Naja, damit hast Du doch Deine Pflicht erfüllt. Jetzt kann Dir keiner mehr an den Karren fahren.
Informier noch das Lohnbüro und alles ist gut.
Aber Vorsicht bleibt trotzdem geboten:
Du musst unter allen Umständen erreichen, dass Du in Stkl I kommst. Sonst droht Dir ein Abwehrkampf, in dem Du der Ex den Unterhalt mit Stkl I berechnen musst. Falls aus irgendwelchen Gründen Stkl 3 bei Dir zur Anwendung kommt zahlst Du Unterhalt nach Klasse 3 und musst dann evtl. Steuern nachzahlen, wenn das FA merkt, dass von Dir mehr Steuern zu holen sind. Sei also auf der Hut.
PP
Hi,
Nächste Bausstelle,
so wie es aussieht, werde ich wohl von mitte Januar bis Ende März arbeitsunfähig sein, wie verhällt es sich dann mit dem Unterhalt ? Weil nach 6 Wochen bekomme ich ja nur noch Krankengeld, glaube es sind dann 68 % - davon kann ich ja dann nicht den vollen Unterhalt leisten, wie und was muß ich denn dafür in die Wege leiten ?
lg
Servus!
so wie es aussieht, werde ich wohl von mitte Januar bis Ende März arbeitsunfähig sein, wie verhällt es sich dann mit dem Unterhalt ?
Meines Wissens ist dies ein vorübergehendes Ereignis ... es ändert sich nichts!
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hi,
das ist ja witzig !
so wie ich es gerade gelesen habe, könnte es auch sein, je nachdem welches Stadium meine Krankheit hat, (erfahre ich erst nächste woche Donnerstag) kann es auch gut sein, das es 5-6 monate werden.Zählt das denn auch zu " ein vorübergehendes Ereignis" wie soll ich das denn weiter bezahlen ?
Hallo,
hast du Titel für den Unterhalt oder gibt es nur Vereinbarungen?
Deine Krankheit ist doch auch der Ex bekannt - warst du in den letzten Jahren häufiger krank und im Krankengeldbezug? Dann würde ich argumentieren, dass dies kein vorübergehendes Ereignis ist und den Unterhalt anpassen bzw. wenn du Titel hast könntest du doch mit Hartz 4 aufstocken - sofern du dann Anspruch hättest.
Bezüglich deiner Gehaltsabrechnung; an deiner Stelle würde ich der Personalabteilung mitteilen, dass du seit xx.xx.12 getrennt lebst und deswegen die Steuerklasse von III auf I geändert werden muss. Eine Bestätigung des Finanzamtes liegt dir leider noch nicht vor. Du bittest aber darum diese Fakten bereits ab Januar 2013 zu berücksichtigen, damit es nicht zu Nachzahlungen kommt.
Sophie
so, habe heute mal mit dem FA tel. weil die Unterschrift immer noch fehlt, habe der netten Frau die Sachlage geschildert, sie hingegen pocht aber weiterhin auf die fehlende Unterschrift
Na die ist ja knuffig. Wende Dich an ihren Vorgesetzten (Sachgebietsleiter) und weise darauf hin, dass Du im Jahr 2013 nicht mehr die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllst, da Du dauerhaft getrenntlebend bist und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse 3 gem. § 38b EStG nicht erfüllst. Da muss Deine Ehefrau nicht zustimmen und nichts unterschreiben. Anders ist das im laufenden KJ der Trennung.
Naja, in jeder Zunft gibt es schwarze Schafe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."