Hallo Leute,
kann mir jemand sagen ob Unterhalt immer verlang kann und wenn nein, was sind die Gruende oder Voraussetzungen ??
Zur Situation:
meine noch-Frau und ich (9J. verheiratet, Sohn 7J.) leben seit Mai 05 getrennt lebend.
Wir hatten immer getrennte Kassen/Konten, soll heissen, was Sie verdiente war Ihres und umgekehrt.
Jeder zahlte seinen Kleidung, Hobbies Urlaub selber. Ihr Auto ist ihres, etc.
Es ist eine Immobilie vorhanden (Muenchen, ca. 100qm, 50-50%, kurz vor Eheschliessung gekauft ), ihr Anteil ist dank
Papa bereits bezahlt ich zahle an Bank.
Wohngeld, Telefon, Versicherungen, Mittagsbetreuung nach der Schule (frueher Kindergarten) wird von mir uebernommen.
Lebensmittel ca. 50:50. Fuer unsen Sohn haben wir wieder beide gleich bezahlt.
Sie ist Selbststaendig (Blanzbuchhalter) und arbeitet ca. 20-25h von zuhause (koennte noch mehr arbeiten, will aber nicht!)
Sie hatte waerend und nach der Schwangerschaft immer gearbeitet(!), ich habe ihr dabei geholfen und unterstuetzt,
soweit ich beruflich in der Lage war.
Sie kann sich sehr gut selber versorgen, faehrt nen SLK und kauft fast nur Designer Klamotten (MaxMara, Strenesse, etc.)
Ich bin Angestellter.
So, nun wollen wir beide in einvernehmlich eine Strich darunter ziehen....Nachehelicher Regelungsvertag (oder wie das heisst!)
KU ist ja geregelt, kein Thema.
Aber Sie moechte nun auch noch Unterhalt. Wie siehts da denn damit aus, muss ich ??
Nach der Unterhaltsrechnung die Sie hat machen lassen und nachdem was ich in den Foren gefunden habe und somit
nachvollziehen kann muesste ich ca. € 800 an sie abdruecken.....
Dass kann doch wohl nicht war sein!! 😡 ich habe bisher noch nie was fuer sie zahlen sollen und nun soll/muss ich ??
Nun dachte Sie, sie will mir nun meine Wohnungsteil abkaufen: (den ersten Teil der story erspare ich Euch! war eine frechheit...)
Sie will mir ca. 2/3 (entspricht ca. der Restschuld) abkaufen, das letzte 1/3 wuerde sie mir ans Unterhalt anrechnen fuer die naechsten
8 Jahre, bis unser Sohn 15J. ist.) - dann waere alles abgegolten!
Was soll ich hier machen, ist das ein fairer deal?
Sie meinte sie wuerde sich den Unterhalt erstreiten, sollten ich der Meinung sein,dass Sie keinen Unterhalt kommen sollte.
Wie sieht das den mit den BGB §1577 (Beduerftigkeit) aus ??
Sie haet Einkuenfte durch Ihre selbstaendige Arbeit und Vermoegen (das Sie teilweise auf unseren Sohn uebertragen hat).
Vielen Dank fuer jegliche Kommentare und Tipps!
Ciao
Jahoo
Was soll ich hier machen, ist das ein fairer deal?
Das sind eigentlich 3 Fragen, ich machs mal der Reihe nach:
Steht Ihr der EU in der behaupteten Höhe zu?
Ich würde das genau prüfen, und besser einen Tag länger drüber nachdenken, auch an ihren Wohnvorteil, an ihre Kapitalerträge, an Deine Werbungskosten, an Deine private Altersvorsorge etc.
Ist es eine gute Idee, das als Einmalzahlung abzugelten?
Nach gängiger Ansicht in diesem Forum nicht. Erstens könnte sie trotzdem bedürftig werden und Dich wieder in die Plficht nehmen, zweitens könnte sich die Rechtslage ändern (d.h. sie wird es definitiv nächstes Jahr) und ihre Erwerbsobliegenheit neu definieren, drittens könnte ihr Anspruch entfallen oder weniger werden, weil Du z.B. eine neue Familie gründest, und viertens kannst Du EU von der Steuer absetzen, und bei einer Einmalzahlung, noch dazu versteckt in einem Immobiliendeal, könnte das schwierig werden.
Eine solche Einmalzahlung muss also schon ein verdammt guter Deal sein, damit er für Dich lukrativ ist.
Ist es eine gute Idee, eine solche Einmalzahlung mit einem Immobiliendeal zu verknüpfen?
Weiss ich nicht.
Moin Jahoo,
Du scheinst eines der nicht sehr seltenen Exemplare erwischt zu haben, die Unterhalt für eine Belohnung (oder Entschädigung, je nach Sichtweise) für eine gewesene Ehe betrachten. "Frauen steht Unterhalt zu" ist in manchen Damenköpfen eine Art Naturgesetz.
Tatsächlich ist Unterhalt aber nur dazu da, um jemand zu unterstützen, der sich aus eigener Kraft nicht unterhalten kann. Genau das kann sie aber. Du schreibst keine Zahlen, aber ich denke mal, Eure Einkommen werden sich nicht wesentlich unterscheiden. Bei einer Forderung von 800 EUR müsstest Du netto aber rgelmässig etwa 1.500 EUR mehr haben als sie, damit ein solcher Anspruch überhaupt entsteht.
Hinzu kommt: Sie hat die ganzen Jahre von zuhause aus gearbeitet und kann das auch weiter tun. Es gibt kein "Recht", sich auf die faule Haut zu legen. Notfalls muss sie eben noch ein paar Stunden drauflegen; das ist bei einem Home-Office-Job problemlos möglich.
Was Deine Frage zu diesem Wohnungs-Deal angeht: Um Himmels willen, mach diesen Blödsinn nicht! Mir scheint nämlich, als sei genau das der Hintergrund ihrer Unterhaltsforderung: Stelle eine horrende Forderung - und bau dem Jahoo dann ein Brückchen, wie er da wieder rauskommt. Manche Anwälte empfehlen sowas, damit Du das Gefühl hast, billig davongekommen zu sein.
Nehmen wir an, Du würdest darauf eingehen - und Exchen heiratet nächstes Jahr wieder: Damit wäre "normaler" Unterhalt hinfällig, aber eine Einmalzahlung ist dann trotzdem futsch. Du hättest faktisch den Unterhalt für mehrere Jahre im Voraus bezahlt - und keine Möglichkeit, irgendwas zurückzufordern.
Andererseits stehst Du gut da: Madames Wohnungshälfte ist bezahlt; für Deine läuft dagegen noch ein Kredit. Zieh Deine monatlichen Zahlungen als ehebedingte Schulden mal von Deinem Netto ab - möglicherweise gäbe es dann sogar ein unterhaltsauslösendes Gefälle zu Deinen Gunsten... 😉
Lass Dich also nicht verrückt machen; ein guter Anwalt wird Madame sehr einleuchtend erklären, dass ihre "Ansprüche" nicht bestehen oder nur sehr gering sind. Und falls sie das nicht glaubt, wird er sie auf den Klageweg verweisen.
Was die Wohnung angeht: Einer von Euch kann den anderen auszahlen oder Ihr könnt versuchen, sie auf dem freien Markt zu verkaufen. Erlös minus Schulden werden durch zwei geteilt - fertich. Kann natürlich sein, dass Du dann immer noch Schulden hast und sie weniger herausbekommt als ihr Papa bezahlt hat. Such is life.
Aber wie gesagt: Lass Dich auf keine dummen Deals ein, sondern konsultiere einen guten Anwalt.
By the way: Besteht die Möglichkeit, das ihr für Sohnemann ein so genanntes Wechselmodell einrichtet? Das wäre gut für ihn...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
jetzt wird es also ernst....von einer Einmalzahlung, womöglich noch über die gemeinsam angeschaffte Immobilie, bei der Du noch abzahlst, ist Dir nur abzuraten. Auch, ihr Deinen Teil zu verkaufen. Hierfür mehrere Gründe:
1..Sind Deine Schulden bei der Immobilie abbezahlt bekommt sie mehr EU.
2. Sie hat jetzt bereits, so Deine Worte, Vermögen und andere Dinge bewußt an Euer Kind übertragen. Ergebnis wird sein, dass sie wenig bis nichts hat, wenn sie es darauf anlegt . Ist sie bedürftig, so nützt es dir nichts, wenn du alles an Unterhalt schon in einer Summe gezahlt hast. Der Staat wird sich schon holen, was er braucht.
3. Da sie offensichtlich hier einen Plan verfolgt, sei besonders vorsichtig. Die meisten, die Ihre Kinder nicht oder nur eingeschränkt sehen, haben in einer solchen Phase Dinge abgenickt. Ist etwas erst festgeschrieben, ist es sehr schwierig, noch etwas zu ändern. Auch dann, wenn sich die Lebensbedingungen geändert haben.
4. Eine genaue Prüfung der Höhe des EU ist unbedingt erforderlich. Du wirst vermutlich zahlen müssen, aber ob in der genannten Höhe, ist doch angesichts des Alters Eures Kindes fraglich. Zudem bist du, wenn geschieden irgendwann, Steuerklasse 1.
5. Du bist jetzt eigentlich in der glücklichen Lage, Dinge noch mitsteuern zu können. Die Hälfte Der Immobilie ist ein wunderbares Druckmittel, auch bei zukünftigen EU Zahlungen ( Wohnwert etc. )
Klingt natürlichetwas bitter, ist aber , so glaube ich die Wahrheit. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Und angesichts der Gesetztesänderungen in Kürze, wird sich auch im EU und Arbeitstätigkeit manches ändern. Also auf Zeit spielen.
Rudy
Wenn sie Vermögen auf das Kind übertragen hat, könnte ja geprüft werden, ob das Kind aus diesem Vermögen eigene Einkünfte hat (z. Zinsen). Die würden dann nämlich den Bedarf des Kindes schmälern. Das Kind hat ja einen bestimmten Bedarf, kann es den teilweise selbst decken, so ist der Unterhaltspflichtige teilweise zu entlasten.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo!
Vielen Dank fuer Eure Kommentare. Ging schneller als ich gedacht habe - Ihr seid Spitze 🙂 :thumbup:
Klingt vielleicht evtl bloed, aber EU steht fuer Ehegatten-Unterhalt, richtig ??
a) Nochmal zur info, Sie ist Bilanzbuchhalter und kennt sich steuerlich verdammt gut aus!
aa) dann sollte Sie's auch wissen dass ich dann SteuerKl 1 habe und den evtl EU nicht absetzen kann.
b) Sie will einen Strich darunter ziehen, ich auch! btw.
c) Sie moechte, von mir loesen da Sie 'saubere' und getrennte 'verhaelltnisse' haben moechte.
d) ich will die Wohnung (den Klotz, mtl €1100) auch loswerden, fuer meine jetzige Wg zahl ich ja auch noch, da bleibt nich mehr viel....
besonders wenn ich meinen Sohn dann mal besuchen komme Duesseldorf-Muenchen! erst alle 2Wo momentan alle 3-4Wo,
mehr iss nicht drin ;( hoffe aber bald wieder in Muc zu sein.....
Primaer gehts fuer mich darum, dass ich wissen moechte:
1- wuerde Sie ueberhaupt EU bekommen und in welcher hoehe?
2- da mit der Wohnung zu verrechnen waere ok, wenn's denn in der hoehe mit dem EU uebereinstimmt und
Sie anschliessend keine weiteren Ansprueche geltend machen kann (was ich mir nicht vorstellen kann!).
zu papasorglos:
kann ich denn eine Klausel in den Vertrag nehmen, dass fuer Zukunft keine weiteren Ansprueche geltend gemacht werden koennen,
oder grenzt das and Gesetzeswidrigkeit oder bleibt das wirksam falls sie doch notduerftig wird ?
Was ist, wenn ich notduerftig (arbeitslos) werde?
In welcher Hinsicht wird sich denn die Rechtslage aendern ?
Es ist durchaus nicht auszuschliessen, dass ich wieder eine neue neue Familie gruende, korrekt.
zu brille007:
Stimmt, die diff des Einkommens ist liegt bei mir ca. € 1600 hoeher; allerdings nur weil sie 'nur' 20h arbeiten (will)
Ich denke Sie koennte mehr arbeiten, da unser Sohn, wie gesagt, bis 15:00 in der Mittagsbetreuung ist
(in der Schule und ca. 10min zu Fuss zu erreichen).
zu Rudy:
Danke Rudi, das Geld ist schon aus steuerlichen Gruenden auf unseren Sohn uebertragen......Freibetrag bei ihr ueberschritten
zu midnightwish:
*g...*! das ist ein guter Tipp, ich hoffe sie hat's nicht schon wieder weiter auf die Schwester/Tochter(Neffin) uebertragen :-((
Jahoo
kann ich denn eine Klausel in den Vertrag nehmen, dass fuer Zukunft keine weiteren Ansprueche geltend gemacht werden koennen,
oder grenzt das and Gesetzeswidrigkeit oder bleibt das wirksam falls sie doch notduerftig wird ?
Dazu gibt es hier eigene Threads (z.B. http://www.vatersein.de/forum-topic-7630.0.html )
Was ist, wenn ich notduerftig (arbeitslos) werde?
Dann musst Du keinen EU mehr zahlen (oder weniger, je nachdem). Wenn es einen Titel gibt, ist dazu aber eine Abänderungsklage nötig. Bei der Variante mit der Einmalzahlung hast Du dann einfach Pech gehabt, zurück bekommst Du dann nichts mehr (Es sei denn, Dir stünde dann EU zu...)
In welcher Hinsicht wird sich denn die Rechtslage aendern ?
Relevant ist der, nach dem Gesetzentwurf zur Unterhaltsrechtsreform, neu aufzunehmende §1578b BGB:
"(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben.
(2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden."
Ich lese das so, dass Deine Ex damit gemeint ist. Diese Reform soll nächstes Jahr in Kraft treten.
So, nun wollen wir beide in einvernehmlich eine Strich darunter ziehen....Nachehelicher Regelungsvertag (oder wie das heisst!)
Das will Sie nicht!
Sie ist Selbststaendig (Blanzbuchhalter) und arbeitet ca. 20-25h von zuhause (koennte noch mehr arbeiten, will aber nicht!)
Sie hatte waerend und nach der Schwangerschaft immer gearbeitet(!), ich habe ihr dabei geholfen und unterstuetzt,
soweit ich beruflich in der Lage war.
Sie kann sich sehr gut selber versorgen, faehrt nen SLK und kauft fast nur Designer Klamotten (MaxMara, Strenesse, etc.)
Ich bin Angestellter.
Interessiert die Gerichte eigentlich gar nicht.
Sie gibt an: Die Trennung fällt Ihr so schwer und kann auf Grund dieser enormen seelischen Beanspruchung nicht mehr arbeiten und muss zu dem das Kind auch noch betreuen
.... und Du hast die A-Karte!
Sie will mir ca. 2/3 (entspricht ca. der Restschuld) abkaufen, das letzte 1/3 wuerde sie mir ans Unterhalt anrechnen fuer die naechsten
8 Jahre, bis unser Sohn 15J. ist.) - dann waere alles abgegolten!
EU oder KU?
oder
lass dir die 2/3 ausbezahlen! Dann hat Sie die A-Karte, oder?
Grüße
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !