50% miteigentum übe...
 
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50% miteigentum über TU bezahlen

 
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Tach gemeinde,

Immobilieneigentum gemeinsam finanziert (50/50).
Komplette Kreditrate und alle nebenkosten werden von Ex bezahlt.
Sie wohnt auch im haus.

Zur zeit zahle ich dadurch hoheren TU.

Macht es nicht mehr sinn, wenn ich meine 50% kreditrate selber direkt an die bank bezahle?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 19:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Angaben sind etwas dürftig, bzw. sehr telegraphisch.

Was heißt denn 50/50 finanziert?
Nur die Kredite oder steht ihr auch beide im Grundbuch?

Pauschal richtig ist es auf (fast) jeden Fall, das ganze entweder möglichst bald aufzulösen oder zumindest soweit zu entflechten, dass man genau die Geldströme realisiert, die auf Fremde untereinander vereinbaren würden.

Also jeder zahlt seinen Anteil am Kredit selbst.
Sowohl Zinsen als auch Tilgung.

Sie zahlt die eine Ortsübliche Miete für deine Hälfte des Hauses und trägt die umlagefähigen Kosten des Mieters alleine (Strom, Wasser, Müllabfuhr, etc.)
Und ihr teilt euch die nicht umlagefähigen Kosten wie z.B. Reparaturen.

Und das Geld sollte auch wirklich fließen und nicht nur verrechnet werden.

Wenn ihr das so macht, ist das Haus auch neutral in Bezug auf Unterhaltsfragen.
Ihr habt dann beide den gleichen Nutzen und die gleichen Lasten aus dem Haus.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 21:05
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Wir stehen auch beide im grundbuch mit jeweils 50%. Und beide haben zu jeweils 50% die finanzierung bei der bank unterschrieben

Müssen grundsteuer und gebäudeversicherung auch von beiden gezahlt werden?

Besten dank!
Dann werd ich das mal ändern

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2013 21:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beide sind umlagefähig,  d.h. im Endeffekt zahlt sie das Bewohnerin alleine.
Insofern kann sie das auch direkt bezahlen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2013 21:28
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Habe diese Änderungsidee, also meinen Kreditanteil von 50% direkt an die Bank zu zahlen, anstatt über TU an meine Ex, im Gespräch mit meiner Anwältin thematisiert.

Sie: Nee, das macht doch keinen Sinn, ausserdem sollte nicht ständig der TU verändert werden, der TU müsste ja wieder neu berechnet werden. Es sollte doch besser alles so bleiben.

Kann ich ehrlich gesagt nicht richtig nachvollziehen.
Warum keine Änderung?
Aus Anwaltssicht verringert sich ja dann der Gegenstandswert, also weniger Kohle.
Aber eine rationale Begründung gibt es eigentlich nicht, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2013 23:51
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

kommt meines erachtens darauf an.
1) Wann wurde die derzeitig gültige TU-Berechnung gefertigt?
2) Ist die derzeitige TU-Regelung streitig (anhängig in einem Gerichtsverfahren?)?
3) Wielange ist die TU-Regelung gültig, ist damit zu rechnen, dass in kürze das Scheidungsverfahren durchgeführt wird?

Sollte also nicht mehr mit einer langen TU Zahlung zu rechnen sein, dann würde ich da jetzt auch keine Unruhe mehr reinbringen. Wenn alles noch offen ist, dann vielleicht schon.

Gruß

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2013 11:19
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Zu 1) das erste halbe Jahr hat die Ex keinen TU geltend gemacht. Geltendmachung erst seit Okt 2012
Zu 2) nein, nicht steitig und nicht anhängig in einem Gerichtsverfahren
Zu 3) Scheidungsantrag ist von mir im März gestellt worden. Termin vom Amtsgericht lag auch schon vor, ist allerdings zurückgezogen worden, da die Ex Zugewinn im Scheidungsverbund anhängig gemacht hat (warum wohl, um erstmal TU abzugreifen. Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen, denn nach meiner Vermögensaustellung ist mein Vermögen weniger geworden und die Gute ist an einer GmbH beteiligt und wir haben keinen Ehevertrag)

Da der Scheidungsantrag eingereicht ist, kann nun aber der objektive Wohnwert bei Ihr angerechnet werden. Dadurch sollte der TU auch noch etwas nach unten gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2013 13:11