Hallo,
gegen mich existiert ein durch Vergleich des FamGerichts titulierter, zeitlich unbegrenzter Unterhaltstitel zugunsten meiner Kinder.
Ich möchte diesen Titel zeitlich begrenzen bis zur jeweiligen Volljährigkeit. Dazu habe ich folgende Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt:
1. Wo und in welcher Form muss ich das beantragen?
2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
3. Wie lange dauert die Bearbeitung bei Gericht?
4. Brauche ich dafür einen Anwalt?
Vielen Dank schonmal,
papa39
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Better be nobly wrong than meanly right.
Moin
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf zeitl. Begrenzung eines KU-Titels. Deine Bemühungen, hier eine gerichtl. Regelung anzustreben, kannst Du gleich vergessen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi papa39,
und in Ergänzung: es würde Dich genauso viel kosten wie irgendwann später einmal ein Abänderungs- oder Herausgabeantrag, wenn der Titel nicht mehr berechtigt ist. Von daher ist es Jacke wie Hose.
Gruss von der Insel
ok, vielen Dank Euch.
Wenn also nach Volljährigkeit eine unberechtigte Forderung erhoben wird, muss ich mit Abänderungsklage und Vollstreckungsaussetzung (heißt das so?) reagieren?
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Moin
Mit Eintritt in die Volljährigkeit wird der bisherige Titel automatisch unberechtigt (in seiner Bemessungshöhe), da schon die Kindergeldanrechnung in aller Regel falsch ist. Ebenso wird der andere ET ebenfalls UH-pflichtig, und auch der Bedarfsanspruch an sich ändert sich.
Deiner Schlussfolgerung ist nur eins noch hinzuzufügen: mit Volljährigkeit des Kindes sofort versuchen, den Kontakt diesbzgl. aufzunehmen. Mitunter regeln sich solche Dinge auf wundersame Art und Weise. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi papa39,
am Allerbesten setzt Du Dich am 18-ten Geburtstag mit dem jeweiligen Kind zusammen, ihr klärt gemeinsam den Unterhalt für die Zukunft und das Kind schreibt eine teilweise Verzichtserklärung.
Erst wenn das nicht klappt, weil Kind nicht will oder Mutti ihr Einkommen nicht offenlegt oder man sich nicht einigen kann, muss man gerichtlich vorgehen. Was dann genau zu beantragen ist, kommt auf die Lage (Ausbildungssituation, alle Auskünfte erteilt usw.) an und muss man dann sehen.
Gruss von der Insel
nochmal danke!
Dann werd ich mit den beiden mal die Situation abklären und hoffe auf ein friedliches Ergebnis 😉
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