Abfindung im Trennu...
 
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Abfindung im Trennungsjahr

 
(@robertk88do)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle,

am 30.06.2010 endet mein 4 jähriger vertrag bei der bundeswehr. mit abblauf dieses vertrages erhalte ich eine abfindung in höhe von 6500 € netto, sowie 7 monate übergangsgebürnisse von monatlich 1200 € netto. ausserdem fange ich ab denn 01.08.2010 eine lehre an, wo ich 420€ verdienen werde. somit habe ich 7 monate lang einen verdienst von ca. 1620 € und dannach halt nur diese 420€ und gegebenfalls noch unterstützung vom staat. ich lebe seit dem 02.10.2009 getrennt von meiner frau und zahle monatlich bei einem gehalt von 2000 € für unsere beiden kinder unterhalt von 500€ insgesamt (aber kein unterhalt an sie, da ich viele ausgaben habe).meine noch-ehefrau geht nicht arbeiten und passt auf unsere 2 kinder auf( 2j. und 1j.) und ist schon richtig scharf auf mehr geld. meine frage lautet, ob ich verpflichtet bin ihr einen teil dieser abfindung zu geben und/oder ich somit höheren unterhalt zahlen müsste. falls ich etwas abgeben muss, was wäre wenn ich es einfach nicht tun würde?? wenn ich zumindest die abfindung einfach abbuche und sage ich hatte schulden oder so. es klingt jetzt grad etwas egoistisch von mir, aber wer meine ex kennen würde, würde meine situation verstehen.

Ich danke für eure zeit und hoffe auf gute antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi robertk88do

Laut ständiger Rechtssprechung im UH-Recht ist eine Abfindung bei anschliessendem geringeren Verdienst so auf die Monate zu verteilen, dass das bisherige Einkommensniveau gehalten wird. Das würde bei Dir nur ein paar Monate vorhalten. Und ich denke, beim Zugewinn würde wahrscheinlich ähnlich verfahren werden. Also brauchst Du keine Notlüge oder sowas. Behalte das Geld und gut ist.
Beim UH für Deine Frau bedenke bitte, dass Du eine gesetzl. Pflicht für UH hast. Wovon lebt sie denn? Und auch nach der Scheidung bekommt sie mit 99,99% Wahrscheinlichkeit Betreuungsunterhalt zugesprochen.

Du schreibst, Du fängst eine Lehre an. Heisst das, dass Du bis jetzt über keinen Berufsabschluss verfügst?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 08.06.2010 18:37
(@robertk88do)
Schon was gesagt Registriert

@oldie: das ich ihr gegenüber unterhaltspflichtig bin, ist mir bewusst. aber wie gesagt, da ich hohe ausgaben habe wurde dieses thema für mich abgeschlossen. sie bezieht geld von der arge und vom staat und halt von mir für die kinder. ja gut wenn das geld aufgeteilt wird, so das ich immer noch was zahlen kann, dann hab ich persönlich keinen wirklichen nutzen von der abfindung. und nein,habe keinen berufsabschluss. wie gesagt war 4 jahre beim bund

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 19:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn das Geld verbraucht ist, sprich Dir dann monatlich weniger als 900€ zur Verfügung stehen, musst Du bei bestehenden Titeln umgehend Abänderung verlangen bzw. sogar Abänderungsklage bei Gericht einreichen. Da es sich bei Dir um eine Erstausbildung handelt trifft Dich nicht die gesteigerte Erwerbsobliegenheit im vollen Umfang - die Anrechnung fiktiver Einkünfte dürfte daher nicht zur Anwendung kommen. Deshalb meine Frage dies bezüglich. Die KM kann dann UHV beim JA beantragen, falls für die Kinder ein höherer Bedarf vorhanden ist gibt es zusätzlich was von der Arge. Der Unterhaltsvorschuss vom JA dürfte bei Dir auch nicht als Schulden auflaufen. Achte darauf und lass Dir das, wenn es eintritt, schriftlich geben.

Deine Finanzen solltest Du so verwalten, dass Dir nicht Verschwendung vorgeworfen werden kann. Denn dann könnte einiges an Ungemach auf Dich zukommen, da die finanzielle Perspektive Dir bekannt war.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 08.06.2010 19:43
(@robertk88do)
Schon was gesagt Registriert

@oldie: und was ist mit der zeit wo ich die abfindung habe und das übergangsgeld?? ich habe noch nen kredit zu bezahlen in höhe von 3200€, was ich dann mit der abfindung tilgen wollte. und nen führerschein für die arbeit muss ich auch machen.

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Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 22:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi robertk88do

Der Kredit, wenn er eheprägend ist, dürfte auch bei der KU-Berechnung berücksichtigt werden. Das ist allerdings (wie so vieles) eine KANN-Bestimmung. Doch es gibt Gerichtsentscheidungen, wo so verfahren wurde. Wurde denn der Kredit bei der KU-Festlegung angegeben und auch berücksichtigt? Wie ist der KU überhaupt festgelegt (Titel, Vereinbarung)?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.06.2010 15:27
(@robertk88do)
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mir sind nur Urteile bekannt, wonach die Abfindung zur Differenzaufstockung bis zum Verbrauch zu verwenden ist. Wenn du dringend notwendige und zum Erhalt deiner Erwerbsfähigkeit dienliche Dinge erworben hast oder gar Schulden tilgtest, so würde ich es auf den Versuch ankommen lassen, dass die Abfindung außen vor bleibt.

ich habe grad auch dieses problem mit der abfindung. bekomme jetzte ende dieses monats 6500€, aufgrund meines dienstzeitendes beim bund ,als abfindung. habe aber noch kreditschulden in höhe von ca 4000€. diese schulden sind enstanden als ich noch mit meiner frau lebte. doch plötzlich hat sie sich getrennt und ich musste weiter monatlich denn kredit abbezahlen. und mit der abfindung möchte ich quasi die restlichen 4000 euro komplett bezahlen. ich zahle auch KU und beginne in 2 monaten eine erstausbildung an. was ist dann mit denn restlichen 2500€?? werden die dann als differenzauffstockung dienen? weil ich wollte endlich einen führerschein machen

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 09.06.2010 16:03
(@robertk88do)
Schon was gesagt Registriert

@oldie: ich habe ingesammt 2 kredite am laufen. einen denn hatte ich abgeschlossen da war ich noch nicht verheiratet und der läuft jetzt bald aus. sind noch gluabe ich ca 600€. undein kredit denn hatte ich während der ehe abgeschlossen und das sind diese gennanten 3200€. der letztere wurde auch beim KU berücksichtigt. ich habe 2 töchter und zahle jeweils 225 €, also 450€ insgesamt. verdienen tue ich 2080€. aber wie gesagt, bin nächsten monat arbeitslos und ab denn 1.8 beginne ich meine erstausbildung wo ich nur 420 € bekomme. und halt ab denn nächsten monat , 7 monate lang, monatlich 1200€ übergangsgeld. somit habe ich die ersten 7 monate ca 1640€ und die abfindung in höhe von 6500€ ( wo ich aber dringend die beiden kredite abbezhalne muss, ca. 3800€)

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 09.06.2010 16:12
(@oldie)
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Hi

Du musst mal sehen, dass Du lediglich den Mindest-KU leistest, obwohl nach Deiner Einkommenssituation Du wahrscheinlich jeweils 241€ zahlen müsstest. Was hindert Dich daran, die 3800€ aus der Abfindung abzulösen, dann erstmal mit den 1640€ wirtschaften und später eine KU-Abänderung anzustreben?

Ich verstehe nicht so richtig, wo Du das Problem siehst? Später die 420€ ist ja ok. Dazu habe ich geschrieben, dass die KM dann UHV (Unterhaltsvorschuss) beim JA beantragen kann. Der wird pro Kind bis zu 72 Monate lang gezahlt. Und wenn Du einer Erstausbildung nachgehst, dürften nicht mal Schulden für Dich auflaufen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.06.2010 16:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

*** edit: #6 in diesen Thread verschoben

@ robertk88do,

was hat Dir an den Antworten unter http://www.vatersein.de/Forum-topic-19504-start-msg209629.html#msg209629 nicht gefallen? Oder andersrum: Was soll es bringen, einen vier Jahre alten Uralt-Thread auszugraben und dort mehr oder minder dieselben Fragen noch einmal zu stellen? Viel hilft viel?

Bitte bleibe in diesem Faden; es weiss sonst niemand, wo er antworten soll.

Just my 2 cents
Martin

PS:

was ist dann mit denn restlichen 2500€?? werden die dann als differenzauffstockung dienen? weil ich wollte endlich einen führerschein machen

Ein Führerschein ist Privatvergnügen und kein Menschenrecht. Genauso wie eine Karibik-Reise oder ein Flachbild-Fernseher: Kann man sich leisten, wenn der KU bedient ist - oder eben nicht.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2010 16:27




(@robertk88do)
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@oldie: ja du hast recht, aber was ist denn mit dem zugewinn?? und was ist wenn ich die ganze abfindung ausgeben würde?? müsste ich wieder etwas anschaffen und es ihr geben??

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 09.06.2010 16:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Müsste, könnte, würde. Ich kann nur eins definitiv sagen: Du wirst keine Sicherheit bekommen.

Jetzt spielst Du die Option: "die ganze Abfindung ausgeben". Vorher ging es Dir darum, Deine Verbindlichkeiten zu begleichen oder auch darum, ob Deine DEF davon was bekommt. Dir wurde aufgezeigt, wie die Rechtssprechung damit umgeht. Ich finde solche Planspiele ausgesprochen ermüdend. Zudem Schulden und eheprägende Schulden sind zwei völlig unterschiedliche Dinge (siehe Deine KU-Berechnung).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.06.2010 17:25
(@robertk88do)
Schon was gesagt Registriert

@oldie: nein es ging mir darum, das ich aufjedenfall die kredite abbezahle, aber der rest von 2500€ bleibt ja noch. wenn ich dieses geld ausgeben würde (egal jetzt für was) dann würde ich ja dementsprechen die ganze abfindung ausgeben. und meine frage war einfach nur , mit was für konsequenzen ich rechnen müsste

mfg

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Themenstarter Geschrieben : 09.06.2010 17:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine mögliche (schlechte) Konsequenz wäre, es wird so getan, als ob (1.) das Geld im ganzen für KU zur Verfügung steht. Da (2.) eine Abfindung auf mehrere Jahre gestreckt werden kann wird eben so gerechnet, als ob Du genau (3.) 900€ + (4.) Bereinigung + (5.) KU haben würdest. Deine (6. + 7.) beiden Kredite werden ignoriert - (8.) Umgangskosten nicht berücksichtigt. Vielleicht wird Dir gar (9.) ein Nebenjob zugemutet. Und auf einmal könnte die Arge an die Tür klopfen und (10.) BU fordern.

Zwischen den Punkten 1-10 sind sämtliche Kombinationen möglich mit einer beliebigen Anzahl von Faktoren. Und es lassen sich bestimmt noch weitere finden. Verstehst Du jetzt warum es besser ist sich einen gehbaren Weg zu überlegen und den dann auch zu verfolgen?

Meine Vermutung, dass alles von der Abfindung, welches sich nicht auf die Ehe zurückführen lässt, als Vorhanden angesehen wird und für KU auch einzusetzen ist beruht auf den Erfahrungen, welche ich sammeln durfte. Sicher gibt es andere. Doch es ist schlimmer, mit leeren Händen Forderungen bedienen zu müssen als mit halbvollen Händen keine Forderungen zu haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2010 18:19