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Abänderungsklage gegen Unterhaltstitel eingereicht: wie verhalten bis zum Prozeß

 
(@silentwolf)
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Hallo zusammen,

auf Empfehlung meines RA habe ich nun eine Abänderungsklage gegen den
bestehenden Unterhaltstitel eingereicht.

Wie ich in meinem ersten Posting beschrieb, war der mit 420,00 Euro höher als
mein neu bewilligter ALG 2-Bescheid.

Da bis zum Prozeß (den ich sehr gerne vermieden hätte!) sicherlich eine gewisse Zeit
vergehen wird, bin ich mir nicht sicher, wie ich in der Zwischenzeit mit dem bestehenden
Unterhaltstitel verfahren soll. Es gibt aus meiner Sicht drei Möglichkeiten:

1. Mein RA empfiehlt mir, gar nichts mehr zu bezahlen. Ich habe dabei aber ein komisches
Gefühl: kann die Kindesmutter dann nicht sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten?

2. Ich zahle 30,00 Euro. Auch jetzt sind wahrscheinlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
möglich; ich zeige aber meinen guten Willen. Das könnte sich möglicherweise positiv
auf den Prozeß auswirken....

3. Ich zahle im September noch den vollen Unterhalt aus meinen (allerdings spärlichen)
Ersparnissen. Lange könnte ich das aber finanziell nicht durchhalten, schließlich ist der
ALG2-Satz niedriger als der Unterhaltstitel.

Was könnt Ihr mir empfehlen?

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Mein RA empfiehlt mir, gar nichts mehr zu bezahlen. Ich habe dabei aber ein komisches
Gefühl: kann die Kindesmutter dann nicht sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten?

Das ist nur richtig, wenn du kein eigenes Einkommen hast und bei dir nichts zu pfänden ist.

2. Ich zahle 30,00 Euro. Auch jetzt sind wahrscheinlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
möglich; ich zeige aber meinen guten Willen. Das könnte sich möglicherweise positiv
auf den Prozeß auswirken....

Guten Willen zu zeigen ist im Familienrecht immer falsch, da du damit nur belegst, dass du noch nicht leer gepresst bist und man den Druck noch ein wenig erhöhen kann, damit noch mehr unten raus tropft.

3. Ich zahle im September noch den vollen Unterhalt aus meinen (allerdings spärlichen)
Ersparnissen. Lange könnte ich das aber finanziell nicht durchhalten, schließlich ist der
ALG2-Satz niedriger als der Unterhaltstitel.

Wenn ich mich richtig entsinne, wurdest du bereits darauf hingewiesen, dass titulierte Unterhaltszahlungen vor der Bedarfsermittlung nach SGB2 von deinem Einkommen abgezogen werden.
Du kannst also dein gesamtes Einkommen für Unterhaltszahlungen ausgeben und wenn es danach nicht zum Leben reicht, mit H4 auffüllen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 21:40
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo SilentWolf,

Meine Empfehlungen sind folgenden:

a) Wenn nocht nicht gemacht, nur einen Giro Konto offen lassen. Alles anderen Kuendigen. Strom, heizung, usw muss Du von diese Konto bezahlen. AG2 Geld sofort nach eingang abheben.
b) Dringend (falls noch nicht geschehen, dein Giro Konto auf ein P-Konto umwandeln. Dann hast Du Pfandungschutz bis ungefaehr 1.030,- Euro.)
c) Wenn etwas Pfandar auf dein Name hast, sofort auf jemand deines Vertrauens umschreiben.
d) Wenn Du nichts Unterhalts leistungfahig bist, einfach nichts zahlen und abwarten bis das Gericht beschluss.
e) Auf gar kein Fall eine Gerichts Vereinbarung treffen. Druck machen auf einen Urteil.
f) Du solltest auch Bemuehen einen Arbeit zu finden. Deshalb so viel Bewerbungen wie moeglich schicken (mehr als zwanzig Bewerbungen pro Monat sind Ueblich. soweit ich weiss, Bewerbungen durch Email geht auch. Also geht guenstiger aber immer mit Empfang und Lesebestaetigung schichen. Wenn Du auch ein Ruckmeldung oder Einladung zum Vorstellungsgespraech bekommst, sofort drucken und aufbewahren).
g) Einmal die Woche das Arbeitsamt besuchen und eine Bestaetigung geben lassen.
i) Gibts mehrere Internet moeglichkeiten wo Du dein Arbeit anbieten kannst und solltest. Immer Bestaetigungen aufbewahren.

Du muss der Richter Nachweisen dass Du mit viel bemuehungen beschaeftigst warst um einen Arbeit zu finden.

viel Glueck

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 00:19
(@fruchteis)
Registriert

Hallo SW,

Gerichte sind sehr streng, wenn der KU nicht bezahlt wird. Die Gründe, Dich aus der Pflicht zu entlassen, müssen sehr schwerwiegend sein. Soweit mir bekannt, gehört Ausbildung nicht dazu.

Wenn Dir die Ausbildung wichtig ist, dann bleibt Dir mE nur, Dir irgendeinen Minijob zu suchen, der
- zeitlich zu Deiner Ausbildung paßt und
- es Dir gestattet, den gesetzlichen Mindest-KU zu zahlen.
Dann hast Du an der Unterhaltsfront Ruhe, sofern der Titel nicht erheblich über dem gesetzlichen KU liegt.

Im nächsten Step wäre mE zu klären, wie das JC zu Fortbildung, gleichzeitiger Erwerbstätigkeit und Aufstockung steht, ob das überhaupt kompatibel ist. Teilzeitausbildung und Nebenjob könnten passen, kommt auf das zeitliche Verhältnis an, soweit ich weiß.

Wenn auch das nicht möglich sein sollte, dann bleibt wohl nur, die Fortbildung dadurch zu retten, daß Du den KU solange irgendwie zwischenfinanzierst.

Gericht und Auffälligkeiten beim KU würde ich unbedingt vermeiden. Von dort sind größte Härte und maximaler Druck zu erwarten.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 10:07
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

HAllo Beppo,

vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt; ich habe im Moment kein
Einkommen. Ich lebe ausschließlich von Hartz IV. Aber selbst bei Hartz IV gibt
es ein gewisses Schonvermögen, aus dem ich nun den laufenden Unterhalt
bezahle, so lange bis die Abänderungsklage noch nicht abgeschlossen ist.

Danke für Deine Antworten!

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 22:37
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Cicero,

vielen Dank für Deine sehr guten Ratschläge!

SilentWolf

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 22:38
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wildlachs

Gericht und Auffälligkeiten beim KU würde ich unbedingt vermeiden. Von dort sind größte Härte und maximaler Druck zu erwarten.

W.

Glaub mir, den Prozeß hätte ich gerne vermieden... Aber es ist nun einmal unmöglich von 374 Euro Hartz IV 420 Euro Unterhalt zu zahlen. Selbst das Jugendamt zeigte Verständnis und wollte meinen Antrag auf "teilweisen Vollstreckungsverzicht" genehmigen. Damit hätte ich den Unterhalt zwar auch nicht reduziert, aber zumindest hätte ich ein vorübergehenden Zahlungsaufschub gewonnen.

Leider reichte der Kindesmutter das aber nicht; mir bleibt also im Moment gar nichts anderes übrig, als eine Unterhaltsabänderungsklage einzureichen. Wie meine Chancen sind, kann ich nicht beurteilen...

Mich wundert aber immer wieder wie väterfeindlich die Familiengerichte urteilen, und dass die Politiker sich dann darüber beschweren, dass die Geburtenrate in Deutschland zu niedrig ist. Ich kann nur jedem Mann dringend abraten, Kinder zu zeugen. Wenn man(n) nicht sicher weiß, dass man die nächsten Jahrzehnte wirtschaftlich leistungsfähig ist, dann kann das fürchterliche Folgen haben.

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 22:55