Hallo an Alle,
im Zuge der Vorbereitung für eine Abänderungsklage habe ich im WWW einmal etwas gelesen über die Dynamik in einer JA Urkunde.
Da stand so etwas ähnliches wie wenn man eine dynamische Urkunde erstellt, macht man dies mit der Prognose dahingehend das das EK des Pflichtigen auch steigt. Dann ging es darum wenn dies nicht der Fall ist, zwecks Abänderung... .
Leider kann ich disbezüglich nichts mehr finden.
Habt ihr eine Ahnung?
Viele Grüße
anfree
Es war ein Urteil des OLG Hamm aus diesem Jahr.
...
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=6342
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Auf dich/euch ist eben verlass 😉
diesen Absatz habe ich gemeint:
4. Verpflichtet sich der Unterhaltsschuldner in den Jugendamtsurkunden trotz aktuell nicht ausreichender Leistungsfähigkeit zu künftig steigenden Unterhaltsbeträgen, liegt in diesem Anerkenntnis regelmäßig eine Prognose dahingehend, dass er zur Zahlung der aufgrund der Titulierung zukünftig fälligen Unterhaltsbeträge in der Lage sein werde. Ändern sich jedoch die tatsächlichen Verhältnisse entgegen der prognostizierten Erwartung nicht mit der Folge, dass für zukünftige Zeiträume eingegangene höhere Unterhaltsverpflichtungen nicht geleistet werden können, so erweist sich die Prognose als nicht mehr tragfähig. In einem solchen Fall ist eine Bindungswirkung an die für deutlich erst in der Zukunft liegende Zeiträume eingegangene Unterhaltsverpflichtung nicht mehr gegeben.
Ich verstehe das so, dass dies ja eigentlich als Begründung für eine Abänderung geben könnte.
Dein Link linkt ja zum Forum der Trennungsfaq.
Dort hat diese Begründung ja nicht gefruchtet aber so wie ich es verstehe hatte KV statische Beträge in der JA Urkunde stehen und wusste was somit auf in zukommen kann.
Danke für deine Nachfrage
Ich habe eigentlich keine richtige Frage aber zur Erklährung:
LG ist dabei sienen titel Abändern zu lassen. bei im ist der Fall ähnlich wie der von Beppo velinkt.
Er hat 2007 2 Urkunden über 100% ersellen lassen. Zahlbetrag für 2 Kinder damals 447€. Bei 1580€ EK, damals hatte er noch einen Kredit von ca.570€ für das Eigenheim zu zahlen, Umgangskosten lagen bei ca. 130 €. Für das Haus wurde im ein Wohnvorteil von ca. 540€ hinzugerechnet. Laut Ja 100% Leistungsfähig.
Mittlerweile verdient er nur noch ca.1400€ und hat nach seinem Umzug und einer Umgangsregelung 2010 Umgangskosten von ca.217€.
Sein SB ist auf 750€ reduziert. Der momenentane Zahlbetrag für 2 Kinder ist jetzt 606€ durch tabellenerhöhungen und Alterstufenwechsel.
Er ist aber beim AG gescheidert. Die Gegenseite behauptete 2007 höhere Umgangskosten da angeblich 14täg. Umgang stattgefunden hatte mit Kosten in Höhe von 321€. Damals hatte KM die Kinder ohne das Wissen meines LG mitgenommen und ist zu ihren Next gezogen. Er kam von der Arbeit nach hause und sie waren weg (300KM). Anfangs versuchte er seine Kinder alle 14 Tage zu sehen das ging nur ein paar Monate so dannach nur noch 1x monatlich von Jan-April 2007. Mai zahlte er zum ersten mal UH, tiluliert wurde im Juli. Die Richterin hat somit gegen eine Abänderung entschieden da er jetzt dadurch das er eine LG hat ca. 80€ mehr Verteilermasse hat als damals, also keine Verschlechterung.
Er hätte damals schon unter seine SB tituliert. Natürlich totaler Schwachsinn.
Laut dieser Rechnung hat er freiwillig 173€ draufgelegt.
Er hat Einspruch beim OLG eingelegt zuerst möchte er einmal den Tatbestand klären da die Umgangkosten 2007 falsch sind den so wäre seine Verteilermasse 2007 hoher gewesen. Das ist nun 8 Wochen her und er hat noch nichts gehört.
Seit November zahlt er ja nun 606€ UH er legt also 248€ von seinem eh schon auf 750€ reduzierten SB drauf.
Vieleicht kann man da irgentwo ansetzen falls der Tatbestand so bestehen bleibt.
Wie gesagt es liegt alles beim OLG die melden sich aber nicht. Vollstreckungschutz wurde nun auch schon vor 3 Wochen gestellt auch da zuckt sich nichts.
Gibt es da eigentlich Vorgaben für eine Bearbeitung ?
Jetzt muß er aber 248€ drauflegen
