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Abänderung Titel: Kosten?

 
(@carezza2411)
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Hallo liebe Väter,

ich habe mal eine Frage. Der Kindesunterhalt ist ohne Gerichtsverhandlung, aber durch das Amtsgericht festgelegt wurden. Mit welchen Kosten muss man für eine Abänderung rechnen und braucht man für solch einen Antrag einen Anwalt?

Wir sind am überlegen, ob wir nicht einfach die 46,- Euro mehr zahlen und still halten (zum Wohle der Kinder) oder ob wir auf eine neue Berechnung bestehen. Durch die neue Tabelle und einen Wechsel von Kind2 in die nächste Alterklasse steigt der Kindesunterhalt wieder an und wir versuchen abzuwägen, ob sich eine Abänderung lohnt.

Danke schonmal.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2015 17:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi azzerac,

der Streitwert eine solchen Abänderungsklage sollte sich eigentlich nach: Differenz zwischen tituliertem und begehrtem Betrag * 12 berechnen, also bei Euch wären das
552 €, letzlich legt aber der Richter den Streitwert in seinem Beschluss fest. Einen Anwalt brauchst Du, da Anwaltspflicht besteht, denn der KU gehört nicht zu den
Kindschaftsachen, für die Du vor Gericht keinen Anwalt brauchst (also etwa Umgangsrecht o. Sorgerecht).

Ob in Eurem Fall eine Abänderungsklage überhaupt eine Chance hat, lässt sich nicht sagen, da Du hier keine näheren Infos gegeben hast. Allgemein gilt aber vor deutschen
Familiengerichten: "Nach oben immer, nach unten nimmer!"

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2015 17:40
(@carezza2411)
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danke für die schnelle Antwort.

Da gehe ich mal davon aus, dass der Anwalt das teuerste an der ganzen Sache sein wird. Ich glaub dann lassen wir das erstmal.

Aber zur Info mal kurz meine Berechnung:

durchschnittliches Nettogehalt (inkl. 1/3 der Spesen): 1836,- Euro - 92,- Euro = 1744,- Euro bereinigt
davon den Selbstbehalt abgezogen: 1744,- Euro - 1080,- Euro = 664,- Euro

DDT 2x Altersstufe ab 12 Jahre: 2x450,- Euro = 900,- Euro
abzüglich 2x hälftiges Kindergeld: 900,- Euro - 190,- Euro = 710,- Euro
Titel lautet über 100%

Das ergibt für mich die 46,- Euro Differenz.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2015 17:58
 Mux
(@mux)
Registriert

Hm azzerac,

100 % ist der Mindestunterhalt, den wird auch ein Gericht sicherstellen wollen.

Der Zahlbetrag (anteiliges Kindergeld schon abgezogen) des Kindesunterhalts für 2 Kinder der Altersstufe 12-17 beträgt momentan: 2 * 348 € = 696 €
Ab 1.1.2016 erhöht sich dieser Betrag auf 355 €, für Euch also 710 €.

Daher ist der KU unter Wahrung des Selbstbehaltes von 1080 € zahlbar. Aufwendungen für die Arbeit sind konkret nachzuweisen. Die 5% Pausalrechnung wird
von den meisten OLGs nicht mehr praktiziert.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2015 18:28
(@carezza2411)
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Mit Belegen würden wir sogar auf mehr als 92,- Euro kommen  😉
Aber wir haben immer die Pauschale genommen, die bei der Berechnung für den Titel verwendet wurde.

Aber da die ganze Sache einen Anwalt bräuchte, zahlen wir lieber die 46,- Euro.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2015 18:41