ab wann nächste Alt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ab wann nächste Altersstufe?

 
(@turbo)

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder  eine - wahrscheinlich blöde - Frage  :redhead:

Ab wann muss man die nächst höhere Altersstufe bezahlen, ab dem Monat, wo die Lütte (Sept) das entsprechende Lebensjahr erreicht oder ab Janaur des Jahres, in dem das Kind das entsprechende Alter erreicht?

Danke für eure Hilfe!!

Gruß

Turbo

Zitat
Geschrieben : 02.03.2010 11:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Turbo,

Ab wann muss man die nächst höhere Altersstufe bezahlen, ab dem Monat, wo die Lütte (Sept) das entsprechende Lebensjahr erreicht oder ab Janaur des Jahres, in dem das Kind das entsprechende Alter erreicht?

Ab dem Monat, in dem das Kind das entsprechende Alter erreicht. Beispiel: Kind hat am 28. September Geburtstag, dann ist für September bereits der erhöhte Unterhalt zu zahlen; keineswegs aber schon ab Jahresanfang.

Rein interessehalber: Wer setzt denn anderslautende Gerüchte in die Welt?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 11:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung: >§ 1612a Abs. 3 BGB<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 11:58
(@turbo)

Rein interessehalber: Wer setzt denn anderslautende Gerüchte in die Welt?

Danke!! Genau SO habe ich mir das auch gedacht, der Brief des gegnerischen Anwalts forderte mich jedoch auf nach der neuen DTT 2010 zu zahlen und hat mich auch gleich darauf hingewiesen, welchen Betrag ich ab sofort zahlen soll und das war genau der der nächsten Altersstufe - aber versuchen kann man es ja mal, dafür gibt es ja euch  😉

In Ergänzung: >§ 1612a Abs. 3 BGB<

Danke Deep, das hätte ich so nicht gefunden

(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet

Danke nochmal für eure schnelle kompetente Hilfe!!

Gruß

Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 12:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Turbo,

Genau SO habe ich mir das auch gedacht, der Brief des gegnerischen Anwalts forderte mich jedoch auf nach der neuen DTT 2010 zu zahlen und hat mich auch gleich darauf hingewiesen, welchen Betrag ich ab sofort zahlen soll und das war genau der der nächsten Altersstufe - aber versuchen kann man es ja mal, dafür gibt es ja euch

Yeah!

Aber, bevor du vor Freude die nötige Vorsicht vergisst: Schau dir die Ausführungen des Anwalts genau an, ob sich noch weitere Tretminen darin verbergen. Ist z.B. berücksichtigt worden, dass die DT seit Anfang des Jahres nur noch von zwei statt von drei Unterhaltsempfängern ausgeht? Wenn du keinen Titel hast, kannst du das sofort berücksichtigen (z.B. eine bisherige Hochstufung reduzieren); wenn es einen Titel gibt, dann wird's ein bisschen schwieriger, wenn die Gegenseite nicht freiwillig einer Änderung zustimmt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:01
(@turbo)

Ist z.B. berücksichtigt worden, dass die DT seit Anfang des Jahres nur noch von zwei statt von drei Unterhaltsempfängern ausgeht? Wenn du keinen Titel hast, kannst du das sofort berücksichtigen (z.B. eine bisherige Hochstufung reduzieren); wenn es einen Titel gibt, dann wird's ein bisschen schwieriger, wenn die Gegenseite nicht freiwillig einer Änderung zustimmt.

Hallo,

Malachit du verwirrst mich, aber gibst mir neue Ansatzpunkte..... es gibt KEINEN Titel (sorry fürs Schreien ;-))

In 2009 lag das bereinigte Netto in der Stufe 3, da wir aber "nur" 1 Kind haben, musste ich Stufe 4 zahlen. Es ist ca. 1 Jahr her, dass dieser Betrag durch die Anwälte festgelegt wurde, also gibt es ja auch dieses Jahr keine Neuberechnung. Nun meine Frage:

Welche Stufe muss ich jetzt zahlen 3 oder auch wieder 4??

Der gegn. Anwalt hatte die Hochstufung erwähnt und mit meinem hatte ich darüber bisher nicht sprechen können.

Danke!

Grüße
Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zahlst du denn auch für die KM?

Wenn nein kann durchaus noch Stufe 4 sein (da du ja nur um 1, nicht 2 Stufen hochgestut wurdest)
Zahlst du auch für die KM, dann kannst du nach Stufe 3 zahlen, da dann keine Hochstufung mehr greifen würde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:19
(@turbo)

Zahlst du denn auch für die KM?

Hallo Tina,

natürlich nicht  🙂

schade  ;(, also doch wie bisher Stufe 4.......

Grüße
Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Turbo,

sicherheitshalber nachgefragt - zahlst du für KM nicht, weil prinzipiell kein Anspruch (mehr) besteht, oder weil zwar prinzipiell ein Anspruch bestünde, der aber mangels Leistungsfähigkeit o.ä. nicht bedient werden kann?

Wie alt ist euer Kind auch gleich wieder?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:33
(@turbo)

sicherheitshalber nachgefragt - zahlst du für KM nicht, weil prinzipiell kein Anspruch (mehr) besteht, oder weil zwar prinzipiell ein Anspruch bestünde, der aber mangels Leistungsfähigkeit o.ä. nicht bedient werden kann?

Hallo Malachit,

KM hat einen Vollzeitjob, kann sich also selbst versorgen und die Lütte ist 5 Jahre alt, wird im Sept. 6. Die Gegenseite hat keinen TU gefordert.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:50




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Turbo,

dann wirst du wohl um die Hochstufung um eine Zeile nicht herumkommen. Die Frage ist eher, warum vorher keine Hochstufung um zwei Zeilen vorgenommen wurde, die DT 2009 in Verbindung mit der üblichen Rechtssprechung hätte das wohl hergegeben.

Aufpassen musst du übrigens noch, wenn ein Titel erstellt wird. Ein fieser Trick besteht darin, dass eine KM scheinbar auf TU verzichtet, den KU mit der zugehörigen Hochstufung titulieren lässt - und zwei Tage später doch TU haben will. Also frag' lieber nochmal hier nach, bevor du irgendwas unterschreibst, bzw. bevor die gerichtliche Klärung losgeht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 14:10
(@turbo)

dann wirst du wohl um die Hochstufung um eine Zeile nicht herumkommen. Die Frage ist eher, warum vorher keine Hochstufung um zwei Zeilen vorgenommen wurde, die DT 2009 in Verbindung mit der üblichen Rechtssprechung hätte das wohl hergegeben.

Hallo Malachit,

schade, zu früh gefreut, aber das ist schon ok.

Wäre ein bisschen unlogisch von KM 1 Jahr nach der Trennung erst TU zu verlangen, denke ich. Die Scheidung ist ja auch schon eingereicht und sobald die durch ist, hat sie ja eh keinen Anspruch mehr - sagt mein Anwalt.

Bzgl. KU gab/gibt es ja keinen Titel, sondern nur eine Berechnung durch meinen Anwalt, nachdem ich die Rechnung der Gegenseite nicht akzeptierte, weil sie zu hoch war und dieser Betrag wurde von der KM "geschluckt". Ein Titel ist meines Wissens auch bisher nicht angestrebt, dazu ist die ganze Angelegenheit einfach noch "zu offen".

Grüße

Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 14:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo turbo,

Wäre ein bisschen unlogisch von KM 1 Jahr nach der Trennung erst TU zu verlangen, denke ich.

Wir reden hier ja auch nicht über Logik, sondern über das deutsche Familienrecht 😉

Die Scheidung ist ja auch schon eingereicht und sobald die durch ist, hat sie ja eh keinen Anspruch mehr - sagt mein Anwalt.

Dann möge dein Anwalt bitte auf ein Urteil hinwirken, in dem sinngemäß drinsteht, dass du und Ex für die Zeit nach der Scheidung für ewig und alle Zeiten, und insbesondere auch im Falle der Not, auf gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichtet.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 14:41
(@turbo)

auf ein Urteil hinwirken, in dem sinngemäß drinsteht, dass du und Ex für die Zeit nach der Scheidung für ewig und alle Zeiten, und insbesondere auch im Falle der Not, auf gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichtet.

Hallo Malachit,

das ist ein weiterer guter Hinweis!!

@all: danke für eure - wie immer - schnelle und kompetente Hilfe!!

Viele Grüße
Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 15:07