Hi sternchen
Nicht aufregen. elwu kann manchmal etwas - ähm - gewöhnungsbedürftig sein. Nehme es also nicht persönlich, warte es ab und schau dann weiter. 😉
Am liebsten würde ich jetzt den Dalai Lama zitieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Aufregen bestimmt nicht, aber ich finde so etwas einfach nicht ok und muss absolut nicht sein!
Es gibt Menschen die sich zum Glück nicht immer und ewig mit so etwas beschäftigen müssen und dann auch mal blöde Fragen stellen o.ä.
Und wie geschrieben... alle haben zwar nicht laola verstanden, aber mich anscheinend schon. Seltsam!
Bitte?
Gehts auch freundlicher? Was soll das? Irgendwie hat es sonst wohl jeder verstanden um was es geht und warum die Beschwerde.
Vielleicht mal erst lesen oder bist du Richter o.ä.?
Hallo,
ich habe den Thread gelesen, aber nirgends gefunden oder vielleicht auch nur überlesen, was genau in diesem Schreiben vom Gericht stand oder was konkret eure Anwältin in 5 Seiten Beschwerde und an wen verfasst hat. Ich dachte allerdings, du suchst hier Rat. Das war wohl eine Falschannahme, und du willst dich nur ausko*zen, was völlig legitim ist. Aber da eh irgendwie sonst alle verstanden haben was Sache ist, lass gut sein, ich werde dich nicht mehr mit Nachfragen oder Ratschlägen behelligen.
/elwu
@ oldie:
Unsere RAin hat schon umgehend Beschwerde eingereicht, mit genau der Begründung das primär nicht UH-Forderungen bedient werden müssen. Außerdem zahlen wir ja auch KU weiterhin nach Stufe 6 obwohl das ja nun angepasst werden muss (sind ja nur noch für 2 Unterhaltsberechtigte je Stufe und bei uns sind es 6). Es geht dabei also rein um den EU und beim damaligen Vergleich wurde vom Richter schon hin und her gerechnet und extra das hälftige Haus als EU tituliert damit alle Beteiligten halbwegs gleichrangig sind. War nicht klasse aber ok. Vor allem weil befristet!
Wenn die Beschwerde abgelehnt wird werden wir auch zum OLG gehen. Allein aus Prinzip mittlerweile. (Werde dann die Kosten bei unserer RAin abarbeiten.)
"Alles andere ist durch entsprechende Rechtssprechung bereits gedeckelt."
Was meinst du damit?
lg, sternchen
@ elwu:
ICH habe kein Problem mit Nachfragen o.ä. Bin auch dankbar für jede Info und Rat. Aber der Ton kann anders sein, weil so habe ich zumindest das Gefühl dass du mich nur blöde anmachen willst und mir bestimmt keine Ratschläge geben magst!
Also... Wir haben Abänderungsklage aus mehreren Gründen eingereicht, die komplett abgelehnt wurde. Darauf hat unsere RAin Beschwerde bein Gericht eingereicht, weil die Begründung (Berechnung der Abfindung der Richterin) ziemlich seltsam ist. Lt. unserer RAin muss es beim zuständigen Gericht Beschwerde eingereicht werden, bevor man zum OLG geht. Evtl bringt es ja auch was?
Was hast du sonst noch für Fragen?
Was meinst du damit?
Vor allem die besagten 6 Monate, wo so getan wird, als ob alles beim Alten wäre. Und die stellen daher auch eine gewisse Unsicherheit dar. Ebenso die Verteilung der Abfindung nach Gutdünken des Unrechtssprechers. Mal sind es 2, dann 3 oder 4 Jahre. Eine Bergrenzung auf 6 Monate stellt zumindest für mich ein Novum dar. Denn 1. ist die Abfindung eine Einmalzahlung, welche wenigstens auf das Jahr zu verteilen wäre (zumal hier keineswegs der Mindestunterhalt gefährdet wäre). 2. dient sie einem anderen Zweck - dem Übergang in "schlechtere Zeiten". Eine Abfindung ist vom Sinn her also ein zweckgebundenes Einkommen. Daher hat sich hier auch eine andere Rechtssprechung entwickelt. Dies Herauszustellen ist bei einer Beschwerde eben so wichtig.
Wenn das Geld knapp wird ist es angebracht, den KU soweit (bis zum Mindest-KU) zu senken, bis der Mindest-TU/EU gesichert ist. Das steht auch so in den meisten (oder allen) URL.
Gruss oldie
PS: Für diese 6 Monate gibt es keinen gesetzlichen Hintergrund. Dies ist einzig und allein auf dem Mist der Gerichte gewachsen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das erste habe ich verstanden und ist auch so gemacht worden. Was daraus wird, ist eine andere Frage.
KU müsste eh nach der neuen DT angepasst werden. Verstehe da die Ablehnung auch gar nicht. UNd was EU betrifft. Was ist denn der Mindest-EU? Ihr steht eigentlich gar kein EU mehr zu und ist im Vergleich auch nur bis 2011 befristet. Und der "alte" Richter hat damals gegen die gegn. RAin entschieden, dass das halbe Haus als EU gilt, damit es "gerechter" aufgeteilt wird. Also das ganze Thema EU ist sowieso eigentlich fraglich finde ich.
LG und danke für deine Antworten!!!
Ebenso die Verteilung der Abfindung nach Gutdünken des Unrechtssprechers. Mal sind es 2, dann 3 oder 4 Jahre. Eine Bergrenzung auf 6 Monate stellt zumindest für mich ein Novum dar. Denn 1. ist die Abfindung eine Einmalzahlung, welche wenigstens auf das Jahr zu verteilen wäre (zumal hier keineswegs der Mindestunterhalt gefährdet wäre). 2. dient sie einem anderen Zweck - dem Übergang in "schlechtere Zeiten". Eine Abfindung ist vom Sinn her also ein zweckgebundenes Einkommen. Daher hat sich hier auch eine andere Rechtssprechung entwickelt. Dies Herauszustellen ist bei einer Beschwerde eben so wichtig.
Hallo,
in der Tat. Und es ist auch immer darauf abzustellen, dass gemäß § 34 ESTG steuerrechtlich eine Abfindung über fünf Jahre anzusetzen ist. Und da das nicht der Gestaltungsfreiheit des Unterhaltsschuldners unterliegt, und zudem zwingend Auswirkungen auf sein Nettoeinkommen hat, kann sich IMO ein Familienrichter gar nicht drüber hinwegsetzen. Sofern es dazu Urteile geben sollte, kenne ich sie allerdings nicht.
/elwu
Hallo zusammen,
ich habe noch einmal nachgeguckt. Die Richterin hat als Begründung geschrieben:
"Die Abfindung dient als Ersatz des fortgefallenen Arbeitseinkommens dazu, dass eine zeitlang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse aufrechterhalten werden können. Sie ist deshalb so zu verteilen, dass der angemessene Bedarf des Berechtigten und des Verpflichteten in bisheriger Höhe sichergestellt ist. Erst nach Ablauf dieser zeit erfolgt eine Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse...."
Nach ihren Berechnungen ist aber nur die bisherige Höhe der Ex sicher gestellt und nichts anderes. Passt doch nicht!
Gruß, sternchen
Moin sternchen,
ich lese das so, dass die Richterin damit sinngemäss sagen wollte: "Jetzt verballern wir rechnerisch die ganze Abfindung für die nächsten 6 Monate, denn danach kann der UH-Pflichtige ja eine Abänderungsklage stellen, weil die Arbeitslosigkeit dann ja nicht mehr "vorübergehend" ist."
Für Richter, die ein Beamtengehalt kassieren und nie in ihrem Leben von Arbeitslosigkeit oder von einem Leben am Selbstbehalt bedroht sind, ist so eine Abfindung möglicherweise dasselbe wie eine Erfolgsprämie: Ein Lastwagen voller Geld, an dem sich Ex-Frauen selbstverständlich ebenfalls bedienen dürfen. Schliesslich war der Grund für die Abfindung - der jetzt verlorengegangene Arbeitsplatz - ja eheprägend.
Wer sich wirtschaftlich noch nie im richtigen Leben behaupten musste, sondern mit Garantie-Bezügen im Elfenbeinturm der deutschen Justiz herumsitzt, denkt möglicherweise so.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tja...ist wohl so, aber passt doch nicht mit der Begründung überein oder bin ich völlig blöd?
Außerdem...wann ist ein Arbeitsplatz eheprägend?
sternchen
Außerdem...wann ist ein Arbeitsplatz eheprägend?
*sarkasmus on
na, hatte er diesen lukrativen Arbeitsplatz, der ihm jetzt ein paar Fantastilliarden an Abfindung beschert, nicht schon während der Ehe? Falls ja, dann doch nur, weil seine Ehefrau dafür grossmütig auf eigene Karriere und eigenes Einkommen verzichtet und ihm "den Rücken frei gehalten" hat! Da kann man ihr doch wenigstens den Lebensstandard noch ein paar Monate erhalten...
*/sarkasmus off
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:rofl2:
Na dann ist das nicht eheprägend würde ich sagen. Den Job hat er während der Scheidungsphase, die sie "kaum" :gunman: verlängert hat, gefunden.
ICH war so grossmütig. Dann müsste mir das doch alles alleine zustehen, oder?!?!? :knockout:
Moin sternchen,
ich hatte ja "sarkasmus" dazugeschrieben. Wenn nicht der lukrative Job eheprägend war, hat die Frau ihm eben "die besten Jahre ihres Lebens geschenkt". Und/oder sich die Figur ruiniert, um seine (!) Kinder zu gebären. Irgendein Grund findet sich immer, wenn unsinnige Unterhaltsforderungen bedient werden sollen.
De facto wird alles, was wir hier schreiben, die Sachlage aber nicht verändern. Schliesslich findet das Verfahren nicht hier im Internet statt, sondern draussen vor Gericht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:)morgen! Das ist ja auch sicherlich sinnvoll. Aber so wie die RA das schon anfechtet muss man natürlich nicht komplett alles dafür hergeben da is die Richterin zum Überlegen halt anzuregen. Es wiederholt sich dann auch vieles! Zahlungen die weg sind bekommt man so nicht zurück dagegen müssen Urteile erst gefällt werden und das dauert dann sehr lange in der Regel.
Drum sorge vor! Es ist in Eurem eigenem Intresse zweckdienlich. Und da schimpft auch keiner ausser wohl die Ex weil sie Prompt den Lebensstandart senken muss wie ihr ja auch jetzt.
Wir Frauen opfern uns ja sowieso nur auf. Alles unter Zwang und nichts ist gewollt. Sollte ich mir mal merken oder im Nachhinein meinem ersten Mann sagen. Der wird auch nur :rofl2: . Bei uns ist nämlich die Seltenheit eingetreten, dass es keinen Streit gab. Bis heute nicht. Fahren sogar gemeinsam mit allen "neuen" in den Urlaub etc.
Dass das Verfahren nicht hier stattfindet ist allerdings schade! Wäre doch nett.
Spass bei Seite. Du hast Recht und trotz allem Mist, kann ich mich nur bei allen Bedanken weil ich mal für mich Infos und Ratschläge bekommen habe und ich nun ruhiger geworden bin und dadurch auch meinen Mann aufbauen kann. Der ist nämlich kurz davor Bäume ohne Axt zu fällen vor Wut. Also:
Danke euch allen!!! (muss ja auch mal gesagt werden)
LG, sternchen
@ Laola:
Alles nett und schön, aber wenn du gelesen hast dürfen wir nicht einfach die Zahlungen einstellen und "vorsorgen". Nicht die Ex schimpft, sondern die RAin und die Richterin. Drohen mit Zwangsvollstreckung. Nur da ist die Frage ob da auch die Pfändungsgrenzen greifen und wie die Abfindung und die ganzen Zahlungen angerechnet werden.
Trotz allem..danke für deine Meinung aber leider ist das nicht immer nachvollziebar.
Hi
Nach ihren Berechnungen ist aber nur die bisherige Höhe der Ex sicher gestellt und nichts anderes.
Eben. Die Richterin widerspricht sich selbst und ist alleine schon daher m.E. angreifbar. Das meinte ich mit parteilich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich hoffe es. Beschwerde aus dem Grund ist raus und wenn die das dann nicht ändert, gehts zum OLG. Habe unserer RAin schon eine Mail geschrieben mit weiteren Punkten... Fragt sich auch nur wielange das dauert. Hoffen ja nun auch auf nen baldigen Job für meinen Mann und dann ist alles überflüssig gewesen und wir müssen im Nachhinein doch noch zahlen. Oder?
Das blöde ist nur, du wirst die Richterin ja nicht los! Muss die die Beschwerde gegen sich selber prüfen? Irgendwie...
lg, sternchen