Hallo,
meine Frau und ich haben jetzt während der Trennung eine Trennungsfolgenvereinbarung geschlossen in der der Kindes- und Trennungsunterhalt zwichen uns geregelt ist.
Ich habe jetzt die Scheidung eingereicht und demnächst wird der Unterhalt dann neu berechnet und vor Gericht festgelegt werden.
Ab wann ist dieser neue Unterhalt dann zu zahlen? Erst ab dem Tag der Scheidung oder dann rückwirkend ab dem Scheidungsantrag?
Weiß hier jemand Bescheid? Vielen Dank,
Gruß,
Luisvito
Moin,
der nacheheliche Unterhalt wird fällig ab Rechtskraft des Scheidungsurteiles.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
