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Abänderung Jugendamtsurkunde

 
(@axellino)
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Hallo liebe Forum Gemeinde,

ich habe eine neunjährige Tochter für die ich Kindesunterhalt zahle.
Im Jahr 2009 musste ich nach Aufforderung der Anwältin meiner Ex eine Jugendamtsurkunde unterzeichnen,dessen höhe des zu zahlenden Unterhalts nach meinen damaligen Einkommen betreffend korrekt war. ( 100 % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe )
Ich habe den Unterhalt immer bezahlt und korrekt angepasst.
Nun wurde mir aufgrund meiner fortgeschrittenen unheilbaren chronischen Erkrankung eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente ab 01.04.2014 von der Rentenversicherung zugesprochen.Diese liegt bei 906 Euro Netto monatlich.
Daraufhin habe ich meine Ex und Kindsmutter nachweislich angeschrieben und den Rentenbescheid in Kopie beigefügt und ihr mitgeteilt,das ich ab 01.05.2014 nicht mehr leistungsfähig bin den vollen Unterhalt der Jugendamtsurkunde in höhe von derzeit 272 Euro zu zahlen.
Nun ist mir bekannt wie ebend bei uns auch,das die finanzielle Situation angespannt ist und sie wohl auf kurz oder lang Sozialleistungen aufstockend evtl. beantragen müssen und das meiner Tochter durch wiederheirat meiner Ex auch kein Unterhaltsvorschuss bekommen wird.
Aufgrund dessen habe ich vorgeschlagen meinen Selbstbehalt um ca. 10% zu senken und das ich 180 Euro an Kindesunterhalt ab 01.05.2014 monatlich zahle.
Desweiteren habe ich sie gebeten sich mit den Jugendamt in Verbindung zusetzen und wir einvernehmlich die Jugendamtsurkunde auf den Betrag und zu den Datum abändern lassen,was ja im ganzen auch kostenlos wäre.
Leider erfolgte bis heute überhaupt keine Reaktion ihrerseits und ich weiss eigentlich nicht richtig weiter.
Nun ist mir natürlich bekannt das ich mich selber um Abänderung der Urkunde zu kümmern habe,wenn sie auf meinen Vorschlag nicht eingeht.
Nur wie soll ich das finanzieren???

Was würde denn eine Abänderungsklage am Familiengericht an Anwalts/Gerichtskosten im ganzen ca. kosten??
Da Anwaltszwang besteht,müsste ich ihren Rechtsbeistand auch bezahlen??

Ich wohne mit einer Partnerin zusammen und wir teilen uns natürlich alle anfallenden Kosten.
Miete/Nebenkosten,Versicherungen,Telefon,GEZ,Strom,Autokredit und Kreditkarte die auf ihren Namen laufen.
Ich nutze das Auto meiner Lebensgefährtin auch um den geregelten und gehandhabten Umgang zu meiner Tochter wahrzunehmen.
Hierfür habe ich monatlich eine Fahrstrecke von ca. 980 Kilometer zurück zu legen.
Meine Partnerin verdient ca. 1100 Euro Netto.

Ich stehe nicht im Mietvertrag.Sämtliche genannten Kosten laufen über das Konto meiner Lebensgefährtin.
Von meinen Konto wird nur der Kindesunterhalt und GEZ gezahlt.Der Rest wird genutzt für Einkäufe,Tanken etc.

Habe ich unter diesen Vorraussetzungen überhaupt eine Chance einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt und Prozesskostenhilfe zu bekommen für eine Abänderungsklage der Jugendamtsurkunde???
Was meint ihr,habe ich überhaupt Chancen bei Gericht auf Abänderung und Herabsetzung der Jugendamtsurkunde aus 2009???

Ich möchte noch kurz erwähnen,das ich mich nicht vor den Kindesunterhalt und meinen Verpflichtungen gegenüber meiner Tochter drücken will.
Aber in der Höhe geht es einfach nicht mehr.Wenn ich als kranker und erwerbsunfähiger Mensch noch einen kleinen Nebenjob finden würde der meine Rente nicht gefährden würde,dann würde ich ihn annehmen und würde auch sofort wieder höheren Kindesunterhalt zahlen.

Freue mich auf Antworten,Ratschläge und Tips von Euch

Gruss

axellino


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 12:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Axellino,

Eine Abänderungsklage ist fast immer extrem langwierig und nur sehr schwer durchzusetzen.
Ok, das gilt natürlich nur für Abänderungen nach unten.
Nach oben geht es immer ratzfatz.

Du solltest aber in Erwägung ziehen, aufstockendes Hartz4 zu beantragen, und den titulierten Unterhalt in voller Höhe weiter zu bezahlen.
Zumindest, bis die Abänderung durch ist, vielleicht sogar anstelle einer Abänderungsklage.

Da deine LG selbst nicht so viel verdient, es bis zu 330,- € Freibeträge für Erwerbstätige gibt und du den vollen Unterhalt und sogar noch Umgangskosten geltend machen kannst, stellt das durchaus eine sinnvolle Alternative.

Zwar schütten die Jobcenter das Geld zwar auch nicht mit Füllhorn über dir aus, aber gemessen an den Aasgeiern der Familienjustiz kann es da richtig wohlig und angenehm sein.
Und GEZ zahlen die auch noch.

Da Hartz immer rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird, solltest du umgehend einen Antrag runter laden, ausfüllen, gerne auch lückenhaft und dort gegen Quittung abgeben.
Lass dich dabei nicht abwimmeln, sonst ist April futsch.

Bei Fragen, kannst du dich hier gerne nochmal melden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 20:24