Hallo!
Ich hätte 1000 Dinge zu nennen, wo ich mich wie 😡 + :rofl2: + :knockout: + :gunman: fühle, aber ich beschränke mich zunächst auf etwas naheliegendes!
Übrigens, nach der folgenden (hoffentlich nicht zu langen) Einleitung kommen auch Fragen von mir! 🙂
(Wobei ich noch überlege, die "ganze Geschichte" bei "meine Geschichte" zum Besten zu geben!?)
Also dies hier ist die absolute Zusammenfassung!
Meine Ex (sind seit 2000 geschieden, sie seit 2001 wieder verheiratet) sprach mich kurz vor meinem Urlaub (10.07.-24.07.2006 Mallorca, mit meiner neuen Frau, ihren 2 und meinen 2 Kindern!) auf die direkt nach den NRW Sommerferien anstehenden Klassenfahrten meiner(unserer) Kinder an.
Diese sind 13 Jahre (jetzt 8 Klasse) und 10 Jahre (jetzt 4 Klasse) und wohnen bei der Mutter, ich zahle Kindesunterhalt.
' Die zusammen rd. 300 € seien ja gar nicht wenig, ich solle mir über die hälftige Beteiligung Gedanken machen '. (Sie und ihr Mann sind Vollzeit beschäftigt!)
Eine Woche nach dem Urlaub (mir wurde bei der Abholung der Kinder ein Informationsschreiben der Schule angedeutet) erhielt ich dann die Aufforderung (dann auch dieses Info-Schreiben mit Datum 20.03.2006!), ich solle jetzt 50% der Kosten an die Schule(n) überweisen, sie hätte dies bereits mit den anderen 50% getan (176€ für den großen + 100€ für den Kleinen). ' Wenn Du nicht die andere Hälfte bezahlst, dann fahren die Kinder nicht mit! ' Die Kinder haben das alles mitbekommen.
Da ich die ganze Vorgehensweise, einschl. "Pistole auf die Brustsetzen", total bescheuert fand (und finde), habe ich die Beteiligung abgelehnt.
Meine Ex läßt im Übrigen nur noch (auch vorher) ihren neuen Mann mit mir sprechen (ich lehne das jetzt auch ab), wird sehr laut und hysterisch am Telefon, und scheint alles in allem sehr unzufrieden mit allem zu sein. Eine Kommunikation ist nicht möglich (zuletzt habe ich ihr geschrieben!)
Bei Sonderbedarf wird ja von Vorhersehbarkeit gesprochen (vgl. OLG Hamm etc), also gehe ich erstmal von keiner Notwendigkeit meinerseits aus.
Jetzt frage ich mal was:
Ich das nicht eine Sauerei mit dem "unter Druck setzen"? Muß ich das mit mir machen lassen (ich meine nicht "menschlich", sondern... naja rechtlich)?
Und:
Da ich die Befürchtung habe, dass sie das aus Trotz oder sonstigen niederen Beweggründen u.U. durchzieht, die Kinder fahren somit tatsächlich nicht, bin ich ja schon geneigt, die 50 % doch nachzuüberweisen. Könnte ich diese Summe (frecher.- schlauer.-dummerweise) einfach vom nächsten Unterhalt abziehen? (einfache Begründung: damit den Kinder die Klassenfahrt nicht vorenthalten wird)
Habt Ihr ne Idee?
Vielen Dank!!
Tschau
Matthes
Hi,
ob das Sonderbedarf ist hängt davon ab, in welcher Höhe du KU zahlst. In den unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle, bis ca. zur Stufe 6, wird davon eher ausgegangen als darüber. Deine Hälfte zahlen und dann vom Unterhalt abziehen ist nicht drin. Damit würdest du dich einer sofortigen Pfändung aussetzen. Was du machst ist natürlich deine Sache. Ich selbst würde nicht zahlen unter diesen Voraussetzungen. Sondern der Ex einen freundlichen Brief schreiben, dass sie doch im Interesse der Kids einen weniger barschen Befehlston pflegen möge. Dann wärst du auch sicher zugänglicher für Ansinnen wie zusätzlich zu zahlen für die Klassenfahrt. Der Ton macht die Musik.
Klar, deine Kids werden enttäuscht sein. Aber auch die müssen, je eher desto besser, lernen, dass nicht immer der gewinnt, der rücksichtslos auftritt. Sondern dass derlei Tun sogar zum Nachteil Dritter sein kann, im konkreten Fall eben deiner Kids. Zudem waren die ja gerade erst mit dir im Urlaub und werden sicher verstehen, dass der so viel Geld gekostet hat dass du nicht gleich wieder so viel ausgeben kannst.
cya,
elwu
@MatthesN:
willst du wirklich eure Kinder unter eurem (zugegebenermaßen dummen) Streit leiden lassen?
Einigt euch doch um Himmels und der Kinder Willen!
Menschlich finde ich es total daneben, wie die KM mit dir umgegangen ist (und das auch noch vor den Kids!), dennoch würde ich an deiner Stelle mehr die Fakten betrachten und eine gerechte Aufteilung zusätzlicher Kosten (=genau 50%) begrüßen.
Just my 2cents
Wolfsfrau
Hallo MattesN,
ich möchte dich zunächst erst einmal fragen, ob du einen Teil der Kosten übernommen hättest, wenn deine Ex dich freundlich darum gebeten hätte?
Ob es Sonderbedarf ist richtet sich nach der Höhe des KU den du leistest. Ab 135% vom Regelbedarf muss die KM für solche Sachen aus dem KU ansparen. Darunter könnte es als Sonderbedarf gelten und kann sogar eingeklagt werden. Mach dich da mal in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines Bundeslandes schlau.
Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass sich ein Vater (sofern er dazu in der Lage ist) an den Kosten für die doch wirklich immer teurer werdenden Klassenfahrten beteiligt. Es sind schließlich auch seine Kinder und es geht nicht an, dass in solchen Situationen immer nur die KMs alleine dafür zuständig sein sollen.
Natürlich hat Elwu völlig Recht, der Ton macht die Musik!
Befehlen lassen solltest du dir das nicht. Vielleicht kannst du da ja noch mal versuchen, ein vernüftiges Gespräch dazu zu führen.
Liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Müssen sie doch nicht. Mama kann ja den kompletten Betrag
bezahlen. Oder vielleicht nett fragen.
Oder siehst Du das anders ?
Reißt sowas erst ein, bleibt Matthes für alle Zeit erpreßbar und
das noch in so einen Tonfall.
Und wieso "euer Streit" ?
Mama zettelt Streit an und dann ist es ein gemeinsamer ?
Nee... tut mir leid, das seh ich gaaaanz anders.
Die Exfrau weiss sie März darum, sagt kein Wort, teilt es vor
einigen Wochen mit und Exmann soll sofort die Geldbörse
zücken !?!
Wer sagt Dir, das es nicht so ist wie Elwu es skizziert hat ?
Vielleicht hat er das Geld grad nicht so locker sitzen.
Erst monatelang nichts sagen und dann erwarten, daß das
Geld nur so sprudelt, das kann es nicht sein.
Und wenn es Mama und Next (ich weiss, ich weiss... der ist
nicht zuständig) so wichtig ist, daß die Kinder fahren, dann
sollen sie dafür aufkommen. Sie konnten sich bereits ein
halbes Jahr länger darauf einstellen.
Vielleicht sagt Mama dann nächstes Jahr zeitgerecht etwas
und Papa kann sich das Geld auch einteilen.
Ich finde es grundfalsch, Matthes wegen der von der Ex
provozierten Situation, jetzt ein schlechtes Gewissen zu machen.
2 Cent dazulegt
Marina
Da muss ich Marina mal voll zustimmen.
Ich denk auch, wenn sie Geld ahben wollte hätte sie es zeitig sagen können und nicht erst im letzten Moment.
Mein Ex hat sich an keiner Klassenfahrt beteiligt... und die Fahrten haben mehr als doppelt so viel gekostet (9. und 11.Klasse), aber da ich früh genug Bescheid wusste konnte ich das Geld ansparen und die Kids sind gefahren.. ach ja, ich hab keinen "Next" der da was zuschießen konnte. Also Klassenfahrten sind von 135% machbar weil früh genug bekannt (ach ja, ich krieg nur 1 mal KU, für den Großen zahlt Ex nix weil Ü18 und nie geklagt).
Biete der Mutter vielleicht an ihr die nächsten Monate jeweils 20 oder 30 Euros zu überwiesen bis die 50% abgezahlt sind. Dann weiss sie beim nächsten mal dass du nicht unwillig bist die Kids zu unterstützen aber eben früh genug wissen willst was ansteht. Ich kann mir nicht vorstellen dass du nach dem Urlaub jetzt mal so eben 300 Euros übrig hast.
Und wenn die Kids nicht fahren, dann erklär ihnen wie es gelaufen ist, nich dass sie denken du hast ihnen die Klassenfahrt nich gegönnt, sie sind alt genug das zu begreifen.
Ach ja, sollten sie fahren... gib ihnen wenigstens Taschengeld mit 😉 ich weiss dass das nochmal ein Posten ist der ganz schön reinreisst
LG
Nena
PS: wie die rechtliche Seite aussieht, dazu müsstest du sagen wieviel KU du denn bezahlst... meine Schilderung kommt rein "aus dem Bauch" 🙂
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Mich hat vor allem der Satz
willst du wirklich eure Kinder unter eurem (zugegebenermaßen dummen) Streit leiden lassen?
gestört.
Mama verbockt die Sache und Matthes soll jetzt ein schlechtes
Gewissen eingeredet werden.
Und dazu kommt noch etwas.
Wenn Mama so drauf ist, werden die Kinder noch öfter leiden.
Matthes wird auch wenn er wollte, nicht immer alles abfangen
können.
So sind die Fronten gleich ein für alle Mal geklärt und die gute
Dame wird es sich für den nächsten bestimmt eintretenden Fall
gemerkt haben, daß es so nicht geht.
Weil dort wo es weh tut - beim Geld - sind die meisten unheim-
lich lernfähig.
Und wie Du, Nena es richtig sagtest: Die Kinder sind in einem
Alter wo sie bereits wissen, daß es Geld nicht vom Himmel schneit
und auch ihnen werden nicht alle Wünsche sofort erfüllt werden.
Schön ist in dem Fall, daß sie gerade mit Papa in Urlaub waren.
Sollte diese Rabenmutter (ja als solche bezeichne ich sie) die
Kinder tatsächlich nicht fahren lassen, haben sie wenigstens den
gehabt.
Nochmal: Die KM hätte das anders regeln können !
Gruß
Marina
Hallo,
ich finde das heftig was seine Ex macht. Und vor allem unfair. Klar, Klassenfahrten sind nicht preiswert, aber ich weiss seit längerer Zeit, dass meine Große Klassenfahrt hat.
Meinem Ex habe ich darüber informiert. Wann die Klassenfahrt stattfindet und was sie kostet und ob er sich beteiligen möchte. Antwort: keine. Muss er nicht, aber da sieht er ja unter anderem wo das Geld bleibt, dass er für die Kids zahlt.
Ich würde mich an deiner Stelle da auch nicht unter Druck setzen lassen. Sag ihr, wenn du es früh genug weisst würdest du beim nächstenmal über eine Kostenbeteiligung nachdenken.
Sophie
Hallo ihr Lieben,
also mit 13 und 10 Jahren dürften die Kids sicher alt genug sein, um dem Papa zu erzählen, dass sie auf Klassenfahrt fahren, oder?
Ich weiss jetzt nicht ganz genau, wie die Besuchsregelung bei Matthes ist, doch denke ich, dass eine gewisse Kommunikation durchaus stattfindet.
Sorry, ich finde es nicht absonderlich kurzfristig, wenn frau vier/fünf Wochen vor einer Klassenfahrt anfragt, ob Papa sich beteiligen will. Ok, die Art und Weise find ich jetzt auch nicht prickelnd, Matthes hat in meinen Augen dennoch immer noch die Möglichkeit NEIN zu sagen, oder etwa nicht?
Worauf ich mit meinem Posting hinauswollte, war die Frage, ob es ihm das wert ist... diesen Krach auf dem Rücken der Kinder auszutragen... nicht mehr und nicht weniger.
Und wenn er sich damit in euren Augen erpressbar machen lässt, dann weiss ich nicht, warum ihr auf den Trichter kommt. Für mich besteht immer die Chance zu etwas nein zu sagen, auch wenn dann die Kids "abgestraft" werden (jedoch nicht von ihm, sondern von der KM... und DAS muss er sich vor Augen halten!).
Ich habe Matthes kein schlechtes Gewissen gemacht, ich habe ihn gefragt, ob er diesen dummen Streit (und wer der Auslöser/Schuldige ist, ist mir herzlich egal!) auf dem Rücken der Kinder austragen will, oder ob er sich nicht doch mit der KM auseinandersetzen will.
Mir gehts darum, dass die Beiden als Eltern ihre Verantwortung wahr nehmen und den Konflikt zwischen sich ausmachen! Ansonsten bin ich gar nicht so weit weg von euch, scheinbar will das aber anders verstanden werden.
Ich zitier noch mal gerne, was ich noch geschrieben habe:
Menschlich finde ich es total daneben, wie die KM mit dir umgegangen ist (und das auch noch vor den Kids!), dennoch würde ich an deiner Stelle mehr die Fakten betrachten und eine gerechte Aufteilung zusätzlicher Kosten (=genau 50%) begrüßen.
Und die andere Meinung hat elwu bereits ausführlich kund getan... warum sollte ich also nochmal in dieses bereits vorhandene Horn stoßen? Nur weils meinungskonform wäre... neee, nich mit mir. Ich versuche andere Sichtweisen aufzuführen, selbst mit dem Risiko hier abgestraft und missverstanden zu werden... 😉
@Marina:
also ich finde die Bezeichung Rabenmutter etwas übertrieben. Du kennst die Frau doch gar nicht! Du kannst Matthes doch auch nicht als Rabenvater bezeichnen, wenn er den Vorschlag der KM ablehnt und die Kinder deswegen nicht fahren können...
Die KM UND der KV hätten das anders regeln können. Nur, weil einer anfängt, heißt das noch lange nicht, dass der Andere sich aufs gleiche Niveau runterlassen muss, gelle? 😉
Ein Konflikt wird meist von beiden Seiten geschürt..., deswegen: Euer Streit (=nicht der Streit der Kinder).
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
also mit 13 und 10 Jahren dürften die Kids sicher alt genug sein, um dem Papa zu erzählen, dass sie auf Klassenfahrt fahren, oder?
Stimmt, erzählen dürfen sie ihm davon.
Ich weiss jetzt nicht ganz genau, wie die Besuchsregelung bei Matthes ist, doch denke ich, dass eine gewisse Kommunikation durchaus stattfindet.
Das ist die Welt der Vermutungen.
Sorry, ich finde es nicht absonderlich kurzfristig, wenn frau vier/fünf Wochen vor einer Klassenfahrt anfragt, ob Papa sich beteiligen will.
Die Frage derEx war nicht, ob er sich beteiligen WILL, sondern dass er sich beteiligen MUSS, damit die Kiddies fahren dürfen. Die Forderung steht völlig neben der KU-Zahlung.
Ok, die Art und Weise find ich jetzt auch nicht prickelnd, Matthes hat in meinen Augen dennoch immer noch die Möglichkeit NEIN zu sagen, oder etwa nicht?
Eben, die Art ist völlig für'n Eimer. Und natürlich hat er das Recht "Nein!" zu sagen. Mit eben der Konsequenz, dass die Ex fleißig hetzen wird, weil die Kiddies wegen Papas Zahlunlust nun nicht mitgahren können.
Worauf ich mit meinem Posting hinauswollte, war die Frage, ob es ihm das wert ist... diesen Krach auf dem Rücken der Kinder auszutragen... nicht mehr und nicht weniger.
Er soll sich zum (vermeintlichen) Wohle der Kinder also auf Dauer erpressbar machen.
Und wenn er sich damit in euren Augen erpressbar machen lässt, dann weiss ich nicht, warum ihr auf den Trichter kommt. Für mich besteht immer die Chance zu etwas nein zu sagen, auch wenn dann die Kids "abgestraft" werden (jedoch nicht von ihm, sondern von der KM... und DAS muss er sich vor Augen halten!).
Die Kinder werden von der Ex aufgehetzt und darin ist er erpressbar. Denn zum einen ist eine Klassenfahrt kein Sonderbedarf, da vom KU gedeckt und zum anderen ist dieses Pistole-auf-die-Brust-Verhalten der Ex wie gesagt für'n Eimer.
Ich habe Matthes kein schlechtes Gewissen gemacht, ich habe ihn gefragt, ob er diesen dummen Streit (und wer der Auslöser/Schuldige ist, ist mir herzlich egal!) auf dem Rücken der Kinder austragen will, oder ob er sich nicht doch mit der KM auseinandersetzen will.
Er kann diesem Streit (von dir gesehen auf dem Rücken der Kinder) nur dadurch entkommen, dass er zahlt, erpressbar ist. Nicht er trägt es auf dem Rücken der Kinder aus, sondern die Ex.
Die KM UND der KV hätten das anders regeln können. Nur, weil einer anfängt, heißt das noch lange nicht, dass der Andere sich aufs gleiche Niveau runterlassen muss, gelle?
Sicher hätten beide das regeln können, die KM wollte aber nicht. Und um mit noch einem Irrtum aufzuräumen: Es gehört zu einem Streit nur einer, nämlich der, der atwas macht/will, das der andere nicht will. Für den Frieden brauchts zwei - aber nicht für den Streit.
Ein Konflikt wird meist von beiden Seiten geschürt..., deswegen: Euer Streit (=nicht der Streit der Kinder).
Er hat den Streit auch nicht zu dem der Kinder gemacht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, Matthes
ich bin sozusagen noch ganz am Anfang des "Rosenkrieges", kann jedoch meine Erfahrung bzgl. Klassenfahrtgeld schildern.
Unser Sohn ist 10, und auch er fährt in der nächsten Woche auf eine Klassenfahrt.
Ich bekam das Infoschreiben im April, habe den kompletten Betrag überwiesen, was dem Konto schon wehtat, da mein Mann und ich noch nicht einmal die Unterhaltsfrage geklärt haben.
Ist aber nunmal für Sohnemann und ich wäre nie auf die Idee gekommen, ihm dieses Erlebnis wegen des Geldes zu versauen.
Abends rief ich meinen Nochmann an und sagte ihm, dass ich das Infoschreiben bekam, habe es ihm Tags drauf kopiert und ihm auch mitgeteilt, dass ich das Geld komplett überwiesen habe. Mit keinem Wort erwähnte ich, dass ich eine Beteiligung erwarte.
Anständigerweise hat er auch von sich aus den hälftigen Betrag überwiesen, womit ich eigentlich nicht gerechnet habe. Hat wahrscheinlich auch gedacht: Ist eben fürs Kind. Soweit meine Erfahrung. (eine der wenigen positiven)
Ich möchte noch ergänzen, dass eine Klassenfahrt ja kein Urlaub ist, sondern eine schulische Veranstaltung, an der eine Pflicht zur Teilnahme besteht. Sie findet ja nun mal nicht in den Ferien statt.
Inwieweit deine Exfrau mit der Argumentation in der Schule durchkommt, dass du deinen strittigen "Anteil" nicht beisteuerst, wäre eine spannende Frage.
Mir wäre so eine Aktion zu peinlich.
Ich stimme meinen Vorschreibern /Innen zu, dass die Vorgehensweise deiner Exfrau extrem ungünstig ist und du ihr schon mitteilen solltest, dass solche Dinge zukünftig anders zu handhaben sind (rechtzeitige Information, Kommunikationsstil).
Die Kinder würde ich nicht drunter leiden lassen, wenn es finanziell zu ermöglichen ist.
Viele Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo Wolfsfrau !
also ich finde die Bezeichung Rabenmutter etwas übertrieben.
Das liegt im Auge des Betrachters.
Die gute Frau wußte seit März von der Sache und hat es nicht der
Mühe wert gefunden, rechtzeitig den Mund aufzumachen.
Warum nicht ?
Die Sorte Mütter von der wir hier reden wissen ja sonst auch wo
sie den Geldgeber finden und brauchen kein halbes Jahr dafür.
Jeder muss sich sein Geld einteilen, andere Dinge oder Vorhaben
müssen eventuell zurückstehen wegen anderer wichtigerer Ausgaben.
Ich denke es ist nicht zuviel verlangt, wenn die Mutter um die es hier
geht, im März das Thema bereits angesprochen hätte.
Das nicht tun, dann kurz vor Ultimo kommen und dann noch auf die
Art - nein danke.
Und ja, wenn der Junge jetzt nicht fahren kann oder fahren konnte
und jetzt der Papa daran schuld ist - dann ist sie in meinen Augen
eine Rabenmutter.
Weil ich hätte ALLES getan, um meinen Sohn die Fahrt zu ermöglichen.
Man muss ja immer mal damit rechnen, daß etwas dazwischen kommt
und einer vielleicht nicht kann.
Mir gehts darum, dass die Beiden als Eltern ihre Verantwortung wahr nehmen
Eben... gemeinsam.
Und nicht eine die kurz vor Termin Befehle erteilt. Das ist nicht meine
Vorstellung vom Wahrnehmen gemeinsamer Verantwortung.
Nur, weil einer anfängt, heißt das noch lange nicht, dass der Andere sich aufs gleiche Niveau runterlassen muss, gelle?
Nein, er braucht nur den Mund zu und die Geldbörse aufmachen
und alles ist gut !?!
Tut mir leid, aber so stell ich mir partnerschaftliche Elternschaft
nicht vor.
Ich werde dieser Nehmerqualität nie akzeptieren. Und wenn ich
etwas möchte, bitte ich in der Regel drum. So wurde ich erzogen
und nicht in Regimentston Forderungen zu stellen.
Trotzdem Lg. Marina
Hi,
Ich möchte noch ergänzen, dass eine Klassenfahrt ja kein Urlaub ist, sondern eine schulische Veranstaltung, an der eine Pflicht zur Teilnahme besteht. Sie findet ja nun mal nicht in den Ferien statt.
Das ist so nicht ganz richtig. Als mein Sohn, vor den Sommerferien, die 4.Klasse-Abschlußfahrt mitmachte. (ich habs auch alleine bezahlt) durfe einer nicht mit. Der ist dann die Woche in die 3.Klasse gegangen.
Es ist blöde fürs Kind, aber es ist kein Zwang.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
@Deep:
muss sich ein Vater unter Druck setzen lassen oder hat er deiner Meinung nach immer die Möglichkeit sich dem zu entziehen in dem er das Spiel einfach nicht mitspielt?
Es gibt IMMER zwei Seiten: Opfer und Täter. Der eine der die "Tat" vollbringt und der andere, der sich zum Opfer machen lässt, oder eben nicht!
Aktion bedingt Reaktion. Welche ist dann eben fraglich und nicht zwingend.
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
Er ist zwangsläufig unter Druck geraten, ohne dass er für sich die Freiheit hatte sich dem zu entziehen. Zahlt er die 50% ist er erpressbar und die Ex merkt sich das mit Sicherheit. Zahlt er nicht, sind die Kinder stinkig, weil von KM aufgehetzt. Er hatte keine Wahl außer der, das geringere Übel sich auszusuchen.
Er ist zwangsläufig Opfer, denn er konnte sich eben nicht entziehen ohne dass es für ihn zukünftig oder die Kinder aktuell nachteilig ist.
Aktion bedingt Reaktion. Welche ist dann eben fraglich und nicht zwingend.
Platter gings nimmer? Nochmal: Er hatte die Wahl zwischen zwei Übeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@all:
Ich empfehle die Lektüre:
"Spiele der Erwachsenen" von Eric Berne.
Ist nicht das, was ihr denkt, sondern ein sehr interessantes Buch zum Besserverstehen und Bessermachen...
@Marina:
da steht auch was über "Nehmerqualitäten" (die ich nicht im Enferntesten meine!). 😉
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
P.S.: @Deep:
bist du immer Opfer deiner Ex und deren Verhalten? Klar kann und konnte er sich der "Schuld" entziehen, er hat doch gar keine!
Dennoch herzliche Grüße
Wolfsfrau
die jetzt diese Diskussion vertagen muss, weil Arbeit ruft...
Yep, Wolfsfrau, der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist.
Ne, Diskussionen auf dieser Ebene haben mit dir keinen Sinn...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ todtraurig.
Habe gegoogelt. Kann aber nicht verlinken. Es gibt unter www.bidungsportal-nrw die "Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL - Wanderrichtlinien) Rd.Erl. vom 19.03.1997"
Ich zitiere:
" 4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen Sie werden grundsätzlich im Klassenverband oder im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 8 Abs. 1 AschO (BASS 12 - 01 Nr. 2) sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen., damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist.
In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 11 AschO eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Erzeihungsberechtigten schriftlich zu begründen.
Bei mehrtätigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben." ......
LG Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Unter § 23 Abs. 3 Ziff. 3 heißt es im SGB II:
„Leistungen für
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind
nicht von der Regelleistung umfasst. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch
erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes einschließlich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung
benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mittel nicht voll
decken können….“
Heißt im Klartext:
Wenn die KM nicht genügend Geld für die Klassenfahrt hat,dann hat sie immer noch die Möglichkeit solch einen Antrag zu stellen...auch wenn sie kein ALG erhält!
Diesbezüglich muß sich dann die Mutter den Schuh anziehen,wenn sie die Kinder trotz dieser Möglichkeit zuhause lässt.
Somit wärst Du auch nicht mehr erpressbar !
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hi Lavendel,
sofort auch mal gegoogelt. Auch in S.-H. ist es Pflicht. Du hast Recht. Dennoch der Jung durfte trotzdem nicht. Wahrscheinlich wurde er ausgeschlossen. War/ist recht schwierig das Kind.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.