unwissen oder ein Versehen herausreden.
Eine Pfändung wird da teurer als der (vermeintlich) eingesparte Unterhalt.
Just my 2 cents
Martin
(der es für sinnvoller hält, die Ex da zu ärgern, wo es sich lohnt und kein Eigentor wird)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
"Bis Freitag keine Nachzahlung = Pfändung - also überleg dir gut, was du tust
und an welchen Stelle du trotzig Korinthen vor dich hinkackst..."
Hallo,
Antwort:
----
Pfändung => Jobverlust => gar kein Unterhalt mehr. Also überleg' dir gut was du tust.
Sobald die neue Düsseldorfer Tabelle offiziell ist, veranlasse ich die Korrekturbuchung.
----
/elwu
Hiho,
muhahaha... das kenn ich doch alles irgendwoher .... :rofl2:
Aber ernsthaft, ich habe es jetzt auch erstmal so gemacht - Betrag nach alter Tabelle ausgerechnet, da der Vergleich seit 31.12.2009 beendet ist... ( juhuuu !!!? )
Da die neue Tabelle wohl erst am 6. oder 7. Januar präsentiert wird, zahle ich die schlussendliche Differenz dann einen Tag später nach.
Ich denke auch, die BIG POINTS zählen. Auch wenn das gegenseitige Ärgern vielleicht manchmal verlockend sein mag, so kriegt man solche Dinge mit Sicherheit irgendwann - und sei es in 20 Jahren - zurück ... mit Zins und Zinseszins.
Habe immer noch keine Post bekommen von der Gegenseite - und damit ist der Unterhalt für den Januar vermutlich schon mal für mich eingesackt.
Wünsche euch allen ein gutes Jahr !
Gruss -
Gerald
Hallo!
Ich habe für den Januar Unterhalt nach alter Tabelle abzüglich neuer Kindergeldsätze gezahlt.
Einerseits hast du es geschafft den § 66 EStG mit dem neuen KG anzuwenden - anderseits aber nicht den neuen UH nach: § 1612 a BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG auszurechnen -
obwohl beide §en zum gleichen Zeitpunkt geändert wurden.
Wie sind denn eigentlich die geltenden Fristen für eine Nachzahlung. Ich dachte eigentlich eher an 2 Wochen als 2 Tage. Wie seht ihr das?
Die Frist findest du in den Titel mit welchen die KM pfänden kann.
Pfändung => Jobverlust => gar kein Unterhalt mehr. Also überleg' dir gut was du tust.
Muss ja nicht gleich eine Lohnpfändung sein - eine Kontopfändung ist auch sehr unterhaltsam. Stehst irgendwo in der Gegend, oder an der Kasse und nichts geht mehr. Konto kann dann bis zu 14 Tage dicht sein und du kannst zum Gericht laufen, um überhaupt einen Euro zu bekommen.
Habe immer noch keine Post bekommen von der Gegenseite - und damit ist der Unterhalt für den Januar vermutlich schon mal für mich eingesackt.
..... und wahrscheinlich ein neuer Titel für die Kinder.
Wie Martin schrieb, es ist nicht gut, den Vorteil zu benutzen und den Nachteil nicht zu berechnen - besonders weil keiner nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, sondern nach § 1612 a BGB.
Ein kurzer Anruf bei der KM würde hier vieles erleichtern!
Grüße,
kosmos
Hallo,
Unterhalt nach alter Tabelle abzüglich neuer Kindergeldsätze gezahlt
und da wunderst du dich über
überleg dir gut, was du tust
und an welchen Stelle du trotzig Korinthen vor dich hinkackst...
:question:
War ja auch völlig unbekannt, dass die DTab 2010 neu kommt, gell? Und dass Erhöhungen von 13% und mehr kommen, nicht wahr? Und da zahlst du erstmal weniger?
Du musst viel Energie für derlei Sticheleien haben. Ich würde nicht wollen, dass die Mutter meines Kindes diesem mit Fug und Recht erzählen kann, was für ein kniepiger Sack der Papa doch war. 😡
Die Ungerechtigkeit dt. Unterhaltsrecht ist ein anderes Thema.
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo zusammen,
War ja auch völlig unbekannt, dass die DTab 2010 neu kommt, gell? Und dass Erhöhungen von 13% und mehr kommen, nicht wahr? Und da zahlst du erstmal weniger?
Ganz so einfach liegen die Dinge leider doch nicht. Ende letzten Jahres hat sich die Regierung in Presse, Funk und Fernsehen zwar lautstark feiern lassen wegen der Wohltaten "höheres Kindergeld" und "höherer Kinderfreibetrag" (und normalerweise weiß ein Unterhaltszahler, dass er das halbe Kindergeld abziehen darf, und demnach auch die Hälfte der Erhöhung). Welche Auswirkung der höhere Kinderfreibetrag auf die Höhe des Unterhalts hat, das hat dieselbe Regierung in der Öffentlichkeit dagegen peinlichst zu erzählen vermieden. Und wenn wir uns an die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ein Jahr zuvor erinnern: Zumindest in einigen Alters-/Einkommensgruppen führte damals das erhöhte Kindergeld dazu, dass man zwei oder drei Euro weniger zu zahlen hatte. So ganz unplausibel war die Vermutung also nicht, das erhöhte Kindergeld würde eine verminderte Unterhaltszahlung bewirken.
Versteht mich nicht falsch: Wer sich informiert hatte, der wusste, dass da diese Erhöhung um 13% im Raum stand. Aber es ist schon ein Unterschied, ob man die Information wie beim Kindergeld in jeder Zeitung hinterhergeschmissen bekommt, oder ob man wie bei den erhöhten Unterhaltssätzen aktiv nach dieser Information wühlen muss.
Wirklich angeschmiert sind übrigens jene Leute, die in vorauseilendem Gehorsam tatsächlich die 13% mehr überwiesen haben: Denn die Regelung, dass die Düsseldorfer Tabelle nicht mehr von drei, sondern nur noch von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht, die wurde tatsächlich erst am 6. Januar mit der neuen Düsseldorfer Tabelle bekannt (denn diese Regelung ist ja nicht Gesetz, sondern Auslegung der Oberlandesgerichte) - vorher gab es dazu nur unbestätigte Gerüchte. Wer also für Anfang Januar in gutem Glauben 13% mehr überwiesen hatte, stellte ein paar Tage später fest, dass es nur 5% mehr hätten sein müssen. Viel Spass beim Zurückfordern des zuviel gezahlten Geldes ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Ganz so einfach liegen die Dinge leider doch nicht.
Man muss aber auch nicht jeden Sch... rechtfertigen. Und wir müssen hier wohl kaum über die letzten Geheimnisse der DTab reden, oder? Ich find einfach, die Frau hat Recht. Korinthenkacken. Und dass es dieses Jahr nicht billiger werden würde, war wohl jedem klar. Insbesondere Vätern, die von dem Thema ja wohl sehr betroffen sind und da immer schnell hellhörig werden. 😉
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hi Krishna
Habe schnell die Probe auf's Exempel gemacht, alle meine noch anwesenden Kollegen befragt, wovon zwei selber betroffen sind - von meiner Wenigkeit mal abgesehen. Alle - ausnahmslos - haben lediglich das erhöhte KG wahrgenommen, dessen hälftige Verechnung kennen sie. Selbst auf Nachfrage - der erhöhte KFB ging an ihnen vorbei. Von der Kopplung des KU's an diesen wusste keiner. Max. die DDT war noch ein Begriff - wenn auch mit sieben Siegeln. Mich zumindest überzeugen Malachits Worte - habe das selber zuvor anders gesehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Naja, von Herrn Soyka darf man da schon etwas mehr Aufmerksamkeit erwarten als vom "gemeinen Volk".
Und wenn sie Bedenken bei der Erhöhung der DT hatten, warum haben sie sie dann erhöht?
Davon steht nämlich nichts im Gesetz.
Sie hätten doch die Zeilen 2-x doch einfach so lassen können, wie sie sind, wenn sie der Meinung sind, sie sollten nicht erhöht werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Naja, von Herrn Soyka darf man da schon etwas mehr Aufmerksamkeit erwarten als vom "gemeinen Volk".
Sie hätten doch die Zeilen 2-x doch einfach so lassen können, wie sie sind, wenn sie der Meinung sind, sie sollten nicht erhöht werden.
Das war den Düsseldorfer Richtern wohl zu gefährlich, denn daraus hätte sich in der öffentlichen Meinung der Super-GAU für das System der Unterhaltsmafia entwickeln können. Wenn Soyka & Co die DT ab der zweiten Zeile unverändert gelassen hätten, dann hätte auch dem letzten Idioten in diesem unserem Lande auffallen können, wie sehr die Sache stinkt - weil dann nämlich gerade jene Leute, die selbst nichts zu beißen haben, die volle Erhöhung um 13% aufgedrückt bekommen hätten, während die höheren Einkommen völlig ungeschoren davon gekommen wären.
Und Aufklärung über die Missstände im Familienunrecht ist doch so ziemlich das, was die Unheilige Allianz aus Juristen und Politikern am allerwenigsten brauchen kann, nicht wahr? Dann schiebt man lieber ein bisschen den Schwarzen Peter hin und her - im Moment schiebt die Justiz der Politik die Schuld zu, aber wir wissen alle, dass dieses Spiel in die andere Richtung genau so gut funktioniert. Die Zypresse hatte ja sinngemäß auch schon mal erzählt, wie toll doch ihr Gesetz wäre, und wenn die Richter das nicht anständig umsetzen könnten, dann würde sie sich ihre dreckigen Finger in Unschuld waschen ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Absolut richtig.
Aber das ist was anderes als zu sagen, "sie konnten das ja nicht wissen" oder "das Gesetz hat nichts anderes erlaubt"
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
