Hallo,
habe Zwilling, 8 Jahre alt. Ab wann kann die Mutter (bekommt Unterhalt von mir) vepflichtet werden, wieder halbtags oder ganztags arbeiten zu gehen?
Vielen Dank,
Gruß,
Luisvito
So in etwa mit 10 jahren oder Ende der Grundschulzeit, sofern die Kinder nicht aus irgendeinem Grund besonderer betreuung bedürfen, die einer Halbtagstätigkeit der KM entgegenstehen. Verpfichtetn kann man sie aber nicht. Allenfalls kann ihr ein fikitives Einkommen angerechnet werden. Allerdings geschieht das nur solange sie dadurch keine Sozialleistungen beziehen muß und solange sie auch einen Job finden könnte....
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
