Abänderung eines Ve...
 
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Abänderung eines Vergleichs

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

zum Jahresanfang habe ich eine Abänderungsklage bezüglich eines Vergleichs zum KU eingereicht. (Lohnsteuerklassenwechsel von 3 auf 1)

Heute ist nun endlich die Verhandlung gewesen...

Ergebniss oder besser gesagt doch kein Ergebniss

Im damaligen Vergleich hatte ich mich verpflichtet den KU in Höhe XXX zu zahlen.

Von meinen Nettoeinkommen wurde ein Sparkassenkredit mit gegengerechnet sowie meine laufenden Fortbildungskosten.

Nicht mit aufgeführt wurde ien Privatkredit bei meinen Opa...(zu Ehezeit aufgenommen und auch monatlich bedient).

nun kommen solche Sprüche von der Gegenseite:

1.) Dadurch, dass er mit seiner neuen LG zusammenlebt, kann man 20% vom SB kürzen (OLG Rostock).
Tatsächlich habe ich keine Ersparnisse 😡

2.) Im Vergleich damals wurde der "Privatkredit" auch nicht mit berücksichtigt...warum jetzt 😡

3.) Mein im Jahre 2007 fälliges Bafög wird auch nicht zu berücksichtigen sein.
Ich hatte die Fortbildung zu Ehezeiten begonnen und hatte im Vorfeld Bafög (Meisterbafög) bekommen.
Das Bafög hatte die Lehrgangskosten nicht abgedeckt, so dass ich monatl. noch was zu bezahlen hatte.
Die noch zu zahlenden Beträge wurden damals anerkannt...die Bafögrückzahlung jetzt nicht... 😡

Meine Frage(n):

1.) Der Vergleich wurde von beiden Seiten nicht aufrecht erhalten...das ist doch ein guter Grund Ihn abzuändern oder?

2.) Stimmt es, dass der Privatkredit nicht berücksichtigt wird, nur weil er im ersten Vergleich auch nicht mit berücksichtigt wurde?

3.) Muss ich dem Gericht und der Gegenseite beweisen, dass ich keine Kostenersparnis habe nur weil ich mit meiner Freundin jetzt zusammen lebe?

4.) Wenn tatsächlich Frage 2 mit Ja beantwortet wird, kann ich dann im Zuge einer unabhängigen "Klage" auf die hälftige zahlung des Privatskredits drängen?

Vielen Dank für Eure Mithilfe

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 16:44
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo papi,

hier ist der Link zum Urteil: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-70.html darüber, dass ohne Kindergeldanrechnung (Mangelfall) der Selbstbehalt angemessen erhöht werden kann, schau mal in den letzten Absatz, ist insgesamt eine Menge zu lesen.

Ich bin der Meinung, dass die 20%-Anrechnung Kostenersparnis bei Zusammenleben auch schon gekippt ist, vielleicht hat jemand das Urteil zur Hand?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 17:06
(@papi74)
Registriert

Hallo Eskima,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich bin der Meinung, dass die 20%-Anrechnung Kostenersparnis bei Zusammenleben auch schon gekippt ist, vielleicht hat jemand das Urteil zur Hand?

Tja das ist auch so fast überall...aber nicht in Meckpomm :gunman: :gunman: :gunman:

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 17:17
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo papi74,

Meine Frage(n):

1.) Der Vergleich wurde von beiden Seiten nicht aufrecht erhalten...das ist doch ein guter Grund Ihn abzuändern oder?

Verstehe ich nicht. Heute war Verhandlung, angeblich ohne Ergebnis? Es kommen "Sprüche" von der Gegenseite? Waren das Sachvorträge während der Verhandlung? In welcher Form wurde der Vergleich nicht aufrecht erhalten und seit wann? Wie geht es jetzt weiter? Dein gesamter Beitrag ist recht unklar und rätselhaft für mich.

2.) Stimmt es, dass der Privatkredit nicht berücksichtigt wird, nur weil er im ersten Vergleich auch nicht mit berücksichtigt wurde?

Das kann sein, wäre aber reine Spekulation. Ein Privatkredit vom Opa hat immer was "Anrüchiges". Ist der Geldfluss beweisbar? Ansonsten könnte die Gegenseite damit argumentieren, sie habe von dem Kredit nix gewusst, und der Opa habe dir einen "Gefälligkeitskredit" gegeben mit zurückdatiertem Datum, um deine Unterhaltspflicht zu senken.

3.) Muss ich dem Gericht und der Gegenseite beweisen, dass ich keine Kostenersparnis habe nur weil ich mit meiner Freundin jetzt zusammen lebe?

Wie willst du einen solchen Nachweis führen? Das Gericht kann argumentieren, ihr zahlt jetzt nur noch einmal Telefon-Grundgebühr, Strom-Grundgebühr, das gemeinsame Wirtschaften (z.b. beim Einkaufen) bedeutet eine Haushaltsersparnis.

4.) Wenn tatsächlich Frage 2 mit Ja beantwortet wird, kann ich dann im Zuge einer unabhängigen "Klage" auf die hälftige zahlung des Privatskredits drängen?

So es denn einen Kreditvertrag gibt, den sie mit unterschrieben hat, kannst du das versuchen - mit ungewissem Ausgang. Ansonsten wirst du mit der Klage scheitern. Und selbst wenn du diese Klage gewinnst: Ist bei der KM was zu holen? Falls nicht, kostet eine solche Klage nur unnötig Geld.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 23:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Tja das ist auch so fast überall...aber nicht in Meckpomm

Nur, wenn die Rechtsprechung des BGH missachtet wird. >Hier< das brandaktuelle Urteil zu deiner Beruhigung. Lies dir vor allem den letzten Absatz aufmerksam durch. Ausgangsbasis war das (sagenhafte) Urteil des OLG Frankfurt (>hier<.

Die Gerichte gehen künftig den pfiffigeren Weg. Sie senken nicht den SB sondern erhöhen dein Einkommen fiktiv. Hierzu hat das BVerfG kürzlich geurteilt (>hier<).

Wegen deiner Kreditbelastungen beachte bitte, dass Schuldendienst nicht immer zu Lasten des Unterhaltsgläubigers gehen darf. Ggf.ist umzuschulden, die Tilgung zu reduzieren oder gar ganz auszusetzen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2006 00:23
(@papi74)
Registriert

Hallo

und ein grosses Dankeschön für die Antworten.

@Schmusepapa

Der Vergleich wurde mitte 2005 geschlossen, wo ich mich verpflichtete den Unterhalt in Höhe von 360€ zu bezahlen. Bei meinem Netto wurde der ehebedingte Kredit bei der örtl. Bank mit berücksichtigt.

Den Privatkredit für mein Auto, den wir damals (2 Jahre vor Trennung) aufgenommen hatten, wurde erst gar nicht von meinen Anwalt angegeben....Wieso??? (ich damals noch sehr naiv). Den Kredit hatten wir gemeinsam aufgenommen, da die Ex zu den damaligen Zeitpunkt mein Auto geschrottet hatte (schuldhaft) und wir für die Arbeit usw. ein Auto benötigten. Die Tilgung des Kredites wurde auch knapp 2 Jahre lang von beiden Seiten betrieben.

2 Monate später wurde ich durch die Gegenseite aufgefordert mehr Unterhalt zu zahlen, da Sohnemann Nummer 2 in die nächst höhere Altersstufe kam.

Bei der gestrigen Verhandlung war eine neue Richterin eingesetzt, die sich leider noch nicht eingearbeitet hatte.

Sie sagte nur, dass einmal durch die höhere Zahlung (von der Gegenseite gefordert) und meine jetzige Reduzierung von beiden Seiten der Vergleich missachtet wurde und daher auch nicht mehr Bestand habe.

Die Richterin hatte dann mein Netto abzüglich der Fahrtkosten und des einen ehebedingten Kredites auf 1077€ berechnet und die Gegenseite gefragt ob diese sich vergleichen wollen.

Dieses wurde verneint mit den Hinweis, dass ich ja auch mit einer neuen LGin zusammen lebe und das daher mein SB zu kürzen sein.

Jetzt wurde ich aufgefordert zu erklären, das ich keine Wohnkostenersparnisse habe....Naja das kann sich Dank Deep's Tipp erledigt haben.

@DeepThought

Wegen deiner Kreditbelastungen beachte bitte, dass Schuldendienst nicht immer zu Lasten des Unterhaltsgläubigers gehen darf. Ggf.ist umzuschulden, die Tilgung zu reduzieren oder gar ganz auszusetzen.

Ich will nur, dass der Kredit mit anerkannt wird, Madam hat genügend Einkommen, Sie soll gefälligst 50% übernehmen.

Mfg

papi94


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2006 10:37
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo papi74,

die Vorgehensweise des Gerichtes finde ich höchst ungewöhnlich. Naja, jetzt ist mir klarer was abgelaufen ist.

Zwei Anmerkungen noch:

3.) Muss ich dem Gericht und der Gegenseite beweisen, dass ich keine Kostenersparnis habe nur weil ich mit meiner Freundin jetzt zusammen lebe?

Jetzt wurde ich aufgefordert zu erklären, das ich keine Wohnkostenersparnisse habe....Naja das kann sich Dank Deep's Tipp erledigt haben.

Der Nachweis, dass du keine Wohnkostenersparnis hast, ist doch recht simpel. Wenn ich mich recht erinnere, ist die neue Wohnung ziemlich genau doppelt so teuer wie die alte Wohnung. Davon zahlt deine neue LG 50 %. Also beide Mietverträge ans Gericht, ne Erklärung dazu dass du die Hälfte der Kosten bezahlst und die andere Hälfte deine LG. Zusätzlich noch einen Hinweis auf das von DeepThought angeführte Urteil.

Ich will nur, dass der Kredit mit anerkannt wird, Madam hat genügend Einkommen, Sie soll gefälligst 50% übernehmen.

Der Kredit war ja für ein neues (gebrauchtes?) Auto. Provokant gefragt, wenn "Ex" sich jetzt an diesem Kredit beteiligt, kriegt sie dann auch einen Anteil an deinem Auto?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2006 23:38
(@papi74)
Registriert

Hallo Schmusepapa ,

Der Kredit war ja für ein neues (gebrauchtes?) Auto. Provokant gefragt, wenn "Ex" sich jetzt an diesem Kredit beteiligt, kriegt sie dann auch einen Anteil an deinem Auto?

Der Kredit war in der Tat für ein ein gebrauchtes Auto. Vorhergegangen ist ein von meiner holden Ex verschuldeter Unfall meines Autos, der nach dem Unfall Schrott war.

Mit diesem Geld haben wir nur das Auto ersetzt.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 11:15