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Abänderungsklage Betreuungsunterhalt

 
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wünsche allen einen schönen Tag und Kraft  🙂

Ich habe mal eine Frage und hoffe dass ihr mir behilflich sein könnt.

Ich zahle Betreungsunterhalt in Höhe von 311 Euro monatlich an die KM befristet bis zum 12.08.2009. Ich war nicht verheiratet, daher die Befristung bis 3 Jahre nach Geburt des Kindes.
Ich bin inzwischen verheiratet und werde vorraussichtlich am 10.04.2009 wieder Vater. Meine jetzige Frau ist nicht berufstätig.

Meine Frage darf ich ab Geburt des Kindes die Zahlung des Betreuungsuntehaltes einfach einstellen und Gleichzeitig Abänderungsklage beim Amtsgericht einreichen. Da Kindesunterhalt vorrangig zu Betreuungsunterhalt ist.
Lt. § 1615 sogar 6 Wochen vor der Geburt des Kindes d.h. die Abänderung sollte ca. Ende Februar 09 wirksam werden.

Ich habe die Befürchtung, dass wenn ich weiter zahle und auf das Urteil der Abänderungsklage warte, dass ich die geleisteten Zahlung bis die Abänderungsklage durch ist, nie wieder sehe.

Vielen Dank und Grüße

meus67

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 15:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist die Befristung tituliert oder verglichen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 15:16
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja, sorry... Tituliert per Gerichtsurteil..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 15:18
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du willst also 311€ bis August, danch 0€ abändern in was? X€ bis August, danch Y€? Vor diesem Y wär's mir viel zu bange um da schlafende Hunde zu wecken.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 16:32
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Häh?? Ich muss bis 12.August 09 Unterhalt in Höhe von 311€  per Gerichtsurteil bezahlen (ohne Abänderung). Durch Abänderungsklage möchte ich ab Geburt meines Kindes ca. 10.04.2009 den Betreuungsunterhalt aug bestenfalls auf 0 € absenken lassen, da Kindesunterhalt vorrangig ist. Jetzt verstanden??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 16:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja klar, das haben wir verstanden.

Es gibt aber Urteile, in denen Betreuungsunterhalt über das 3. LJ des Kindes hinaus geleistet werden muss. Wenn Du jetzt gegen 4x 311 Euro klagst, kann es Dir passieren, dass Du durch die Neuausurteilung vielleicht noch 40 x 311 Euro zahlen musst.

Das meint Pappasorglos.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 17:00
 elwu
(@elwu)

Meine Frage darf ich ab Geburt des Kindes die Zahlung des Betreuungsuntehaltes einfach einstellen und Gleichzeitig Abänderungsklage beim Amtsgericht einreichen.

Hall,

die Antworten sind nein und ja, in dieser Reihenfolge. Und ja, das Geld wirst du nie wiedersehen. Ob du für die 4 x 311€ vor Gericht ziehen willst mit dem sehr hohen Risiko, die Abänbderungsklage zu verlieren, und der Gewissheit der hohen Kosten, musst du wissen. Ich selbst würde die paar Monate noch zahlen und gut sein lassen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 17:12
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

den Betreuungsunterhalt auf bestenfalls auf 0 € absenken lassen, da Kindesunterhalt vorrangig ist. Jetzt verstanden??

Schon, nur was, wenn der Richter dann nicht 0€ sagt sondern Y€?

Gegenüber dem 311€-BU-Urteil gibt's zwar ein Kind mehr (=-200€ für KU), aber auch den Splittingvorteil (=+300€) und das Elterngeld (=+300€, Basis-Elterngeld ist immer nur dann nicht unterhalts-relevant, wenn das den Vätern schadet)

Nach KU also 311+300+300-200 = 711€ für die Phantasie des Richters.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 17:20
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt aber Urteile, in denen Betreuungsunterhalt über das 3. LJ des Kindes hinaus geleistet werden muss. Wenn Du jetzt gegen 4x 311 Euro klagst, kann es Dir passieren, dass Du durch die Neuausurteilung vielleicht noch 40 x 311 Euro zahlen musst.

LG LBM

Na ja, das glaube ich sogar!! Mich schockt schon fast nichts mehr...

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 20:19
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo elwu,

Warum sehr hohes Risiko?? Das Gericht hat alles berücksichtigt. Der Splittingvorteil kommt ihr nicht zu gute, d.h. nicht Unterhaltsrelevant -> Das Gericht hat das so ausgeurteilt! Meines Wissen ist das Elterngeld auch nicht Unterhaltsrelevant!! Außerdem es ist leicht gesagt einfach 4 x 311 € zu zahlen. Immerhin bekommen wir demnächst ein Kind.

Das Gerichtsurteil ist erst 2 Monate alt, es hat sich also nichts verändert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 20:32




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum sehr hohes Risiko??

Weil sich die Richter ihre Kundschaft auch erziehen, und irgendwie müssen sie das auch, um der Aktenberge her zu werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 20:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin meus,

Außerdem es ist leicht gesagt einfach 4 x 311 € zu zahlen. Immerhin bekommen wir demnächst ein Kind.

es sind nicht die User dieses Forums, die über Deinen Fall juristisch urteilen würden; dafür sind Gerichte zuständig. Hier bekommst Du lediglich wohlwollend die Risiken einer solchen Klage aufgezeigt. Und wenn Du, um 1.200 EUR zu sparen, riskieren möchtest, anschliessend vielleicht das Zehnfache bezahlen zu müssen, weil Deine Ex die besondere, über das 3. Lebensjahr hinausgehende Betreuungsbedürftigkeit Eures Kindes vorträgt, dann hättest Du mit Zitronen gehandelt, auch wenn Du demnächst wieder Vater wirst.

Vermeide einfach den Fehler, Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden zum Maß aller Dinge zu machen; sowas geht oft genug in die Hose!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 08.02.2009 20:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das Urteil erst 2 Moante her ist, hättest du bzw. dein RA bei der Verhandlung schon darauf achten können, das die Geburt des Kindes berücksichtigt wird.

Man hätte z.B. aufnehmen käönnen ,das nach der Geburt das Kind berücksichtigt wird und nur noch y € BU zu zahlen sind, das dies aber hinfällig ist, falls das Kind nicht lebensfähig ist.

Eine Abänderung könnte schwierig sein, da dir ja bei Urteilsverkündung die bevorstehendene Geburt bereits bekannt war.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 08.02.2009 21:35
 elwu
(@elwu)

Wenn das Urteil erst 2 Moante her ist, hättest du bzw. dein RA bei der Verhandlung schon darauf achten können, das die Geburt des Kindes berücksichtigt wird.

Hallo,

das wäre eine Premiere, zumindest in meiner Erfahrungswelt, dass ungeborene Babies bei Urteilsfindungen im voraus berücksichtigt werden.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 21:42
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Elwu hat Recht. Wir haben es versucht, dass es bei dem Urteil mit berücksichtigt wird. Keine Chance!!  Mit Gerechtigkeit hat das alles nicht zu tun!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 22:21
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wir haben es versucht, dass es bei dem Urteil mit berücksichtigt wird. Keine Chance!!

Vielleicht ist ja die definitive Befristung die Berücksichtigung, wer kann das wissen, hätte ja auch anders kommen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 22:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja elwu,

ich dachte ja auch an sowas wie den Passus: Bei Geburt muß der BU un d der KU neu berechnet werden, sonst bleibt es bei der Höhe und Befristung...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 22:39