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Abänderungsklage Ehegattenunterhalt

 
(@herr-frodo)
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Hallo zusammen,

ich freue mich dieses Forum entdeckt zu haben und grüße alle und wende mich mit folgender Frage/Geschichte an Euch:

Nach meiner Scheidung in 2004 wurde ich zu KU und EU verurteilt. ...Normal. Im November 2007 bin ich betriebsbedingt gekündigt worden und leider immer noch nicht wieder in Arbeit. Arge: knapp € 1000+ca.€ 350 BU Rente) KU: € 260

Im Nov 07 hab ich meine Ex angesprochen, dass wir über den EU reden müssen. ( :gunman: das kriegen wir schon...haha). Seitdem wird das Thema bis zum heutigen Tage mit allen erdenklichen Mittel hinausgezögert. Bis März 08 hab ich den getitelten Unterhalt (für die Ex, Zahlung KU ist kein Thema) weitergezahlt und dann eingestellt. > man hat ja Zeit < damit sich irgendwas mal bewegt. Trotz Klageeinreichung und allem trullalla.

Nu wird ein neues Kaninchen aus dem Hut gezaubert: Man geht zum Amt, beantragt für sich und das gemeinsame Kind Hilfe zum LU. Kann sie ja machen. Jetzt meldet sich das Amt und will die Hilfe von mir Erstattet haben  :knockout: Obwohl der Ku von mir regelmäßg und in voller Höhe gezahlt wird und das ganze Verfahren noch in der Schwebe ist.

DARF die das überhaupt? Unterhaltsnsprüche, gegen mich, beim Familiengericht und beim Amt anmelden? Das hieße ja dann, doppelt zahlen?

Unsere Scheidungsgesetze sind ja recht merkwürdig aber irgendwo hörts doch auf, oder?

Freue mich auf jede Anwort.

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 14:32
(@lupuss)

Hallo Herr Frodo,
ein titulierter Unterhalt gilt solange bis es entweder einen neuen Titel gibt oder aber eine etwaige Befristung abgelaufen ist.

Eine laufende Abänderungsklage ändert daran zunächst nichts.

Doppelt zahlen muss niemand, das Amt stützt sich zunächst auf die Angaben der Ex. Es liegt nun an Dir, das Amt über den tatsächlichen Sachstand aufzuklären.

Mein Bauch sagt mir, dass Deine Ex gut gekontert hat. Es steht nun 1 : 1 zwischen Euch.
Aber das nur am Rande.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 14:51
(@babbedeckel)
Registriert

Hi @Frodo,

erstmal herzlich wilkommen bei vs.

Du weißt schon, daß die KM gegen dich vollstrecken könnte, da du einen Titel für EU hast !
Anscheinend möchte sie das nicht ... oder weiß es noch nicht  :exclam:

Dem Amt würde ich die Sachlage schildern...und feddisch.

huch ... Torsten war schneller ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 14:54
(@herr-frodo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo babbedeckel, hallo lupuss,

vielen Dank für die Antworten.

Gerade der Titel auf den EU und die Möglichkeit der ZV, die sie nicht nutzt, macht micht stutzig. Meine Ex würde mich verklagen weil Heiligabend kein Schnee liegt. (ist ein bißchen übertrieben - ist aber so)

Nu veruscht 'se übers Amt "hintenrum" Unterhalt zu bekommen. Irgendwas stimmt da nicht.

Die Zahlung hab ich zwar eingestellt - die Kohle liegt aber für den Fall der Fälle bereit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 15:09
 elwu
(@elwu)

Nu wird ein neues Kaninchen aus dem Hut gezaubert: Man geht zum Amt, beantragt für sich und das gemeinsame Kind Hilfe zum LU. Kann sie ja machen. Jetzt meldet sich das Amt und will die Hilfe von mir Erstattet haben. Obwohl der Ku von mir regelmäßg und in voller Höhe gezahlt wird und das ganze Verfahren noch in der Schwebe ist.

Hallo,

die Zahlung des KU kannst du ja per Bankauszügen nachweisen. Zum EU nennst du denen die Geschäftsnummer des dazu anhängigen Verfahrens. Dazu erteilst du Auskunft über deine Einkommensverhältnisse in den letzten 12 Monaten, die Bescheide deiner ARGE in Kopie dazu. Und Ende erst mal.

/elwu,

vielleicht findet sie ja einfach den Titel nicht, aus dem sie vollstrecken kann. Sowas kam schon gelegentlich vor.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 17:16