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Abbruch der Ausbildung nach 3 Wochen

 
(@gustav32)
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Hallo zusammen,

in der Vergangenheit habe ich von Euch schon gute Tipps bekommen und "leider" habe ich aktuell wieder ein paar nicht so schöne Gegebenheiten wo ich Eure Hilfe benötige.

Kurz zum Sachverhalt: Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe (Aktuell wieder verheiratet und weitere Tochter mit 7). Eine Tochter mittlerweile 18, die eine schulische Ausbildung über BK 2 macht und im Sommer nächsten Jahres wenn es gut läuft einen Abschluss als Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben hat und eventuell noch Fachabi. Letzten Sommer hatte Sie eine Zusage für eine Ausbildung in Ihren damaligen Traumberuf als Friseurin. 3 Wochen vor Beginn wurde alles hingeschmissen und in der Not auf diese aktuelle Schule gegangen.
Nach diesem Drama habe ich meinem Sohn ganz klar gemacht, dass er nach dem Abschluss der Realschule entweder eine Ausbildung machen kann oder eben weiter Schule. Aber egal wie er sich entscheidet er muss dabei bleiben, denn nochmal so was wie bei seiner Schwester geht nun mal nicht. Also mein Sohn wollte dann letzten Herbst eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann in einem Sportgeschäft machen. Dort hat er bereits das Schülerpraktikum absolviert und um sich ganz sicher zu sein, hat er dort auch noch in den Weihnachtsferien gearbeitet. Auch unser Versuch ihn darauf hinzuweisen, dass die Arbeitszeiten nicht immer toll sind schlug fehl. OK er will die Ausbildung dann soll er sie machen. Termin bei zukünftigen Chef, da er die Eltern seiner neuen Azubis kennen lernen will war im Februar. Ende Februar erste Zweifel. Er fühlt sich noch zu jung und kann dann keine Zeit mehr mit seinen Freunden verbringen die weiter Schule machen. Von uns lediglich der Hinweis das er sich überlegen soll was er tut. Also dann doch wieder die Entscheidung er zieht es durch, zumal sein Lehrer auch gesagt hatte, das er ihm das Abitur nicht zutraut da er ihn für zu faul hält mit zweiter Fremdsprache und so und er ihm die Ausbildung mit anschließenden Weiterbildungen empfiehlt.
Tja was soll ich sagen. Ausbildungsbeginn zum 01.09. und letzten Mittwoch kam die Mitteilung das ihm die Ausbildung keinen Spaß macht und er nur Regale auffüllen und auszeichnen muss und jeden Tag erst um halb acht und bei Samstagsdienst erst um fünf heim kommt. Das er aber unter der Woche auch erst um halb zehn anfängt wurde natürlich nicht erwähnt. Er ist jetzt 17 Jahre und ich bin ehrlich, ich komme mit der Denkweise der jungen Leute heute nicht mehr klar.
Seit Montag geht er jetzt wieder zur Schule und macht sein Abi, wobei ich befürchte das dies nicht der letzte Abbruch war.

Nun meine Frage. Im September gab es ja gekürzten Unterhalt wegen der Ausbildung, da werde ich jetzt abwarten ob ich noch was nachzahlen muss, hängt ja davon ab was er jetzt für die 3 Wochen bekommt. Ab Oktober, also heute, muss ich ja wieder den bisherigen Unterhalt zahlen, so weit so gut. Was passiert, wenn er unter Umständen die 3 Jahre Schule nicht packt und wieder abbricht. Wie viele Freischüsse stehen denn meinen Kindern zu? Meine Tochter möchte nämlich im Sommer nächsten Jahres dann doch wieder eine ganz andere Ausbildung machen, wobei ich da der Meinung bin, dass ich wegen dem Abschluss der ersten Ausbildung diese dann nicht mehr finanzieren muss, oder?

Danke für Eure Hilfe 🙂

Gustav

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2014 07:37
(@annasophie)
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Hallo,

da dein Sohn noch minderjährig ist, dürfte dieser Abbruch bzw. die Umentscheidung nicht ins Gewicht fallen bei der Frage wie oft er sich umorientieren darf.

Was deine Tochter angeht: wenn sie die Kombination "Ausbildung" und Fachabi macht und im Anschluss Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben ist, wie sieht es jobtechnisch aus? Viele dieser Assistenten-Schulausbildungen habe - so meine ich - keine großen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Da würde für mich eine weitergehende Ausbildung (evtl. verkürzt) oder ein Studium dazugehören.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 10:02
(@gustav32)
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Hallo Sophie,

also laut Aussage meiner Tochter ist die Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben mit einer Hauswirtschaftsausbildung zu vergleichen. Aktuell will meine Tochter Milchlaborantin ab nächsten Sommer machen. Allerdings kann sich dies auch ändern, da sie zwischenzeitlich 4 verschiedene Berufe machen wollte seit sie mit der Schule (BK 2)begonnen hat. Somit wäre die Milchlaborantin wieder eine komplett neue Ausbildung die sie zuvor auch mit Mittlere Reife hätte machen können und eigentlich sehe ich darin keine Weiterbildung, was den weiteren Unterhalt rechtfertigen würde. Oder sehe ich das falsch?

Habe heute zudem mit dem JA telefoniert und mir wurde bestätigt, dass mein Sohn jetzt die Schule durchziehen sollte, da dieser Abbruch bereits als erste Umorientierung gewertet wird. Diese eine Umorientierung muss man jedem zugestehen so das JA, allerdings hatte ich damit ja auch gerechnet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2014 19:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gustav,

so gerne Du hören wirst, was das JA (oder ein Arbeitskollege oder eine Internetseite) Dir zu dieser Frage sagt: Ob und für welches Deiner Kinder Du noch oder wieder unterhaltspflichtig bist, wird nicht vom JA, sondern ggf. von einem Gericht bestimmt. Und dort gibt es bisweilen durchaus grosszügige - manchmal auch etwas seltsame - Auffassungen zum Thema "Um- oder Neuorientierung" oder "was ist ein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss?"

17- und 18-jährigen "Kindern" wird man jedenfalls kaum vorwerfen, ihre Ausbildung nicht zügig betrieben zu haben; in dem Alter sind andere "Kinder" noch nicht einmal mit der allgemeinbildenden Schule fertig. Meine Tochter war knapp 21, als sie das Abitur in der Tasche hatte. Vermutlich wirst Du da schon noch Geduld haben müssen, bevor Du den Unterhalt einstellen kannst. In welcher Form kannst Du Dich denn bei Deinen Kids denn als Ansprechpartner und Berater für berufliche Fragen einbringen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 01.10.2014 21:17
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

also Beratung ist schwierig aktuell. Ich habe ja nach dem kurzfristigen Abbruch meiner Tochter letztes Jahr kurz vor der Ausbildung ganz klar mit ihm besprochen, dass er natürlich weiter Schule machen kann wenn er das will oder eben eine Ausbildung. Aber das ich erwarte das er bei seiner Entscheidung bleibt. Die Argumente die er jetzt vorbringt von wegen so spät jeden Tag zu Hause und ich darf nur Ware auszeichnen und Regale auffüllen ziehen bei mir leider nicht, denn das sind alles Dinge die er vorher wusste, immerhin hat er ja mehr als einmal dort gearbeitet. Ich bin einfach so enttäuscht, denn meine Frau und ich leben eigentlich Zielstrebigkeit und Durchhaltevermögen vor. Aber KM hat natürlich für alles immer ganz viel Verständnis, vor allem weil Sie ja den Unterhalt noch bekommt und eigentlich auch sehr darauf angewiesen ist.

Letztendlich bin ich natürlich bereit seine / ihre erste Ausbildung zu bezahlen, also den Unterhalt während dieser Zeit zu leisten, aber wenn man das Gefühl bekommt die "Nullbock auf Arbeit Phase" und genau so macht es auf mich den Anschein, denn es kommen Argumente wie, ich kann nicht mehr mit meinen Kumpels Nachmittags was machen, mit harter Arbeit auf unserer Seite zu finanzieren, geht das halt strickt gegen meine Prinzipien und die Enttäuschung es nicht geschafft zu haben etwas von unserer Einstellung an meine Kinder weiter gegeben zu haben wird nur noch größer.

Wegen meiner Tochter werde ich ab Sommer, falls sie eine neue Ausbildung beginnen sollte, die nichts mit der aktuellen BK 2 Ausbildung zu tun hat, erstmal den Unterhalt einstellen und schauen was passiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2014 22:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gustav,

ich verstehe Dich gut. Mein Sohn ist in dieser Frage auch schräg drauf: Er kennt (vermeintlich) ganz genau die Pflichten anderer Menschen, aber bei sich selbst sieht er keine: Geld soll auf Fingerschnipp und ohne Nachweis der Verwendung fliessen, aber Worte wie "Bitte" oder "Danke" hält er für genauso entbehrlich wie eine Information über seinen Studienfortschritt. Nur: Der ist 25 und hat seinen Bachelor bereits in der Tasche. Wenn er also Kohle von mir will, wird er nicht umhin kommen, sich handelsüblicher mitteleuropäischer Höflichkeitsregeln zu befleissigen. Da er das seit geraumer Zeit für entbehrlich hält, gibt's derzeit eben keine Kohle. Arroganz und schlechtes Benehmen muss man sich leisten können.

Deine Kids stehen dagegen noch am Anfang ihrer Ausbildung; da wirst Du mit Verweis auf Deine persönlichen Prinzipien, auf Dein Vorbild und auf die Mutter Deiner Kinder, die den Unterhalt brauche, nicht viel reissen. Denn bei der Mutter ist wohl kein Geld zu holen, und den Steuerzahler wird man ebenfalls kaum ins Boot holen können. Insofern sehe ich Deine Unterhaltspflicht noch lange nicht beendet, auch wenn die Ausbildungsbemühungen Deiner Nachkommen nicht besonders stringent sind.

Das sollte Dich allerdings nicht daran hindern, eine Unterhalts-Einstellung mit klaren Worten anzukündigen ("...wird ab sofort ausgesetzt, bis mir Belege für ein zielstrebiges Verfolgen der Ausbildung vorgelegt werden..."). Dann obliegt es Deiner Tochter, ob sie das wirklich vor Gericht diskutieren möchte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 22:24