Abänderung des Unte...
 
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Abänderung des Unterhalts

 
 hf40
(@hf40)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht weiß hier jemand Rat:

Ich habe seit 2000 einen Titel (Notarielle Vereinbarung) gegen mich: Ehegattenunterhalt und 2 x Kindesunterhalt. Zeitlich nicht begrenzt.
Seit 1,5 Jahren sind wir nun geschieden und mein 1. Sohn ist gerade 18 geworden. Mein 2. Sohn ist 14.

Mein Netto ist niedriger als 2000 (damals auch noch StKl. 3). Meine Ex verdient selbst. Den Unterhalt haben wir seitdem schriftlich geregelt. Sie bekommt nix und die Kinder entsprechend DD-Tabelle.

Wie werde ich den Titel nun los? Oder ist er mittlerweile ungültig? Oder reicht die schriftliche Vereinbarung?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 13:57
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie werde ich den Titel nun los? Oder ist er mittlerweile ungültig? Oder reicht die schriftliche Vereinbarung?

Es reicht eine von ihr unterschriebene Erklärung, daß auf Basis des Titels XX/XX/Sowieso keine Ansprüche mehr geltend gemacht und vollstreckt werden. Ob die erwähnte Vereinbarung zwischen euch dich im Zweifelsfall schützt, weiß ich nicht, da der Bezug zum Titel fehlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 14:24
 hf40
(@hf40)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ich denke mal, dass der Bezug zum Titel fehlt (hab das Dokument gerade nicht vor Augen). Ich schätze mal, wenn sie eine solche Erklärung unterschreiben müsste, dann würde sie sich weigern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 15:55
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Im Zweifelsfall nur durch eine Klage!

Grüße

Fuzzy

Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 20:39