abänderung des unte...
 
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abänderung des unterhaltstitel - kindesunterhalt

 
(@mustermann)
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hallo ihr lieben...

folgende situation.

ich habe eine einjährige tochter die bei ihrer mutter lebt. wir hatten den fälligen unterhalt vom JA berechnen lassen und dieser wurde auch tituliert. es handelt sich um 125 euro - magelfallberechnung. den berechneten betrag überweise ich monatlich an die KM.

nun hat sich folgende änderung eingestellt. im oktober werde ich erneut papa.... diesmal werden es zwillinge. nun meine frage. sollte ich einfach mal bei  JA vorbeischauen und fragen ob die mit einer abänderung des titels einverstanden sind? ab wann kann/sollte der titel abgeändert werden? hat jemand erfahrung wie das JA in solchen fällen reagiert? will das wenn möglich nicht über eine anänderungsklage abwickeln ...

vielleicht habt ihr ja ein paar tipps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 14:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mustermann,

abgeändert werden kann der Titel erst ab Geburt der Zwillinge. DA du, dem Betrag nach Mangefall bist, wird das JA nicht ohne weiteres Hurra schreihen, wenn du nun noch weniger zahlen kannst. Deshalb halte ich es für eher unwahrscheinlich das es eine einvernehmliche Lösung geben wird und dir nur die Abänderungsklage bleiben wird.

Besteht denn eine Beistandschaft oder wurde nur der Titel beim JA erreichtet? Bezieht die KM zusätzlich UHV? Falls die KM in Besitz pfändbarenTitel ist, kannst du ja erstmal mit ihr reden, ob sie ihn freiwillig an dich herausgibt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 14:51
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

hey tina,

danke für deine antwort.

also es besteht eine beistandschaft und die KM bekommt kein UHV.

falls nur die abänderungsklage bleibt wird das gericht dieser zustimmen? oder muss man auch da mit problemen rechnen?

gruss
mustermann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 14:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

eigentlich muß das Gericht die beiden enuen Kinder berücksichtigen.

Außer die KM verdient soviel das sie alleine für den KU aufkommen kann, was aber ja eher unwahrscheinlich ist. Aber im Familienrecht gibt es leider nichts was es nicht gibt. Das soll dir jetzt keine Angst machen  :wink:, aber man muß leider mit allem rechnen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 15:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beides!

Sie werden dir schon ziemlich die Daumenschrauben anziehen, warum du nicht einfach etwas mehr verdienst, um deinen Unterhaltspflichten genüge zu tun. (Stichwort zur Suche: gesteigerte Erwerbsobliegenheit)

Wenn du dann ausreichend belegen kannst, das du ja bereits alles Erdenkliche dafür tust, wird der Titel vermutlich geändert.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 15:05
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

naja dann werde ich mal sehen was die sagen. sollte ich vorher mal beim JA vorsprechen und das versuchen abzuklären oder sollte ich das ganze gleich in schriftlicher form angehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 15:20
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

hallo ihr,

erst einaml ein frohes neues jahr an alle hier im forum!!

auch wenn man hier ziemlich schlimme sachen über das jugendamt liesst möchte ich jetzt mal meine erfahrung niederschreiben.

ich habe beim zuständigen jugendamt meiner ältesten tocher angerufen und dem bearbeiter mitgeteilt das ich vater von zwilligen geworden bin. daraufhin bat er mich den sachverhalt in einem "zweizeiler" aufzuschreiben und ihm dieses zuzusenden. gesagt getan, nach ca. 1 woche erhielt ich einen anruf. in diesem teilte er mir mit das ich ab sofort keine zahlung mehr an die KM leisten soll da der unterhalt aufgrund der geburt meiner zwillinge neu berechntet wird und dieser dann weniger sein wird. nach ca. 3 wochen erhielt ich eine absolut korrekte neuberechnung. also der lt. meines einkommens zahlbare betrag wurde gedrittelt. die summe entspricht genau meiner zuvor durchgeführten berechnung.

abschiessend teilte er mir noch mit das durch die geburt der zwillinge von mir zuviel unterhalt gezahlt wurde (ich hatte im monat der geburt noch den vollen unterhalt an die KM meiner ältesten tochter geleistet) den zuviel bezahlten unterhalt verrechnete er mit der ersten zahlung im neuen monat. nachdem was man hier so liesst war ich doch sehr überrascht wie nett und freundlich eine bestandschaft mit einem vater umgeht. vielleicht tut es auch mal gut zu lesen das es auch nette bearbeiter beim JA gibt, daher diese zeilen ...

viele grüsse
mustermann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 12:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mustermann,

das freut mich zu hören und muss auch mal gesagt werden.

Du bestätigst damit auch den Eindruck, dass die nicht alle unfähig und/oder böswillig sind, sondern nur (erschreckend) viele.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 12:44