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ab 1 Januar andere Steuerklasse

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(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hallo,

ab dem 1 Januar 2013 erhalte ich ja eine andere Sterklasse, von 3 auf 1 - dann hätte ich ja ca. 300 Euro netto weniger im Monat, dann müßte doch auch der Unterhalt neu berechnet werden, oder ? zahle jetzt für das 1 kind 275 und für das 2 Kind 225 sowie TU 345 Euro.
Jetzt meine Frage dazu, wie wird das genau neu berechnet ? meine kann ja erst im Februar die Lohnabrechnung für Jaunuar 2013 vorlegen, da wir immer einen Monat hinten dran sind. Aber wie wird das dann neu errechent, weil ein Mittelwert mit einer Abrechnung doch eigentlich nicht möglich ist, oder ? wie verhält sich das denn mit dem Weihnachts-Urlaubgeld ? Wie wird das jetzt behandelt ?

lg

loeffel1172

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 19:06
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

berechnet wird das an sich auch so, wie der bisherige Unterhalt, nur eben mit einem geringeren Netto.
Falls Du also ein relativ konstantes Einkommen hast und kommendes Jahr in Etwa das verdienst, was Du dieses Jahr verdienst, nimmst Du Dein Jahresbrutto des letzten Jahres, packst das Weihnachstgeld oben drauf und versteuerst das mit Stkl 1. Was dann übrig bleibt teilst Du durch 12, das ist Dein zu erwartendes Monatseinkommen. Dieses musst Du noch bereinigen und schon weißt Du, was Du zu zahlen hast.

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 19:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

mach's nicht komplizierter als es ist. Nimm dein durchschnittliches Bruttogehalt des laufenden Jahres (Dezember wirst du ja halbwegs realistisch schätzen können), und füttere mit diesem Durchschnitts-Brutto einen x-beliebigen Brutto-Nettolohn-Rechner fürs Jahr 2013 und mit der Angabe "Lohnsteuerklasse I" - das sollte einen hinreichend genauen Schätzwert für dein durchschnittliches monatliches Netto in 2013 liefern.

Wenn du nicht ohnehin schon deinen ganz persönlichen "Lieblings"-Brutto-Netto-Rechner hast - ich finde diesen hier einigermaßen übersichtlich und für die meisten Zwecke mehr als ausreichend: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. PaulPeter war schneller ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 19:31
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

danke für Eure Antworten, aber so ganz angekommen ist es noch nicht 🙁
so wie ihr das jetzt erklärt habt, so machen die Anwälte das denn auch ? Also reicht dann einfach nur eine Lohnbescheinigung ?
Die kleine wird im Juni 2013 3 Jahre alt - d.h das dann die liebe Exe thero wieder etwas arbeiten darf - glaube es zwar nicht, aber gehen wir mal davon aus, wird das dann nochmals alles neu berechnet ? Meine Ihren Unterhalt ? und den für die Kids ?

Die große ist letzten Freitag 6 Jahre geworden, bekam dann einen Anruf von meiner EXE, das ich 50 euro mehr zahlen soll, geht das so einfach ? dachte, ich würde dann Post bekommen, könnte doch sein, das sich dadurch ihr TU auch verringen würde, oder ?

Desweiteren blicke ich mit dem Selbsterhalt noch nicht wirklich so durch ! bleiben mir dann jetzt 1050 oder 950 - habe zwar schon einiges darüber gelsen, aber so richtig kapiert noch nicht.
Desweiteren haben wir jetzt unser Haus verkauft, mit Gewinn, b.z.w reicht der Üerschuss für das sog. Vorfälligkeitsdarlehen, was ja eigentlich gut ist. Ich bin schon am packen, habe aber, muß sagen "leider" ein anderes Haus geerbt, b.z.w die Hälfte, die andere mein Bruder.
Haben uns auf einen Betrag in Höhe von 75.000 Euro geinigt, mit der Bank ist soweit auch fast alles klar, ich würde für einen neuen Kredit ca. 340 euro zahlen, was dem Mietspiegel von hier so ziemlich gleich kommt.Soll ich das Haus jetzt auf mich holen, oder erst nach der Scheidung, was im März/april 2013 wohl soweit sein wird.
Wie verhält es sich dann mit dem "wohnvorteil" weil auch das kapiere ich nicht, denn warum habe ich den ? in 25-30 Jahren, ja, aber doch noch nicht jetzt ! Die Kids werden beide schon selbst groß sein, bevor mir das Eigentum auch selbst gehört. also kann doch von "wohnvorteil" zzt. nicht die Rede sein.

Meine Ex wohnt bei ihren Eltern im Haus - und zahlt angeblich auch etwas dafür, wird wohl nicht so sein, aber halt offi. 🙂 und der Betrag ist weitaus niedriger als üblich, kann ich ihr auch dann einen Wohnvorteil anrechnen lassen ? Falls nein, kann sie dann sagen, das mir meiner nicht angerechnet wird ? meine, kann sie darauf verzichten es bei der Berechnung geltend zu machen ?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 20:12
(@Inselreif)

Meine Ex wohnt bei ihren Eltern im Haus - und zahlt angeblich auch etwas dafür, wird wohl nicht so sein, aber halt offi. 🙂 und der Betrag ist weitaus niedriger als üblich, kann ich ihr auch dann einen Wohnvorteil anrechnen lassen ?

ist es ihr Haus, das sie -würde sie nicht dort wohnen- auch vermieten können? Nein? Also auch kein Wohnvorteil. Und es ist völlig wurscht, ob sie Miete zahlt oder nicht.

Falls nein, kann sie dann sagen, das mir meiner nicht angerechnet wird ? meine, kann sie darauf verzichten es bei der Berechnung geltend zu machen ?

ist es Dein Haus, das Du -würdest Du nicht dort wohnen- auch vermieten und damit Einnahmen erzielen können? Ja? Also Wohnvorteil.
Freiwillig darauf verzichten kann sie natürlich  🙂

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 20:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Erstmal die entscheidende Frage:
Ist der bisherige Unterhalt tituliert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 20:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

bevor wir weiterreden, eine ganz wichtige Frage vorweg: Ist der Unterhalt tituliert? d.h. hast du eine entsprechende Urkunde beim Jugendamt oder beim Notar unterschrieben, bist du womöglich bereits per Gerichtsbeschluss zu diesen Unterhaltszahlungen verdonnert worden, habt ihr einen gerichtlichen Vergleich über den Unterhalt abgeschlossen - oder ist das bislang "nur" eine Sache, die von den Anwälten ausgerechnet und dann von dir und deiner Demnächst-Ex "freiwillig" so akzeptiert worden ist?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. ich schreibe heute definitiv zu langsam 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 20:37
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

nein, er ist nicht tituliert, sie ging im Mai zum anwalt, der forderte mich auf, die Unterlagen zu schicken, ich nahm mir dann auch einen Anwalt und der hat es dann ausgerechnet und es der Gegenseite mitgeteilt.

Blöde Frage, was ist dann besser ? tituliert oder einigung per Anwalt ?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 20:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

Blöde Frage, was ist dann besser ? tituliert oder einigung per Anwalt ?

Blöde Antwort: Kommt darauf an, ob man Berechtigter oder Verpflichteter ist 😉

Im Klartext: Der Titel schafft Sicherheit für den Unterhaltsempfänger, denn wenn nicht gezahlt wird, kommt der Gerichtsvollzieher und holt das Geld; deswegen ist ein Titel ein Vorteil für denjenigen, der den Unterhalt erhält. Aus genau dem gleichen Grund mit umgekehrtem Vorzeichen ist er für dich von Nachteil. (Ausnahmen von dieser Regel gelten z.B. wenn du Unterhaltszahlungen beim Griff in Sozialtöpfe angerechnet haben willst, also wenn du so etwas wie aufstockendes Hartz IV oder so beantragen willst; oder wenn du Kosten für ein sowieso anstehendes gerichtliche Unterhaltsverfahren minimieren möchtest).

Ist aber eine müßige Diskussion: Unterhaltsempfänger haben ein Recht auf einen Titel. Wenn Madame also einen Titel will, wird sie ihn auch bekommen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 20:54
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi.

ok, verstanden, also bisher hat sie ihr Geld immer bekommen und hat auch von einem Titel noch nix erwähnt, wie verhält es sich denn mit meinen anderen Fragen, wie z.b bleiben mir nun 1050 oder 950 ? habe da etwas gelesen, das der Selbsterhalt bei minderjährigen Kids 950 euro Selbsterhalt vorsieht. oder wie genau läuft das ab ? und gibt es irgendwo eine Seite, wo KV anderen tips geben - wie man(n) mit dem vielen "restgeld" ambesten über die Runden kommen kann ?

Und für die Neuberechnung ab Januar 2013 reicht dann auch nur eine Abrechnung, die ich dann erst Ende Februar erhalten werde ? Wie verhält es sich, wenn die kurze im Juni 3 wird und sie dann wieder arbeiten könnte, müßte dnn nochmal alles beu berechnet werden ?
lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 21:00




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

im Moment kommt es dir zugute, dass noch nichts tituliert ist, denn das bedeutet im Klartext: Du kannst jetzt in aller Seelenruhe ausrechnen, wie viel Unterhalt ab Januar tatsächlich angemessen ist, und die Zahlungen dann entsprechend anpassen. Wenn du magst, dann schreib hier doch mal, was bei deiner Schätzung für das Nettoeinkommen 2013 rausgekommen ist, dann können wir mal überschlägig gucken, wie es da mit den neuen Unterhaltsbeträgen aussieht.

Aber schon mal vorab, eine sehr vorläufige Hochrechnung:

Du zahlst für die Kinder derzeit  275 Euro bzw. 225 Euro Unterhalt? Verstehe ich nicht ganz: 225 Euro ist mutmaßlich der Mindestunterhalt für ein Kind unter sechs Jahren, aber der Mindestunterhalt für ein Kind zwischen 6 und 12 Jahren wären 272 Euro, nicht 275 Euro - eventuell ein Tippfehler deinerseits?

Wie auch immer: Wenn's für die Kinder nur den Mindestunterhalt gibt, aber für die Ex 345 Euro TU, dann bedeutet das vermutlich: Alles, was bei dir nach Abzug des Kindesunterhalts noch oberhalb von 1.050 Euro liegt, ist an die Ex abzuliefern. Dein unterhaltsrelevantes, d.h. bereinigtes Netto müsste also bislang ziemlich genau 1.895 Euro betragen haben. Kannst ja mal in der damaligen Berechnung der Anwälte nachsehen, ob ich das halbwegs korrekt geraten habe.

Wenn du ab nächstem Jahr wegen Lohnsteuerklasse I ca. 300 Euro weniger verdienst, passiert wahrscheinlich bzw. hoffentlich das Folgende: Für den Mindestunterhalt der Kinder reicht es immer noch, der bleibt also gleich. Da "alles oberhalb von 1.050 Euro" bislang 345 Euro ergab, du ab Januar aber dreihundert Euro weniger hast, ergibt "alles oberhalb von 1.050 Euro" in Zukunft nur noch 45 Euro - und das würde bedeuten: Kindesunterhalt unverändert, aber TU reduziert sich von 345 Euro auf 45 Euro. Wie gesagt, wenn du's genauer wissen willst, liefere Zahlen - aber wenn's tatsächlich so kommt wie ich vermute, wäre der Lohnsteuerklassenwechsel für dich praktisch bedeutungslos, und deine Ex wird schäumen ...

Gehe allerdings davon aus: Letztgenanntes wird wahrscheinlich dazu führen, dass du danach ziemlich zügig einen Titel an der Backe hast.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 21:10
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

nein, war kein Tippfehler, habe ebend auch mal nachgeschaut und komme auch auf 272 und nicht wie Ihre Anwältin auf 275 - also diesen Monat 3 euro zuviel gezahlt, ok, sei es drum, kann ich doch dann nexten Monat richtig anpassen, sprich dann 272 überwiesen, oder ?

Also, gut geschätzt, habe ein paar Notizen hier liegen, die Orner sind alle verpackt und schon "umgezogen" also mein bereigtes einkommen war laut meiner Anwältin 1871 Euro.

auf 1050 hoffe ich, mich int. aber auch, wann die 950 euro Selbsterhalt zum tragen kommen ?! Weil ich befürchte, das ich die kriegen werde, oder sehe ich das falsch ? weil ich doch in spalte 1 der DDt zu finden bi - und das wären dann 950 Euro, oder ?

Habe mit einer Dame, die etwas von Stuern versteht mal kurz überschlagen, netto werden es ab Januar so ca 1800-1830 sein. Ohne Überstunden !

Warum glaubst du jetzt, das sie dann scharf darauf sein wird, mir einen titel zu verpassen, eine Vorteil hat sie dadurch doch nicht, oder ? nur das sie gewiss sein kann, das Geld immer pünktlich zu bekommen, aber an der Tatsache, das ihr dann viel weniger zu steht, würde sich doch nix ändern, oder ?

lg

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Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 21:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

und dann noch die Hintergrundinformation zu deinen Fragen (aus dem vorletzten Post, den Rest gucke ich mir noch an):

bleiben mir nun 1050 oder 950 ? habe da etwas gelesen, das der Selbsterhalt bei minderjährigen Kids 950 euro Selbsterhalt vorsieht. oder wie genau läuft das ab ?

Wie du richtig erkannt hast, gibt es zwei verschiedene Selbstbehalte, die in deinem Fall von Bedeutung sind. Gegenüber den Kindern hast du einen Selbstbehalt von 950 Euro, gegenüber der Ex hast du einen etwas höheren Selbstbehalt, nämlich 1.050 Euro. Kann man am besten per Beispiel erklären:

Bleiben dir nach Abzug des Kindesunterhaltes noch 950 Euro übrig, dann kann der KU gerade eben so bedient werden, für die Ex bleibt nix. Bleiben dir nach Abzug des KU noch 1.050 Euro übrig, dann kann der KU ebenfalls bedient werden und es wäre, im Falle einer Unterhaltserhöhung für die Kinder, sogar noch 100 Euro Spielraum; für die Ex bleibt trotzdem nix, denn dort gilt nicht der Selbstbehalt von 950 Euro, sondern der für dich günstigere Selbstbehalt von 1.050 Euro. Bleiben nach Abzug des KU noch 1.100 Euro, dann kann die Ex maximal 50 Euro Unterhalt verlangen.

und gibt es irgendwo eine Seite, wo KV anderen tips geben - wie man(n) mit dem vielen "restgeld" ambesten über die Runden kommen kann ?

oooch - frag' doch im Zweifelsfall einfach mal hier nach 😉

Und für die Neuberechnung ab Januar 2013 reicht dann auch nur eine Abrechnung, die ich dann erst Ende Februar erhalten werde ?

Ein wirklich ernst gemeinter Rat: Ziehe die Senkung des Unterhalts gleich zum ersten Januar durch! Wenn du abwartest und die Änderung erst dann anleierst, wenn du die erste(n) Gehaltsabrechnung(en) des neuen Jahres in der Hand hast, dann hast du mindestens für Januar und wahrscheinlich auch für Februar bereits zu viel Unterhalt gezahlt - und dann wird mit einiger Wahrscheinlichkeit das Folgende passieren: Ex wird sich darauf berufen, dass sie dieses Geld bereits in gutem Glauben verbraucht habe (was vermutlich sogar stimmt), und das ist nach deutschem Gesetz ein erstklassiger Grund, dass sie den zuviel kassierten Unterhalt NICHT an dich zurückzuzahlen braucht.

Das ist eine böse Falle, in die muss man als Unterhaltssklave nicht auch noch reintappen; also peitsche die Unterhaltsänderung lieber gleich zu Jahresbeginn durch. Deine Ex wird vermutlich so oder so senkrecht die Palme hochgehen; da ist es im Grunde genommen auch egal, ob sie das jetzt gleich tut oder erst zwei Monate später.

Wie verhält es sich, wenn die kurze im Juni 3 wird und sie dann wieder arbeiten könnte, müßte dnn nochmal alles beu berechnet werden ?

Am Kindesunterhalt ändert das exakt gar nichts. Am TU rein theoretisch schon, aber m.E. muss in der hier vorliegenden Situation sie selbst auf alle Fälle schon mal ein Einkommen oberhalb von tausend Euro haben, bevor du aus der Kiste draußen bist. Im übrigen, es kommt sehr auf den zuständigen Richter an, wie ernst die Erwerbsobliegenheit der Mutter ab dem 3. Geburtstag des Kindes gesehen wird ... und in deinem Fall, wo der TU nach deiner Lohnsteuerklassenänderung mutmaßlich eh' in einem überschaubaren Rahmen liegt, wäre ein Gang vor Gericht deswegen wohl eher keine gute Idee. Du kannst ihr gut zureden, doch wieder arbeiten zu gehen; du kannst ihr anbieten, sie gerne so gut als möglich bei der Kinderbetreuung zu unterstützen; aber wenn sie nicht will, dann würde ich an deiner Stelle mit den gerichtlichen Daumenschrauben noch warten, bis das Kind älter ist und/oder du deutlich mehr verdienst. Alles andere wäre im Moment ein Krieg mit Aussicht auf nur geringe Beute, aber hohem Risiko 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 21:41
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

also erstmal danke für deine guten Antworten, zumindest bin ich bisher schon mal ein kleines stückchen schlauer 🙂 danke nochmals !

Ok, dann werden mir wohl die 1050 Euro bleiben,was schon mal super ist ! wird zwar trotzdem eng, aber irwie muß es einfach klappen, alleine schon weil ich das Elternhaus nur ungern abstoßen würde - und billiger werde ich wohl hier auch nicht wohnen können - meine in der umgebung.

Aber dazu hätte ich auch noch eine Frage, wann sollte ich das Elternhaus auf mich überschreiben lassen, was wäre der beste "Termin" vor oder nach der Scheidung ? oder wäre es sinnvoller, die hälfte meinen Bruder zu "schenken" und ihm Miete zu zahlen ?

Wie genau soll ich dann die Senkung des Unterhalts ab Januar voran treiben ? Wollen Ihre Anwälte nicht schriftlich haben, was ich dann verdiene ?
Und Ende Januar kommt ja erst die Abrechnung für December, also in dem Monat December steht ihr ja der volle TU noch zu, weil altes Jahr, oder ?

Noch etwas zu meine Überstunden, also ich habe ca 1 mal im monat einen "zusatz Dienst" in der Feuerwehr in meiner firma, was netto ca 150 euro sind - was man gut gebrauchen kann - wollte jetzt aber bis März keine mehr machen, so, das ich dann wirklich nur auf 1800-1830 euro Netto im Monat komme, erst wenn die neu Berechnung durch ist, wieder damit anfangen. Es sind keine vom Chef spontan angeornete Überstunden, sondern fest im Jahr vergebene, d.h es gibt eine Plan dafür. in der Regel 1 mal monat, manche geben diese auch ab, so kann es sein, das ich vielleicht auch mal 2,3 habe. oder auch nicht.

Denn dank den Überstunden, die ich letztes Jahr mehr als zu genüge hatte, kam der Streß mit der Scheidung auf - weil wenig Zeit für die Family -  - aber sie sich dann doch freute, wegen ihrem "TU", der ohne Überstunden Ihr nich zugestanden hätte, also, deshalb dachte ich daran, die ersten3 Monate keine zu machen, und erst nach der Berechnung wieder, oder ist da ein denkfehler drin ?

Und wann wäre dnn theo. die nexte Berechnung fällig ?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 22:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo loeffel1172,

kann gar nicht so schnell antworten, wie du neue Fragen stellst. Hier erst mal wieder die "vorletzte Runde":

nein, war kein Tippfehler, habe ebend auch mal nachgeschaut und komme auch auf 272 und nicht wie Ihre Anwältin auf 275 - also diesen Monat 3 euro zuviel gezahlt, ok, sei es drum, kann ich doch dann nexten Monat richtig anpassen, sprich dann 272 überwiesen, oder ?

Ja, verbunden mit dem süffisanten Hinweis an die Ex, dass sich ihre Anwältin unerklärlicherweise beim einfachen Abtippen des Zahlbetrags aus der Düsseldorfer Tabelle zu ihren Gunsten geirrt hat.

Dass es erstens aussichtslos und zweitens lächerlich wäre, die drei Euro zurückzufordern, ist dir ja schon selber klar geworden, aber was anderes: Du hast doch gesagt, dein Anwalt hätte die Berechnung kontrolliert - verdammt, was war denn das für ein Stümper, wenn ihm das nicht aufgefallen ist? Wenn du magst, dann stelle diese anwaltliche Berechnung doch mal anonymisiert hier ein - wäre ja denkbar, dass da noch ganz andere Schnitzer drin sind ...

auf 1050 hoffe ich, mich int. aber auch, wann die 950 euro Selbsterhalt zum tragen kommen ?! Weil ich befürchte, das ich die kriegen werde, oder sehe ich das falsch ? weil ich doch in spalte 1 der DDt zu finden bi - und das wären dann 950 Euro, oder ?

Diesmal mit Quellenangabe: Der kleine Selbstbehalt von 950 Euro gilt gegenüber den Kindern. Gegenüber der Ex gilt der etwas größere Selbstbehalt von 1.050 Euro, ohne Wenn und Aber. Letzteres ist nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle auf Seite 3 unter Punkt IV., "Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten". Da steht klipp und klar, dass dieser Selbstbehalt 1.050 Euro beträgt; so viel muss dir selbst zum Leben bleiben, bevor auch nur ein weiterer Cent an Unterhalt für Madame fließen kann. Also lass dich da erst gar nicht auf eine Diskussion mit der Ex oder ihrer Anwältin ein.

Habe mit einer Dame, die etwas von Stuern versteht mal kurz überschlagen, netto werden es ab Januar so ca 1800-1830 sein. Ohne Überstunden !

Für dich sind bezahlte Überstunden in nächster Zeit ein Luxus, den du dir nicht leisten willst. Wirklich nicht. Denn wenn dir, per Exenunterhalt, so oder so immer nur 1.050 Euro bleiben, dann ist es wesentlich besser für dich, wenn du geleistete Überstunden nicht auszahlen lässt, sondern abfeierst. Hat übrigens den wünschenswerten Nebeneffekt, dass du dann mehr Zeit für die Kinder hast.

Zu den Zahlen selbst: Wenn bei Steuerklasse I tatsächlich so eine Zahl rauskommt, dann sind in der vorherigen anwaltlichen Berechnung offenbar einige Abzugsposten zur Bereinigung des Einkommens berücksichtigt worden? Die bräuchte ich jetzt mal, denn der nächste Schritt ist, dass wir von einem erwarteten Nettoeinkommen von, sagen wir mal 1.800 Euro, zum bereinigten, d.h. unterhaltsrelevanten Netto kommen.

Warum glaubst du jetzt, das sie dann scharf darauf sein wird, mir einen titel zu verpassen, eine Vorteil hat sie dadurch doch nicht, oder ? nur das sie gewiss sein kann, das Geld immer pünktlich zu bekommen, aber an der Tatsache, das ihr dann viel weniger zu steht, würde sich doch nix ändern, oder ?

Drei Dinge dazu.

Erstens, eine vergleichsweise typische Reaktion auf eine noch so berechtigte Senkung des Unterhaltes lautet: "Dem werde ich jetzt mal zeigen, was eine Harke ist!"

Zweitens, möglicherweise würde Madame versuchen, mit einem Gerichtsverfahren doch noch mehr Unterhalt aus dir herauszupressen (und da man auf hoher See und vor Gericht bekanntlich in Gottes Hand ist, zumindest mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg). Am Ende so eines Gerichtsverfahrens steht aber üblicherweise ein Beschluss oder ein gerichtlicher Vergleich, und beides ist: ein Titel.

Drittens, das Unterhaltsthema wird dich noch mindestens fünfzehn Jahre verfolgen, also gewöhne dir besser gleich an, langfristig zu denken. Im Moment kommt dir die Abwesentheit eines Titel zugute, weil du den Unterhalt zunächst einmal problemlos ändern kannst; ist Madame nicht einverstanden, muss SIE ein Gerichtsverfahren anleiern. Sobald es einen Titel gibt, dreht sich der Spieß um. Im Titel steht nämlich sinngemäß drin: "Herr Löffel muss Unterhalt zahlen gemäß Zeile 1 der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle, und zwar entsprechend der Altersstufe des betreffenden Kindes". So, jetzt denke mal dreieinhalb Jahre weiter; dein jüngstes Kind wird dann 6 Jahre alt und kommt somit in die nächste Altersstufe, außerdem gab es bis dahin sicher ein oder zwei reguläre Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle. Im Klartext: Wenn sich dein Einkommen dann nicht wesentlich verbessert hat, ist durch den höheren Kindesunterhalt gemäß dieses Titels dein Selbstbehalt von 950 Euro unterschritten; eigentlich bist du jetzt ein Mangelfall, und würdest weniger als Zeile 1 zahlen. Gut, fairerweise sei gesagt: Im Mangelfall gelten noch ein paar andere Spielregeln, aber das führt hier zu weit - wichtig ist für dich aber, wenn du einen Titel an der Backe hast, dann musst du den bedienen, auch wenn sich die Grundlagen geändert haben. Soll heißen: In diesem Fall müsste nicht SIE ein Gerichtsverfahren anleiern, wenn sie weiterhin Unterhalt laut Zeile 1 haben will, sondern DU müsstest ein Gerichtsverfahren anleiern, um den inzwischen nicht mehr korrekten Titel loszuwerden ... und das kann ein Weilchen dauern.

Einigermaßen klar geworden, wie hier der Hase läuft?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 22:26
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie genau soll ich dann die Senkung des Unterhalts ab Januar voran treiben ? Wollen Ihre Anwälte nicht schriftlich haben, was ich dann verdiene ?
Und Ende Januar kommt ja erst die Abrechnung für December, also in dem Monat December steht ihr ja der volle TU noch zu, weil altes Jahr, oder ?

Nochmal: Es geht um Dich und um sonst niemandem. Auch wenn ich hoffe, dass Dir ein Krieg erspart bleibt, geht es hier darum, Deinen Standpunkt klar zu machen und und zu vertreten und nicht um vorauseilendes Gehorsam gegenüber Deiner Ex.

Wenn Dein Monatsgehalt mehr oder weniger Konstant ist, dann berechne aus dem kummulierten Einkommen der letzten 11-12 Monate Dein Monatsdurchschnitt. Wenn der Monat Dezember da nicht drin ist, wird das nicht allzuviel ausmachen, da ein Gehaltsausreißer im Dezember nur zu 1/12 zur Geltung kommt. Will heißen: Solltes Du aus welchem grund auch immmer im Dezember z.B. 240 € mehr verdient haben, als in den anderen Monaten, erhöht das Deinen Monatsschnitt um 20 € Brutto und etwa 12 € Netto. Peanuts also. D.h: Du nimmst jetzt die Summer, die in der bisherigen Unterhaltsrechnung als Bruttoeinkommen genommen wurde. Die jagst Du im Internet durch einen Steuerrechner und schaust, was am Ende dabei rauskommt. Dann ermittelst Du Deinen zu zahlenden Unterhalt, wobei wir Dir helfen können.

Dann setzt Du Mitte-Ende Dezember ein Schreiben an die Ex mit folgendem Inhalt auf:
"Liebe Ex, wie Du weißt unterliege ich ab dem 01.01.2013 der Stkl 1, wodurch sich mein verfügbares Nettoeinkommen ändert. Dadurch ändert sich auch der Dir zustehende Unterhalt. Die geänderten Beträge werde ich ab dem 01.01. anweisen."
Dieses Schreiben kannst Du aufsetzen, musst es aber nicht. Es genügt völlig, einfach am 01.01. den Unterhalt zu überweisen. Mehr musst Du nicht tun. Du musst keine Angst haben, der gegnerische Anwalt wird sich schon bei Dir melden. Dann kannst Du weiter sehen.
Im übrigen bist Du der Ex gegenüber nur alle 2 Jahre verpflichtet, Auskunft über Dein Einkommen zu geben. Wenn Du also nachweisen kannst, dass Du dies bereits getan hast, können die Ex und die Anwälte im Januar nicht einfach noch mal nachfordern.  

Thema Überstunden:
Es ist das Problem, dass die Feuerwehrtätigkeit bei Dir sowas wie einen eheprägenden Charakter hat. Du kannst evtl. versuchen, die aufzugeben und dies der Ex mitzuteilen, und dadurch Dein Einkommen zu senken. Das wird schwierig werden, ausserdem verlierst Du dadurch ja auch Geld. Im schlimmsten Fall kommte es zu einer Verhandlung und Dir wird Mutwilligkeit unterstellt, mit der Du Dein Einkommen geschmälter hast. Dann wird Dir das fiktiv wieder drauf gesattelt.
Überstunden werden meist dann dem Einkommen zugeschlagen, wenn sie nicht aussergewöhnlich sind, was bei einem Plan, der 1 JAhr im Voraus besteht, schwerlich anzunehmen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 22:27
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

ja sorry, sind irwie viele Fragen, aber ist auch meine erste Scheidung 🙂 bei der zweiten bin ich dann etwas beser vorbereitet !
Muß meine RA´tin in Schutz nehmen - denn sie hätte den Fehler mit den"3Euro" bestimmt bemerkt, hätte sie eine Gelgenheit dazu gehabt ! denn ich bekam nur einen Anruf von meiner EX, das IhreRAtin gesagt habe, ich müsse jetzt 50 Euro mehr zahlen, weil die große nun 6 Jahre alt ist. Und da 225+50 dann auch 275 sind, habe ich das überwiesen, ohne vorher nach Düsseldorf zu schauen - war also mein Fehler ! Habe auch damit gerechnet, das ich Post bekomme von Ihrer RAtin, wegen der "erhöhung" aber kam nix !

Was die Überstunden betrifft, die kann ich nicht abfeiern, weil es keine im eigentlichen sinne sind, sondern feste eingetragene,die nur bezahlt werden können.
Dachte, wenn ich die nexten 3 moante keine mache, und so dann laut meiner Abrechnung für Januar nur auf 1800 euro komme, kriegt die EXE ja weniger TU, wenn dann alles neu berechnet ist, und ich dann mal einen Monat mit 1950 Euro habe, bekommt sie doch davon nix mit, oder ? bis dann wieder mal eine neu berechnung ansteht, oder ? dann hätte ich z.b 1050+150 von den Überstunden, zumindest war so mein denken dies bezüglich.

"offenbar einige Abzugsposten zur Bereinigung des Einkommens berücksichtigt worden?"

was genau meinst Du jetzt damit ?

wie gesagt, die Unterlagen habe ich jetzt nicht hier bei mir. weiß nur noch, das sie wohl ein paar Sachen von meinem Netto einkommen abgezogen hat, aber welche genau, kann ich dir jetzt nicht sagen, muß ich nachschauen.

Was den Hase betrifft, heißt es im klartext, das ich schaue, was die Tabelle hergibt, die üblichen Sachen von meinem Netto abziehe und ihr dann die differenz als TU auszahle ? aber wie gesagt, das würde ja eh erst ab Februar gelten, da die Januar Abrechnung ja noch vom December ist - und somit noch für 2012.

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 22:49
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Was den Hase betrifft, heißt es im klartext, das ich schaue, was die Tabelle hergibt, die üblichen Sachen von meinem Netto abziehe und ihr dann die differenz als TU auszahle ? aber wie gesagt, das würde ja eh erst ab Februar gelten, da die Januar Abrechnung ja noch vom December ist - und somit noch für 2012.

Nein!! :exclam:

Das gilt ab Januar! Denn du unterliegst ab Januar der Stkl 1!
btW: Hast Du das dem Finanzamt mitgeteilt? Sonst wirst Du rasiert: Du zahlst erst Unterhalt nach Stkl 3. Später merkt das Finanzamt, das was nicht stimmt und fordert eine fette Steuernachzahlung. Die zahlst Du aber dann alleine.
Also:
1. Das Lohnbüro informieren
2. Das Finanzamt informieren
3. Ab 01.012013 (und keinen Tag später!!) den neu berechneten Unterhalt zahlen!!

Es sei denn, Du hast was zu verschenken.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 22:57
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

@PaulPeter

Nein, habe es dem Finanzamt bisher noch nicht mitgeteilt, auch nicht dem Lohnbüro, weil laut meiner RAtin geht das ab Januar automatisch, oder stimmt das so nicht ?

Das mit den Überstunden ist irwie schwer zu erklären, aber ich versuche es mal, also, wir sind ein "Chemieunternehmen", was eine eigene Werkfeuerwehr hat, ihr gehören etwa 38 Leute der Belegschaft an, jeder der dort drin ist, hat evtl. einmal im monat einen WE Dienst, der entwder von Samstag morgen um 5 bis 17 uhr geht, oder dann von samstag auf sonntag von 17-5 uhr, diese 12 Stunden können nur ausbezahlt werden, abfeiern geht nicht ! und einfach aus der Feuerwehr rausgehen ist auch nicht so einfach.

Aber man kann dienst abgeben, was der ein oder andere auch macht, so habe ich dann mit etwas Glück mehr. Pro 12 Std. Schicht sind das 150 euro Netto. Wenn ich jetzt hingehe und meine Dienste von Januar bis März abgebe, komme ich an die 1800 Netto ran, wenn dann die Berechnung neu erfolgt ist, sagen wir März und ich dann ab April wieder dienst mache, habe ich ja Netto mehr als die 1800 von  Januar bis März, also auch mehr in der Tasche,  oder ?

Mir würden dann doch die 1050 euro bleiben, die ja laut Berechnung mir bleiben müssen, die 150 euro extra, die sieht doch dann keiner !? oder sehe ich das falsch ?
lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 23:05
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, habe es dem Finanzamt bisher noch nicht mitgeteilt, auch nicht dem Lohnbüro, weil laut meiner RAtin geht das ab Januar automatisch, oder stimmt das so nicht ?

Da stellt sich die einfache Frage: Woher sollen Lohnbüro und Finanzamt wissen, dass Du getrennt bist? Das muss man denen schon sagen.
Und zwar dringend, denn sonst zahlts Du doppelt!

Zu Deinem 2. Anliegen:
Die Überstunden gehören demanch fest zu Deinem Job, sind also prägend für Deinen Job, keine aussergewöhnlichen Tätigkeiten und eheprägend. Du wirst kaum Chancen haben, die wegzubekommen.
Ausserdem berechnet sich der Unterhalt nicht nach dem Gehalt der kommenden 3 Monate sondern nach dem der letzten 12 Monate, es sei denn, Du kannst schlüssig nachweisen, dass das Gehalt der letzten 12 Monate nicht mehr zu erzielen ist, was z.B. bei einem bereits in der Ehe angelegten Jobwechsel möglich ist.
Da die Überstunden aber im Gehalt der letztn 12 Monate drin waren, wird es wenig bringen, wenn Du jetzt 3 Monate darauf verzichtest.
Eher wird ein Schuh draus, wenn Du dank der durch die Trennung frei gewordenen Zeit ab und an mehr Überstunden machst und das dann aber nicht anrechnen lässt. 

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 23:16




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