Abänderung eines un...
 
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Abänderung eines unbefristeten Titels

 
(@papa39)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

gegen mich existiert ein durch Vergleich des FamGerichts titulierter, zeitlich unbegrenzter Unterhaltstitel zugunsten meiner Kinder.
Ich möchte diesen Titel zeitlich begrenzen bis zur jeweiligen Volljährigkeit.  Dazu habe ich folgende Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt:

1. Wo und in welcher Form muss ich das beantragen?
2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
3. Wie lange dauert die Bearbeitung bei Gericht?
4. Brauche ich dafür einen Anwalt?

Vielen Dank schonmal,
papa39

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Better be nobly wrong than meanly right.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2012 11:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf zeitl. Begrenzung eines KU-Titels. Deine Bemühungen, hier eine gerichtl. Regelung anzustreben, kannst Du gleich vergessen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2012 12:52
(@Inselreif)

Hi papa39,

und in Ergänzung: es würde Dich genauso viel kosten wie irgendwann später einmal ein Abänderungs- oder Herausgabeantrag, wenn der Titel nicht mehr berechtigt ist. Von daher ist es Jacke wie Hose.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2012 12:56
(@papa39)
Schon was gesagt Registriert

ok, vielen Dank Euch.

Wenn also nach Volljährigkeit eine unberechtigte Forderung erhoben wird, muss ich mit Abänderungsklage und Vollstreckungsaussetzung (heißt das so?) reagieren?

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Better be nobly wrong than meanly right.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2012 13:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit Eintritt in die Volljährigkeit wird der bisherige Titel automatisch unberechtigt (in seiner Bemessungshöhe), da schon die Kindergeldanrechnung in aller Regel falsch ist. Ebenso wird der andere ET ebenfalls UH-pflichtig, und auch der Bedarfsanspruch an sich ändert sich.

Deiner Schlussfolgerung ist nur eins noch hinzuzufügen: mit Volljährigkeit des Kindes sofort versuchen, den Kontakt diesbzgl. aufzunehmen. Mitunter regeln sich solche Dinge auf wundersame Art und Weise. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2012 13:26
(@Inselreif)

Hi papa39,

am Allerbesten setzt Du Dich am 18-ten Geburtstag mit dem jeweiligen Kind zusammen, ihr klärt gemeinsam den Unterhalt für die Zukunft und das Kind schreibt eine teilweise Verzichtserklärung.
Erst wenn das nicht klappt, weil Kind nicht will oder Mutti ihr Einkommen nicht offenlegt oder man sich nicht einigen kann, muss man gerichtlich vorgehen. Was dann genau zu beantragen ist, kommt auf die Lage (Ausbildungssituation, alle Auskünfte erteilt usw.) an und muss man dann sehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2012 13:28
(@papa39)
Schon was gesagt Registriert

nochmal danke!

Dann werd ich mit den beiden mal die Situation abklären und hoffe auf ein friedliches Ergebnis  😉

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2012 14:13